Gleiches Recht für beide Geschlechter?
Bisher durften ledige Mütter das gemeinsame Sorgerecht mit den Vätern durch eigenmächtige, selbstherrliche Entscheidungen bestimmen. Hier wurde das Recht auf Selbstbestimmung der Frau über die fundamentalen Rechte der Kinder und der Väter gestellt.
Frauen haben viele Rechte. Wunderbar! Sie entscheiden über die Empfängnis oder Verhütung einer Schwangerschaft innerhalb oder außerhalb einer bestehenden Beziehung. Sie entscheiden, wen sie aus freiem Willen zum Vater ihres Kindes erklären, egal zunächst, ob dies tatsächlich stimmt oder ob sie ihm ein Kuckuckskind unterschieben und damit die gesamte Familie vom Tag der Zeugung an belügen und ob sie den Vater auf dem Standesamt benennen oder – wie jährlich in 90 000 Fällen – ihn ihrem Kind, dem Vater und den Großeltern verheimlichen.
Frauen entscheiden selbstverständlich alleine über eine Abtreibung.
Bisher durften ledige Mütter das gemeinsame Sorgerecht mit den Vätern durch eigenmächtige, selbstherrliche Entscheidungen bestimmen. Hier wurde das Recht auf Selbstbestimmung der Frau über die fundamentalen Rechte der Kinder und der Väter gestellt. Dem hat nun das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben.
Unter anderem beeinflusst durch eine 2006 entstandene Untersuchung des Justizministeriums, wobei sich folgende Motive herausstellten: Erstens, Frauen möchten die Alleinsorge, um "alleine entscheiden zu können" und zweitens, um "nichts mehr mit dem Vater zu tun haben zu müssen". Also zwei egozentrische Argumente, die absolut nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben. Und die die UN-Kinderrechtskonvention schwer missachten, wonach ein Kind ein verbürgtes Menschenrecht auf alle Elternteile und alle Großeltern hat.
So ist der Vorstoß des Bundesverfassungsgerichtes zu begrüßen, dass beide Eltern das Sorgerecht bekommen sollen, wenn ledige Väter dieses beantragen. Wenn Väter zudem noch unproblematischen Kontakt zu ihrem Kind pflegen, es sehen und mit aufziehen, verweigern sie sehr selten die Alimente, wie eine Studie des Bremer Professors Gerhard Amendt herausfand.
Doch kann es nicht angehen, dass nur die Mütter ein Vetorecht gegen die gemeinsame Sorge bekommen. Warum eigentlich nicht die Väter? Wo ist hier der Gleichheitsgrundsatz?
Untersuchungen in der westlichen Welt zeigen etwa, dass häusliche Gewalt zu 50 Prozent von Frauen ausgeübt wird, dass auch Frauen Kinder schlagen und malträtieren, sie missbrauchen und schädigen. Warum darf ein Vater dagegen kein Veto einreichen? Frauen sind nicht seltener als Männer süchtig oder psychotisch, neurotisch oder beziehungsunfähig. Das wissen wir von all den Menschen, die von Müttern aufgezogen und auch von ihnen negativ geprägt wurden.
Wir Frauen haben dafür gekämpft, gleichberechtigt zu sein. Warum wollen wir "gleicher" behandelt werden, wir sind keineswegs per Se die besseren Menschen?
Dieses Vetorecht des Vaters gegen das alleinige Sorgerecht der Mutter entspräche dem Schutzbedürfnis der Kinder. Auch sollten nichteheliche Kinder den ehelichen insofern gleichgestellt werden, dass ihr Kontakt zu ihren Vätern erleichtert wird, dass sie überhaupt von ihren Vätern wissen, dass sie nicht mit der quälenden Ungewissheit einer Vater-Entbehrung leben müssen, die ihre Seele belastet.
Die Rechtspraxis ist natürlich gebunden an unsere Weltanschauung. Das zeigen die unendlichen vielen Fälle, in denen auch sorgeberechtigte Väter nach Scheidungen keinen Kontakt zu ihren Kindern haben dürfen, obwohl sie Jahre, Jahrzehnte vor Gericht dafür kämpften. Und denen die Last aufgebürdet wird, psychologisch schlecht ausgebildete Richter mit einer mutterzentrierten Weltsicht davon zu überzeugen, dass sie liebevolle, fürsorgliche und verantwortungsvolle Väter sind. Wobei die Frauen aus ihrer rechtlichen und faktischen Machtposition einfach das Gegenteil behaupten können. Oder Streit als Hinderungsgrund angeben, den sie zumindest häufig zur Hälfte mitzuverantworten haben.
Es wäre weise, bei der Neuformulierung des Sorgerechtsgesetzes nicht wieder ein Geschlecht zu bevorzugen und eines zu demütigen!
Frauen entscheiden selbstverständlich alleine über eine Abtreibung.
Bisher durften ledige Mütter das gemeinsame Sorgerecht mit den Vätern durch eigenmächtige, selbstherrliche Entscheidungen bestimmen. Hier wurde das Recht auf Selbstbestimmung der Frau über die fundamentalen Rechte der Kinder und der Väter gestellt. Dem hat nun das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben.
Unter anderem beeinflusst durch eine 2006 entstandene Untersuchung des Justizministeriums, wobei sich folgende Motive herausstellten: Erstens, Frauen möchten die Alleinsorge, um "alleine entscheiden zu können" und zweitens, um "nichts mehr mit dem Vater zu tun haben zu müssen". Also zwei egozentrische Argumente, die absolut nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben. Und die die UN-Kinderrechtskonvention schwer missachten, wonach ein Kind ein verbürgtes Menschenrecht auf alle Elternteile und alle Großeltern hat.
So ist der Vorstoß des Bundesverfassungsgerichtes zu begrüßen, dass beide Eltern das Sorgerecht bekommen sollen, wenn ledige Väter dieses beantragen. Wenn Väter zudem noch unproblematischen Kontakt zu ihrem Kind pflegen, es sehen und mit aufziehen, verweigern sie sehr selten die Alimente, wie eine Studie des Bremer Professors Gerhard Amendt herausfand.
Doch kann es nicht angehen, dass nur die Mütter ein Vetorecht gegen die gemeinsame Sorge bekommen. Warum eigentlich nicht die Väter? Wo ist hier der Gleichheitsgrundsatz?
Untersuchungen in der westlichen Welt zeigen etwa, dass häusliche Gewalt zu 50 Prozent von Frauen ausgeübt wird, dass auch Frauen Kinder schlagen und malträtieren, sie missbrauchen und schädigen. Warum darf ein Vater dagegen kein Veto einreichen? Frauen sind nicht seltener als Männer süchtig oder psychotisch, neurotisch oder beziehungsunfähig. Das wissen wir von all den Menschen, die von Müttern aufgezogen und auch von ihnen negativ geprägt wurden.
Wir Frauen haben dafür gekämpft, gleichberechtigt zu sein. Warum wollen wir "gleicher" behandelt werden, wir sind keineswegs per Se die besseren Menschen?
Dieses Vetorecht des Vaters gegen das alleinige Sorgerecht der Mutter entspräche dem Schutzbedürfnis der Kinder. Auch sollten nichteheliche Kinder den ehelichen insofern gleichgestellt werden, dass ihr Kontakt zu ihren Vätern erleichtert wird, dass sie überhaupt von ihren Vätern wissen, dass sie nicht mit der quälenden Ungewissheit einer Vater-Entbehrung leben müssen, die ihre Seele belastet.
Die Rechtspraxis ist natürlich gebunden an unsere Weltanschauung. Das zeigen die unendlichen vielen Fälle, in denen auch sorgeberechtigte Väter nach Scheidungen keinen Kontakt zu ihren Kindern haben dürfen, obwohl sie Jahre, Jahrzehnte vor Gericht dafür kämpften. Und denen die Last aufgebürdet wird, psychologisch schlecht ausgebildete Richter mit einer mutterzentrierten Weltsicht davon zu überzeugen, dass sie liebevolle, fürsorgliche und verantwortungsvolle Väter sind. Wobei die Frauen aus ihrer rechtlichen und faktischen Machtposition einfach das Gegenteil behaupten können. Oder Streit als Hinderungsgrund angeben, den sie zumindest häufig zur Hälfte mitzuverantworten haben.
Es wäre weise, bei der Neuformulierung des Sorgerechtsgesetzes nicht wieder ein Geschlecht zu bevorzugen und eines zu demütigen!