Freie Wähler wollen Misthaufen als Kulturgut schützen

    Hühner auf einem Misthaufen
    Das Krähen des Hahns oder Geruch von Misthaufen sollen als Kulturgut Sinneserbe geschützt werden © picture alliance / Wolfram Steinberg / Wolfram Steinberg
    Der Geruch von Misthaufen, das Muhen von Kühen, das Blöken von Schafen: Die Freien Wähler im Brandenburger Landtag fordern, solche Geräusche und Gerüche nach dem Vorbild Frankreichs als Kulturgut Sinneserbe zu schützen. Das mache das Land aus, sagte der Fraktionschef der Partei, Péter Vida, in Potsdam. Man wolle erreichen, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes einbringe, damit bestimmte Gerüche und Geräusche bei Nachbarschaftskonflikten nicht als störend eingeordnet würden. Das Ziel sei, dass so mehr Akzeptanz entstehe, sagte Vida. Bereits im August hatte Bayerns Ministerrat nach einem Landtagsbeschluss eine Bundesratsinitiative beschlossen, um das Sinneserbe in Bayern und ganz Deutschland zu schützen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber von den Freien Wählern kann sich zum Beispiel den Schutz von Brotbacken oder Bierbrauen, Kirchen- oder Kuhglocken vorstellen. Das Ziel ist, Rechtsstreitigkeiten mit Agrar- oder Handwerksbetrieben über Gerüche und Geräusche aus dem Landleben wie etwa das morgendliche Krähen eines Hahns zu vermeiden, um Verwaltungen und Gerichte zu entlasten.