Gericht verbietet Allgäuer Hersteller Hasen in goldener Verpackung

    Frauen und Männer laufen mit Einkaufswagen an einem aufblasbaren Goldhasen vorbei, der am Eingang zu einem Großhandelsmarkt steht.
    Aufblasbarer Osterhase vor einem Großhandelsmarkt. © picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild | Waltraud Grubitzsch
    Weil sie dem "Goldhasen" von Lindt zu ähnlich sehen, hat das Oberlandesgericht München der Allgäuer Confiserie Heilemann verboten, Schokohasen mit goldener Verpackung zu verkaufen. Der 29. Zivilsenat befand am Donnerstag, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Entscheidend waren die Fragen, ob der Goldton der Hasen ähnlich genug ist und ob er als Marke eingesetzt werde und für die Verbraucher ein entscheidendes Signal setze, von welchem Hersteller die Hasen stammen. Beides bejahte das Gericht. Gewisse Unterschiede in Farbton und Gestaltung sowie die Beschriftung mit dem Namen des Herstellers reichten nach Ansicht des Senats nicht aus, um dem vorzubeugen. Bei Wiederholung drohen der zur Thüringer Viba sweets gehörenden Allgäuer Confiserie Heilemann nun 250.000 Euro Strafe. Außerdem muss das Unternehmen Auskunft über seine Geschäfte mit dem goldverpackten Hasen geben und Schadenersatz leisten. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der zufolge der von Lindt verwendete Goldton Markenschutz genießt. Lindt vertreibt die "Goldhasen" in Deutschland seit 1952, seit 1997 im aktuellen Farbton. Heilemann hatte in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Hasen in Goldfolie angeboten.