Behörden, Schulen und Unis

Bayerns Staatsregierung führt Genderverbot ein

In einem Lesekasten sind verschiedene Bilder und Worte. Eine Karte ist mit "*innen" beschrieben. Es ist ein Symbolfoto für das Verbot von Gendersprache in Bayern.
Ein Argument der bayrischen Landesregierung gegen eine geschlechtergerechte Sprache: Sonderzeichen würden ausschließen. © IMAGO / Wolfgang Maria Weber
Mit Sternchen oder Doppelpunkt? Wenn es um geschlechtergerechte Sprache geht, stellt sich diese Frage in Bayern zumindest im Amtsdeutsch nicht mehr. Von Staats wegen wurde das Gendern in Behörden, Schulen und Unis verboten. Kritik dagegen wird laut.
Ein Thema sorgt für Diskussion: das Gendern. Die einen wollen damit die geschlechtliche Vielfalt in der deutschen Sprache kenntlich machen. Andere lehnen das ab. Zu Letzteren gehört die bayerische Staatsregierung, die nun ein Gender-Verbot für Schulen und Verwaltung erlassen hat.

Was hat Bayern zum Gendern entschieden?

Der bayerische Ministerrat hat am 19. März ein „Verbot der Gendersprache“ beschlossen. Dafür wurde die Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden (AGO) geändert. „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU.
Demnach ist es bayerischen Behörden sowie Schulen und Hochschulen ab dem 1. April untersagt, zur Geschlechterumschreibung Sonderzeichen zu verwenden. Das gilt für den gesamten dienstlichen Schriftverkehr, bei Elternbriefen, der kompletten internen Kommunikation und auch im Unterricht. 
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Entscheidung, die erste in dieser Form in Deutschland, bereits im vergangenen Dezember angekündigt. Auch in anderen Bundesländern wird über ein Genderverbot diskutiert oder es gibt entsprechende Vorschriften, etwa in Hessen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Thüringen oder Sachsen. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht.

Was sind die Argumente für das Genderverbot?

Die bayerische Landesregierung beruft sich bei ihrer Entscheidung zum Genderverbot für Behörden und Schulen auf einen Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 15. Dezember 2023. Darin wurde die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.
Innenminister Joachim Herrmann kündigte in einer Pressemitteilung vom 19. März 2024 an, man werde sich an Beschluss des Rats orientieren. Außerdem sollten „Rechts- und Verwaltungsvorschriften so formuliert werden, dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen, etwa durch Paarformeln oder geschlechtsneutrale Formulierungen. Dabei ist jedoch jede sprachliche Künstlichkeit oder spracherzieherische Tendenz zu vermeiden“, so der Christdemokrat.
Der Chef der Bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU), sagte, bei dem nun erlassenen Verbot gehe es darum, „Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten“. Eine ideologisch geprägte Sprache, etwa beim Gendern, habe indes eine ausschließende Wirkung.

Lehrerverband begrüßt Genderverbot

Der Deutsche Lehrerverband hat das Genderverbot in Bayern begrüßt. Im gesamten amtlichen Sprachgebrauch gehe es immer auch darum, deutlich zu machen, dass alle Menschen gemeint seien und nicht nur einzelne Gruppen, sagte Verbandspräsident Stefan Düll am 19. März gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
„Es geht um respektvolle Formulierungen, die damit auch gendersensibel sind, ohne es als solche zu markieren“, so CSU-Mitglied Düll. „Auch das Sternchen kann schließlich ausgrenzend verstanden werden“, sagt er. Die Regelung betreffe indes nicht die Schülerinnen und Schüler. Sie seien aber zu einer korrekten und stilistisch gewandten Ausdrucksweise angehalten.

Was sagen die Kritiker des Genderverbots?

Die Bundesschülerkonferenz hat das von der bayerischen Landesregierung erlassene Genderverbot verurteilt und als „Bevormundung“ bezeichnet. Bei etwas so Persönlichem wie der Sprache würden Schülern nun Vorschriften gemacht, es werde in ihre Freiheit eingegriffen, erklärte der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Florian Fabricius, am 19. März. „Wir sind gegen diese Bevormundung, das gilt sowohl fürs Gendern als auch fürs Nicht-Gendern“, betonte er.
Bereits im Vorfeld des Verbotes gab es Protest. Im Februar hatte sich ein Bündnis aus Gewerkschaften, hochschulpolitischen Gruppen, queeren Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem offenen Brief an die Fraktionen im Bayerischen Landtag gegen diskriminierende Sprachzensur ausgesprochen.
In dem Schreiben, das von 53 Institutionen unterzeichnet wurde, heißt es: „Ein Verbot geschlechterinklusiver Schreibweisen mittels Sonderzeichen macht diese Personen unsichtbar, verdrängt sie aus unserer Sprache und diskriminiert sie damit schlussendlich.“ Von der bayerischen Regierung wird zudem gefordert, „sich für Geschlechtergerechtigkeit, für Akzeptanz und Repräsentanz queerer Menschen mit ihren vielfältigen Lebensrealitäten einzusetzen“.
(*) Wir haben einen Titel korrigiert, der wertend gelesen werden könnte.

rzr
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