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Digital Services Act
Jurist: US-Plattformen müssen europäischem Recht gehorchen
07:25 Minuten
Ohne Kontrollmechanismen wie Moderation oder Faktenprüfung steigt das Risiko für problematische Inhalte, sagt der Jurist Kettemann © picture alliance / dpa / Matthias Balk
Kettemann, Matthias
|
08. Januar 2025, 17:18 Uhr
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Fehlende Faktenprüfung bei Online-Plattformen ist laut dem EU-Gesetz für digitale Dienste nicht verboten, sagt Jurist Matthias Kettemann. Frauen- und menschenrechtsfeindliche Inhalte aber schon. Auch für Meta oder X gelte europäisches Recht.
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