GEMA geht gegen KI-Songs vor
Der Musikrechteverwerter Gema geht erneut gegen eine KI-Firma vor. Die Gema hat beim Landgericht München Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht. Sie wirft Suno vor, Songs für ihre KI zu nutzen, ohne dafür zu zahlen. Unter anderem entstehen dabei laut Gema Inhalte, die rechtegeschützten Liedern sehr ähnlich sind, wie zum Beispiel "Atemlos", "Daddy Cool" oder "Mambo No. 5". Suno bietet ein KI-Tool an, mit dem sich Musikstücke erstellen lassen. Die Gema sagt, dass ihr Repertoire systematisch genutzt wurde, um die KI zu trainieren. Sie kritisiert, dass die Urheber der Werke daran nicht verdienen.