Ackerland geschützt vor Investorenhand
09:38 Minuten
Große Investoren, die sich über verschlungene Wege ausgedehnte Flächen Ackerland kaufen - dieses als Landgrabbing bezeichnete Phänomen ist vor allem in Ostdeutschland zu beobachten. Sachsen-Anhalt legt nun als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf vor.
In Ostdeutschland gibt es, anders als in Westdeutschland, kaum Familienbetriebe, bei denen die Nachfolge klar geregelt ist. Stattdessen: große Agrargenossenschaften oder GmbHs.
Vor allem über Anteilsverkäufe sichern sich Großkonzerne zunehmend Betriebe und damit auch Ackerland. Dieses Phänomen wird als Landgrabbing bezeichnet. Unter den Käufern sind die Aldi-Stiftung, die Immobiliengruppe Lindhorst, der Versicherer Munich Re, Möbelkonzerne und Autohäuser.
Allein in den letzten zehn bis 15 Jahren haben sich die Bodenpreise in Sachsen-Anhalt verdreifacht. Zahlen zum Landgrabbing gibt es kaum: Forscher vom Thünen-Institut, die Bundesforschungseinrichtung für Ländliche Räume, haben rund 800 Agrarunternehmen im Zeitraum von 2007 bis 2017 untersucht. Ergebnis: Überregional aktive Investoren besaßen zum Zeitpunkt der Untersuchung die Kapitalmehrheit in mehr als einem Drittel der untersuchten Firmen.
Genau solche Investorengeschäfte soll das neue Agrarstrukturgesetz in Sachsen-Anhalt eindämmen. Die schwarz-rot-grünen Regierungsfraktionen in Magdeburg haben lange daran gearbeitet. Denn es setze an einem heiklen Punkt an, heißt es aus der CDU-Fraktion: am Eigentum und dem Umgang damit, was eine Kernsäule des Grundgesetzes sei.
Kritiker und Zeitdruck
An Kritikern des Gesetzes fehlt es nicht. Einigen geht es nicht weit genug, andere sind komplett dagegen.
Fast alle ostdeutschen Länder arbeiten an einem Gesetz, dass dieses Problem angeht. Sachsen-Anhalt hat nun als erstes Bundesland einen Entwurf vorgelegt. Klar ist: Nachdem an diesem vier, fünf Jahre gearbeitet wurde, muss es jetzt schnell gehen. Im kommenden Jahr im Juni sind Landtagswahlen. Bis dahin muss das Gesetz fertig sein.
(abr)