Hass im Netz

Nur schärfere Gesetze reichen nicht

04:25 Minuten
Ein zerschmetterter Computerbildschirm liegt auf dem Boden.
Der Medienrechtler Tobias Gostomzyk fragt sich, ob höhere Strafen wirklich wirksam im Kampf gegen Hass im Internet sind. © Unsplash / Julia Joppien
Ein Kommentar von Tobias Gostomzyk |
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Hass im Internet ist allgegenwärtig, deshalb wird mit neuen Gesetzen dagegen vorgegangen. Zukünftig wird es noch strengere Maßnahmen geben. Der Medienrechtler Tobias Gostomzyk bezweifelt aber die Wirkung härterer Strafen.
In der Anfangszeit des Internets hieß es: Das Netz ist ein rechtsfreier Raum. Dann sollten online zumindest die gleichen Regeln gelten wie offline. Inzwischen soll das Internet sogar stärker reguliert werden als die analoge Welt. Die Hassrede bildet ein Beispiel hierfür, genauer:
Beleidigungen. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität schlägt vor: Bei Beleidigungen im Internet soll die Höchststrafe verdoppelt werden – von einem Jahr auf zwei Jahre. Aber wirken höhere Strafen wirklich abschreckender?

Nur wenige verbreiten den ganzen Hass im Netz

Bisher ist der Anstieg der gemeldeten Straftaten zahlenmäßig relativ gering. Vergleicht man das Jahr 2017 mit dem Jahr 2018 betrug der Zuwachs laut polizeilicher Kriminalstatistik gerade einmal 1,8 Prozent beziehungsweise 3978 Taten. Auch belegen inzwischen einige Netzwerkanalysen, dass online vergleichsweise wenige Personen relativ effektiv Hass verbreiten. Hierauf stützt sich etwa die Initiative "Verfolgen statt nur Löschen" der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen.
Sie will im Verbund mit Staatsanwaltschaft und Medien dazu beitragen, Einzelfälle schnell zu sanktionieren, um einen abschreckenden Effekt zu erreichen. Können so Beleidigungen im Netz besser eingedämmt werden? Natürlich ist an der Kommunikation im Netz einiges neu. Jedermann kann über soziale Netzwerke Beleidigungen verbreiten und muss dafür zurzeit nicht einmal seine Identität offenbaren. Auch können einzelne durch technische Hilfsmittel wie Social Bots etliche Posts verbreiten; sich also größer machen als sie sind. Und nicht zuletzt: Sind Beleidigungen online, bleiben sie erstmal dort, anders als das gesprochene Wort.

Unklarheit über Masse von Beleidigungen on- und offline

Niemand weiß genau, ob sich online tatsächlich mehr Menschen beleidigen als offline. Klar ist aber: Hier werden Beleidigungen viel sichtbarer. Sie tauchen an allen Ecken und Enden des Netzes auf – insbesondere in den Kommentarspalten. Und gerade diese aggressiven Posts prägen unseren Eindruck vom Netz. Die Kommunikationsgrenzen verschwimmen: Private Meinungen stehen neben professioneller Kommunikation; Einzelne können in der Onlinewelt besonders viele erreichen.
Was die Wirkung enorm verstärkt. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert: Das seit Oktober 2017 geltende so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die angedachte Strafverschärfung sind Beispiele, aber auch die aktuelle Gesetzgebungsinitiative der niedersächsischen Landesregierung: Zu einer besseren Verfolgung von Straftaten soll sich jeder bei der Anmeldung zu sozialen Netzwerken ausweisen müssen.

Konzentration auf rechtliche Konsequenzen ist unzureichend

Dies alles führt zu einer stärkeren Regulierung des Netzes. Dennoch ist zweifelhaft, ob rechtliche Maßnahmen tatsächlich zu einem zivileren Netz verhelfen. Eine Alternative könnte deswegen sein, Netzkommunikation wieder stärker zu trennen. Entgegen der großen Unübersichtlichkeit – soziale Medien sind das Abbild einer fragmentierten Gesellschaft – müssten wieder klarere Kommunikationsräume mit entsprechenden Kommunikationsstandards entstehen.
Für eine Medienplattform gelten dann beispielsweise andere Kommunikationsregeln als für einen Austausch unter Wissenschaftlern oder auch für Rotlichtbezirke im Netz. Der digitale Raum ist eben nicht eine Öffentlichkeit, sondern viele Öffentlichkeiten. So könnte es Bereiche mit hohen Erwartungen an Zivilität und Sorgfalt geben und welche mit niedrigeren – und wenn es nicht anders geht, auch mit Zugangshürden ausgestattet. Das wäre letztlich immer noch ein milderes Mittel als das Phänomen Hassrede kurzerhand für immer drastischere Regulierungen des gesamten Netzes zu nutzen.

Tobias Gostomzyk ist seit 2012 Hochschullehrer an der TU Dortmund. Zugleich ist Gostomzyk an der der juristischen Fakultät der Ruhruniversität Bochum tätig. Seine Forschungsschwerpunkte bilden digitalen Herausforderungen an Kommunikationsgrundrechte. Hinzu kommen die Herausbildung normativer Standards der Netzkommunikation sowie Rechtsfragen der IT-Sicherheit.

Tobias Gostomzyk. Ein junger Mann mit kurzen Haaren und Brille steht auf einer Wiese und schaut in die Kamera.
© Judith Wiesrecker/TU Dortmund
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