Das "Recht auf Vergessenwerden" und seine Umsetzung
Unangenehme Party-Fotos, Jobs, auf die man lieber nicht angesprochen werden möchte - das Internet vergisst nie. So hieß es lange. Nun die Kehrtwende. Wir erklären, wie Sie Inhalte in Suchmaschinen ausblenden lassen können.
Mitte Mai hat dann der Europäische Gerichtshof ein Urteil zum "Recht auf Vergessenwerden" erlassen: Dem zufolge müssen Suchmaschinenbetreiber Links auf Seiten ausblenden, wenn diese Persönlichkeitsrechte verletzten. Stück für Stück nimmt jetzt die Umsetzung dieses Urteils Gestalt an: Beim größten Suchmaschinenbetreiber Google sind bereits mehr als 40.000 Löschanfragen eingegangen.
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