Gerichtsurteil in Frankreich: Maurice Ravel alleiniger Autor des "Bolero"

Ein Gericht in Frankreich hat die alleinige Urheberschaft des "Bolero" Maurice Ravel zugeschrieben. Das zu dem berühmtesten Werken der klassischen Musik zählende Stück sei von dem französischen Komponisten allein geschrieben worden, urteilte ein Gericht in Nanterre bei Paris. Es wies damit die Behauptung zurück, Ravel habe das Stück zusammen mit dem russischen Bühnenbildner Alexander Benois geschaffen. Das Werk bleibe damit "Gemeingut". Ravel hatte das Stück 1928 geschrieben, im selben Jahr wurde es in Paris uraufgeführt. Schätzungen zufolge hat der "Bolero" allein seit 1960 rund 50 Millionen Euro an Tantiemen eingespielt. Ravel starb unverheiratet und ohne Kinder im Jahr 1937. Sein einziger Erbe war sein Bruder Edouard, der 1960 verstarb. Der Streit um die weiteren Rechte an Ravels Werk beschäftigte danach mehrfach die Gerichte. Der Urheberschutz des Stückes lief 2016 aus. Seitdem gilt der "Bolero" als Gemeingut. Jeder darf es seitdem lizenzfrei nutzen, ohne dass Tantiemen fällig werden. Die Erben von Benois, der an der Uraufführung des "Bolero" mitgewirkt hatte, bestanden jedoch darauf, dass der Künstler als Mitautor ausgewiesen werden sollte, und forderten einen Anteil an den Einnahmen.