Deutsche Fußball-Liga muss für Polizeieinsätze mitbezahlen
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Wer zahlt für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen in der Fußball-Bundesliga? Ein Streit zwischen dem Land Bremen und der Deutschen Fußball-Liga landete vor dem Bundesverwaltungsgericht. Bremens Innensenator freut sich nun über die Entscheidung.
Bereits seit 2014 streiten das Land Bremen und die Deutsche Fußball-Liga (DFL) darüber. Nach einem Derby des SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV hatte das Land der DFL Kosten in Höhe von gut 400.000 Euro in Rechnung gestellt. Das Verwaltungsgericht hatte dem widersprochen, das Oberverwaltungsgericht hatte diesen Spruch kassiert. Heute nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Urteil im Verfahren um die zusätzlichen Kosten von Hochrisikospielen in der Bundeliga ist eine Premiere: Erstmals sind am Bundesverwaltungsgericht Kameras zugelassen, als der Senatsvorsitzende Wolfgang Bier das Urteil verkündet: "Für den besonderen Polizeiaufwand aufgrund einer kommerziellen Großveranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden."
"Mehrkosten nicht dem Steuerzahler anlasten"
Die Richter halten die Regelung des Landes Bremen für verfassungsgemäß, das eine Beteiligung der Deutschen Fußball-Liga an den Kosten für ein Hochrisikospiel im Jahr 2015 eingefordert hatte. Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) profitiere als Veranstalterin von einer besonders aufwändigen polizeilichen Sicherheitsvorsorge. Die DFL hatte gegen den Gebührenbescheid geklagt. Das wiesen die Richter heute zurück.
"Solche Mehrkosten müssen von Verfassung wegen nicht notwendig dem Steuerzahler angelastet werden. Der Gesetzgeber darf eine besondere Leistung der polizeilichen Sicherheitsvorsorge von den allgemeinen Kosten der Gefahrenabwehr trennen und sie gebührenpflichtig machen."
Die Gebühr sei auch verhältnismäßig, weil sie sich ausschließlich an gewinnorientierte Veranstalter wende - und nur in der ersten und zweiten Bundesliga. Die Leipziger Richter schlossen sich damit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen an und gaben dem Land Bremen in weiten Teilen Recht. Dennoch verweisen sie den Fall zurück ans OVG Bremen, denn einen Sachverhalt gelte es noch zu klären:
"Dabei geht es um die Frage, inwieweit Kosten für polizeiliche Maßnahmen, die anlässlich des Fußballspiels am 19. April 2015 gegen einzelne Störer ergriffen worden sind, gegenüber als solche Kosten aus dem gebührenpflichtigen Aufwand herausgerechnet werden müssen."
"Entscheidung schreibt Rechtsgeschichte"
Ein Nebenthema, sagt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sichtlich zufrieden:
"Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging ja um eine Grundsatzfrage, die einfach lautete, ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig, es verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht und insofern ist das eine Entscheidung, die zu hundert Prozent dann auf unserer Seite steht."
"Es ist eine Entscheidung, die sicher anders ausgefallen ist, als wir uns das gedacht haben", sagt der Präsident der Deutschen Fußball-Liga Reinhard Rauball. "Das geht jetzt wieder an das OVG Bremen zurück und das muss man abwarten, dort ist noch manches aufzuklären."
Die Anzahl der Revisionsgründe sei aus Sicht der DFL allerdings deutlich reduziert worden, räumte Rauball ein. Er befürchtet nun einen Flickenteppich und mögliche Wettbewerbsverzerrung. Denn während Bremen Gebühren einfordert, haben andere Länder wie Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen angekündigt, darauf zu verzichten. Bremens Innensenator Mäurer plädiert für eine Fondslösung, bei der alle Bundesliga-Vereine in einen Topf einzahlen, aus dem dann die zusätzlichen Kosten beglichen würden.