Ein Konzept, das von innerer Demokratie lebt
Die Gründerväter der Genossenschaften maßen der Mitbestimmung große Bedeutung zu. Doch genau diese kommt heute - vor allem bei Baugenossenschaften - oft zu kurz. Braucht das Genossenschaftsgesetz ein Update?
Plüschfiguren sollen es richten. Mit gestreckten Armen posiert Julia Böing vor einer historischen Gedenktafel, ihre Hände umhüllt von samtigen Handpuppen, die zwei bärtige Männer in alten Gehröcken darstellen. Böings Kollege Marco Lorenz richtet wenige Meter entfernt sein Objektiv auf die beiden Figuren, dann drückt er ab.
Derlei Termine, wie am Genossenschaftsmuseum in Delitzsch, gehören zu Böings und Lorenz' Job bei der Pressestelle des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbands. Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen sind dann ebenso dabei. Vor zwei Jahren erweckten Böing und Lorenz die Pioniere des deutschen Genossenschaftswesens als Handpuppen wieder zum Leben. Auf Facebook veröffentlichen sie regelmäßig Bildmaterial, auf dem die Puppenmänner vor Denkmälern Modell stehen oder Genossenschaften besuchen.
"Wir möchten die Genossenschaftsidee populärer machen, vor allem auf sozialen Netzwerken", erklärt Böing. "Solche Handpuppen fördern aus unserer Sicht den Wiedererkennungswert." Nicht zuletzt, ergänzt Kollege Lorenz, wolle man dem Prinzip zu einer besonderen Auszeichnung verhelfen. Im November wird die UNESCO ihre Liste des immateriellen Kulturerbes erweitern – die Idee der Genossenschaften ist in der engeren Auswahl. Mit dem Puppenprojekt unterstütze man die Bewerbung. "Es ist ja ein sehr moderner Gedanke, dass man sich zusammenschließt und gemeinsam Probleme löst, zum Beispiel im Energiewesen. Deshalb hoffen wir auf eine erfolgreiche Bewerbung, auch weil wir von der Idee überzeugt sind", macht Lorenz deutlich.
7500 Genossenschaften in Deutschland
Viel Publizität für ein Konzept, das von innerer Demokratie lebt. Das schreiben üblicherweise die Satzungen der etwa 7500 deutschen Genossenschaften vor. Und hierfür machte sich Hermann Schulze-Delitzsch, Gründer der ersten gewerblichen Genossenschaft in Deutschland, besonders stark.
Geboren 1808 als Frank Hermann Schulze, beobachtete der Jurist das durch die Industrialisierung steigende Elend von Handwerkern in seinem Heimatort Delitzsch. Dessen Namen führte er nach der Wahl zum preußischen Abgeordneten zusätzlich – der besseren Unterscheidung von Kollegen gleichen Namens halber. Die Heimatstadt Schulze-Delitzschs wurde auch zum Geburtsort des Genossenschaftswesens in Deutschland: Ende 1849 rief er eine sogenannte Schuhmacher-Assoziation ins Leben. Deren Mitglieder legten die Ressourcen zusammen und verkauften ihre Produkte gemeinschaftlich. "Vorschussvereine", die späteren Volksbanken, boten günstige Kredite.
Aufgebaut waren die Genossenschaften basisdemokratisch: Jedes Mitglied sollte direkt mitbestimmen können. Schließlich, so Schulze-Delitzschs Erwartung, würden sie dank des solidarischen Geistes und der Tüchtigkeit ihrer Mitglieder autonom wirtschaften können – ohne jegliche Staatshilfe, in der Schulze-Delitzsch eine Quelle des Müßiggangs sah. Dementsprechend formulierte er sein Mantra: "Hilfe durch Selbsthilfe".
Inspiration fand Schulze-Delitzsch im Ausland. Von Robert Owen und seinem damaligen Pionierbetrieb New Lanark im Süden Schottlands dürfte er Kenntnis gehabt haben. In Deutschland eiferten wiederum viele dem Konzept Schulze-Delitzschs nach oder wirkten parallel an der Weiterentwicklung der Idee mit, wie der Pfälzer Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Über die langfristige Ausrichtung von Genossenschaften herrschte jedoch Uneinigkeit.
Mit Raiffeisen stritt Schulze-Delitzsch über Laufzeiten von Darlehen und andere finanzspezifische Details – per Briefaustausch, eine Begegnung zwischen ihnen fand nie statt. Die inhaltlichen Differenzen gingen sogar in eine gegenseitige persönliche Abneigung über. Den schärfsten Disput führte er gleichwohl mit Ferdinand Lassalle, der Koryphäe der deutschen Arbeiterklasse. Lassalle war überzeugt, dass im Kapitalismus Selbsthilfe auf den unteren sozialen Ebenen ohne Staatshilfe nicht durchführbar sei. Seinem Standpunkt verlieh er Schulze-Delitzsch gegenüber in politischen und literarischen Debatten mit temperamentvoller Rhetorik Ausdruck.
Die Auseinandersetzung kam 1864 mit Lassalles frühem Tod abrupt zum Ende. Der Historiker Ralf Hoffrogge von der Ruhr-Universität Bochum betont, dass damit aber keineswegs Schulze-Delitzschs Denkschule dauerhaft dominierte. "Lassalles Idee einer sozialistischen Gesellschaftsform hat sich zwar bislang nicht durchgesetzt. Dass Schulze-Delitzschs Vorstellung, dass Fleiß und Sparen allein alle Übel beseitigen würden, hat sich aber ebenso wenig bewahrheitet", resümiert Hoffrogge. Dennoch, gibt er zu bedenken, hätte die Idee viel zu bieten. "Genossenschaften leben von Teilhabe, von Mitwirkung. Sie sind somit weiterhin gute Alternativen zum Privatunternehmertum."
Zur Gemeinnützigkeit verpflichtet?
Juristisch orientieren sich Genossenschaften zu einem Großteil an Entwürfen von 1867 und 1889, woran Hermann Schulze-Delitzsch maßgeblich mitgewirkt hatte. Das heutige Gesetz benennt explizit die Partizipationsrechte in Genossenschaften. In Baugenossenschaften, moniert hingegen Thomas Schmidt, klafften Anspruch und Realität mitunter weit auseinander. Der Berliner Gymnasiallehrer ist Mitbegründer der Initiative "Genossenschaft von unten", einem Austauschforum für unzufriedene Mitglieder.
Dass Vorstände heutzutage häufig über die Köpfe von Mitgliedern oder ihren Vertretern hinweg Entscheidungen treffen, sei beinahe die Regel. Saftigen Mieterhöhungen oder vermeintlich notwendigen Modernisierungen würde so der Weg ohne nennenswerten Widerstand gebahnt, kritisiert Schmidt. "Baugenossenschaften wurden ja ursprünglich gegründet, um ein Gegengewicht zum gewinnorientierten Privatsektor zu schaffen. Von diesem Ideal haben sich die meisten von ihnen aber leider entfernt."
Eine Alternative zum Kapitalismus auf Abwegen. Für Schmidt liegt das Grundübel in der Reform des Genossenschaftsgesetzes aus dem Jahr 1973. Es war ironischerweise eine SPD-geführte Bundesregierung, die seinerzeit Mitglieder schwächte – sie können Vorständen seitdem nur noch bedingt Weisungen erteilen. Schmidt würde dies gerne revidiert sehen. Seine Initiative fordert zudem, dass sich Genossenschaften gesetzlich zur Gemeinnützigkeit verpflichten. Dafür sucht sie auch direkten Kontakt zu Politikern. Thomas Schmidt ist bewusst, dass dieser Weg langwierig ist. Änderungen seien aber nötig, um neues Engagement innerhalb von Genossenschaften zu fördern. "Viele resignieren nach einer gewissen Zeit, weil sie gegenüber Vorständen so wenig Einfluss haben. Ich bin aber sicher, dass ein verändertes Gesetz neues Feuer entfachen und somit bessere Kontrolle der Vorstände ermöglichen würde."