Christian Schüle, geboren 1970, hat in München und Wien Philosophie, Soziologie und Politische Wissenschaft studiert, war Redakteur der "Zeit" und lebt als freier Essayist, Schriftsteller und Publizist in Hamburg. Er hat mehrere Bücher veröffentlicht, darunter den Roman "Das Ende unserer Tage" (Klett-Cotta) und zuletzt die Essays "Heimat. Ein Phantomschmerz" (Droemer) sowie "Wir haben die Zeit. Denkanstöße für ein gutes Leben" (edition Körber-Stiftung). Seit 2015 ist er Lehrbeauftragter im Bereich Kulturwissenschaft an der Universität der Künste in Berlin.
Warum Kinder nicht in der Pflegepflicht sind
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Was passiert wenn die Eltern alt und hilfsbedürftig werden? Auch der Publizist Christian Schüle fragte sich, ob er sich verpflichtet fühlt, seine Mutter persönlich zu pflegen. Beide haben eine gemeinsame Entscheidung getroffen – auf Augenhöhe.
Nicht jeder Mensch hat Kinder, aber jeder Mensch hat Eltern. Meine Mutter wird in Kürze 77. Sie ist verwitwet und sie ist körperlich und geistig fit. Unser Verhältnis war immer und ist bis heute sehr gut. Es gibt gewiss auch weniger erfreuliche Beziehungen.
Mag die Familienbande in früheren Zeiten enger gewesen sein, währt sie heute länger. Entsprechend wächst die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit von Mutter oder Vater. Zwar gibt es – abgesehen von der verpflichtenden Unterhaltszahlung durch das Kind ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro – weder eine juristische noch eine gesetzliche Pflicht zur Pflege. Gibt es aber eine moralische und ethische?
Dankbarkeit für gute Kindheit und Jugendzeit
Spontan lautet meine Antwort: Ja. Ich spüre eine Selbstverpflichtung, die eher mit Wertschätzung als mit sozialer Sitte oder religiösem Gehorsam zu tun hat. Ich sehe mich nach wie vor in einem fürsorglichen Familienzusammenhang, selbst wenn ich expliziter Individualist bin.
Ich bin meinen Eltern für eine gute Kindheit und Jugend dankbar, sie wiederum haben von meiner unbedingten Liebe als Kleinkind profitiert.
Schulde ich meiner Mutter also etwas?
In einer zweiten, von Reflexion durchdrungenen Regung lautet meine Antwort: Nein. Entscheidend ist, was unter Schuld verstanden wird. Grundsätzlich gilt doch: Jeder Mensch ist gegen seinen Willen ins Leben gesetzt worden, so schön dieses Leben – für wie viele auch immer – dann sein mag. Ich habe in meine Zeugung nicht eingewilligt, ich konnte nicht wählen.
Aus dieser grundsätzlichen Fremdbestimmung der Investition meiner Eltern in eine erweiterte Familie resultiert keine Pflicht zur Rückgabe. Das wäre der falsche, berechnende, auf Kosten-Nutzen-Kalkül basierende Anspruch von Eltern. Kind sein ist keine Erbschuld, und deshalb hat man als gezeugtes Kind gegenüber den Eltern auch keine Bringschuld.
Würdevolle Pflege erfordert Kompromisse
Wenn es das moralische Schuldgefühl nicht ist – bin ich dann ethisch betrachtet verantwortungslos, wenn ich meine Mutter nicht pflege? Nein. Ich ehre und achte sie, und dennoch würde ich sie nicht pflegen. Das hat mehrere, jenseits von Moral und Ethik ganz banale Gründe.
Die Mutter könnte pflegebedürftig werden, während man, wie so viele in ihren 40ern, in der Rushhour des Lebens ist. Man arbeitet viel und hart, um sein Leben zu konsolidieren, was in der deutschen Leistungsgesellschaft bekanntlich sehr anstrengend ist.
In Zeiten höchster Arbeitsverdichtung und Zeitnot erforderte eine würdevolle Pflege klare Einschränkungen oder schwer zu leistende Kompromisse. Man müsste umziehen, sein soziales Umfeld aufgeben, eventuell den Job kündigen oder in Teilzeit gehen.
Die Mutter zu sich zu holen, hieße in meinem Fall, eine größere und wiederum teurere Wohnung zu suchen und den Arbeitsalltag komplett umzustellen. Mache ich es mir mit solchen Erwägungen zu leicht?
Eltern und Kinder haben Recht auf Selbstbestimmung
Nein, denn jeder hat das Recht, sein eigenes Leben so leben zu können, wie es seinen Vorstellungen entspricht, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Das gilt für mich ebenso wie für meine Mutter: Mehrfach hat sie erkennen lassen, dass sie ihren Kindern nicht "zur Last fallen" will.
Es ist also ihr selbstbestimmter Wille, nicht von den Kindern gepflegt zu werden. In der Selbstbestimmung liegt die Menschenwürde, die in jedem Fall zu achten ist. Eine würdevolle Pflege kann ohnehin niemand besser leisten als gut ausgebildete, professionelle ambulante Pflegedienste – solange wie möglich in den eigenen vier Wänden und dann in einem Pflegeheim.
Meine Dankbarkeit und Wertschätzung werde ich primär durch Zeit und Zuwendung zum Ausdruck bringen und schließlich auch durch finanzielle Unterstützung. Kaufe ich mich mit Geld frei und schiebe meine Mutter ab? Nein, auch das nicht.
Meine Ablehnung, sie zu pflegen, ist ganz in ihrem Sinne. Wir haben das rechtzeitig besprochen – ehrlich, offen und auf Augenhöhe.