Gerichtsurteil

Neue Hoffnung für DDR-Dopingopfer

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Tablettenpackung der VEB Jenapharm: das Anabolikum - Oral Turinabol. Das im DDR-Leistungssport am häufigsten verwendete Anabolikum.
Oral-Turinabol war das im DDR-Leistungssport am häufigsten verwendete Anabolikum. In vielen Fällen wussten die Sportler nicht, was sie da einnahmen. © imago images/sportfotodienst/Steinach
Von Alexa Hennings |
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Obwohl sie bis heute unter den Folgen von Zwangsdoping leiden, bekamen betroffene DDR-Sportler bisher nur eine einmalige Zahlung als Entschädigung. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald macht jetzt den Weg frei für eine dauerhafte Unterstützung.
Kerstin P. – ihren richtigen Namen möchte sie nicht veröffentlicht sehen – war 12 Jahre alt, als sie in der DDR das erste Mal Oral-Turinabol verabreicht bekam. Das seien Vitamintabletten, hatte man den jungen Turnerinnen beim SC Empor Rostock erklärt. Und sie bis über ihre Schmerzgrenzen hinaus trainieren lassen. Das Hormonpräparat machte es möglich – und sorgte bei Kerstin P. für frühen Verschleiß. Mit 15 Jahren hatte sie ihre erste Gelenkkoperation, mit 16 gab sie das Turnen auf. Weder sie noch ihre Eltern wurden von Trainern oder Ärzten über die möglichen Risiken oder auch nur über den Namen Oral-Turinabol aufgeklärt Die Folgen des staatlichen Zwangsdopings erträgt die 60-Jährige bis heute:
"Ständige Schmerzen in allen Gelenken, die man sich nur vorstellen kann. Operiert worden bin ich mehrmals, insgesamt sind es acht Gelenkoperationen", berichtet sie. "Und das ist auch noch nicht alles, es kommen noch welche."

Zwangsdoping erstmals als staatlicher Willkürakt anerkannt

Sollen sie und andere vom Zwangsdoping Geschädigte eine dauerhafte monatliche Unterstützung, die sogenannte "verwaltungsrechtliche Rehabilitierung" beantragen können? So sehen es die sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze für Opfer staatlicher Willkür vor, zum Beispiel für politische Häftlinge. Bisher hieß es: Nein, das gilt nicht für Sportler. Zwangsdoping sei kein Willkürakt des Staates, sondern wurde von Trainern und Ärzten ausgeführt. Doch nun gab das Verwaltungsgericht in Greifswald der ehemaligen Rostocker Turnerin recht. Das Gericht stellte fest:
"Die Verabreichung von Dopingmitteln an die Klägerin (...) war rechtsstaatswidrig (...) Es liegt ein Willkürakt im Einzelfall vor. Willkürlich handelt ein Staatsorgan, wenn es sich über das Recht hinweg setzt (...) ein Rechtsverstoß lag im Hinblick auf die eigenmächtige Körperverletzung der Klägerin (...) vor."
Anne Drescher, die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, hat mit ihren Mitarbeiterinnen die Rostocker Turnerin bei ihrer Klage unterstützt. Ihr ist wichtig, dass hier zum ersten Mal deutschlandweit ein Gericht festgestellt hat: Dopingopfer haben ein Recht auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und damit auf dauerhafte Unterstützung, weil der Staat DDR rechtsstaatswidrig gehandelt hat.
"Hier sind alle Prinzipen der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit, der Verhältnismäßigkeit gebrochen worden", betont Drescher. "Das einmal schwarz auf weiß zu bekommen, ist für die betroffenen Sportler unglaublich wichtig. Dass sie sich nicht immer wieder neu erklären müssen. Dass hier einmal bestätigt wird in einem Verfahren: Sie denken sich nichts aus, ihre heutigen Gesundheitsschäden hängen mit staatlichem Handeln zusammen, das nicht in Ordnung war."

Anträge auf Rehabilitierung jetzt möglich

Dieses Urteil ermöglicht es nun den betroffenen Sportlern, bei den Versorgungsämtern einen Antrag auf Rehabilitierung zu stellen. Drescher empfiehlt, sich dabei Unterstützung bei den jeweiligen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur zu holen. Allein in Mecklenburg-Vorpommern werden über 300 ehemalige Athleten von Mitarbeiterinnen der Landesbeauftragten betreut.
"Es ist für die Menschen nicht nur ein gesundheitliches Problem, sondern auch ein finanzielles Fiasko", sagt Drescher.
"Wenn man sich vorstellt, dass sie nicht mehr zur Ausübung ihres Berufes in der Lage sind, dass sie entsprechend niedrige Renten bekommen. Dass sie in Notsituationen geraten, weil zum Beispiel die Wohnung nicht behindertengerecht umgebaut werden kann. Alle diese Punkte sind für uns ausschlaggebend gewesen zu gucken: Wie können wir helfen, was ist möglich?"


Der Weg für eine dauerhafte Hilfe ist durch den Richterspruch aus Greifswald nun frei. Für Kerstin P., die ehemalige Turnerin vom SC Empor Rostock, ist es ein Meilensten.
Die DDR-Leichtathletin Birgit Uibel (links) und ihre Landsmännin Petra Pfaff (rechts) kurz vor dem Start des Finallaufes der 400m Hürden bei den Leichtathletik-Europameisterschaften in Athen, Griechenland, am 10.09.1982. Pfaff wurde zweite und holte die Silbermedaille, Uibel kam als sechste ins Ziel. Nach eigenen Angaben wurde Uibel bereits mit 15 Jahren sehr stark gedopt. Sie wurde später offiziell als DDR-Dopingopfer anerkannt.
Doping gehörte zum Alltag: Die DDR-Leichtathletin Birgit Uibel (links) und ihre Landsmännin Petra Pfaff (rechts) kurz vor dem Start des Finallaufes der 400m Hürden bei den Leichtathletik-Europameisterschaften in Athen. © picture alliance/dpa/Wolfgang Weihs
"Wenn das alles in Erfüllung geht, dann glaube ich auch daran, dass ich vielen anderen DDR-Sportlern den Weg geebnet habe und dass sie auch davon profitieren können", sagt sie.
"Dass das endlich einmal aufhört, uns immer in eine Ecke zu schieben: ihr habt ja alles gewusst, ihr habt ja alles genommen, was ihr kriegen konntet, so ungefähr. Einfach, dass dieser Weg der Gerechtigkeit irgendwo geebnet wird. Für alle anderen mit."
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