Digital Services Act

Jurist: US-Plattformen müssen europäischem Recht gehorchen

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Das Logo der App Instagram ist durch eine Lupe auf dem Display eines Smartphones zu sehen. (Symbolbild)
Ohne Kontrollmechanismen wie Moderation oder Faktenprüfung steigt das Risiko für problematische Inhalte, sagt der Jurist Kettemann © picture alliance / dpa / Matthias Balk
Kettemann, Matthias |
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Fehlende Faktenprüfung bei Online-Plattformen ist laut dem EU-Gesetz für digitale Dienste nicht verboten, sagt Jurist Matthias Kettemann. Frauen- und menschenrechtsfeindliche Inhalte aber schon. Auch für Meta oder X gelte europäisches Recht.
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