Digitale Gewalt

Ist das Netz ein rechtsfreier Raum?

14:14 Minuten
Illustration eines Boxhandschuhs, der aus einem Laptopbildschirm heraus dem Nutzer ins Gesicht schlägt.
Trotz der Sensibilisierung und der Strafrechtsreformen in Sachen Hasskriminalität im Internet ist es immer wieder schwierig, die angezeigten Straftaten aufzuklären. © Getty Images / iStockphoto / Nuthawut Somsuk
Moderation: Vera Linß und Martin Böttcher |
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Hass im Netz kann tödlich enden: Das machte nicht erst der Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke klar. Und auch wenn die Ex-Ministerin Renate Künast jetzt vor Gericht Erfolg hatte – häufig bleiben digitale Hassrede und Cybermobbing ohne Konsequenz.
Es ist der 1. Juni 2019, als Walter Lübcke vor seinem Wohnhaus erschossen wird. Der Täter: der Rechtsextremist Stephan Ernst, der mit anderen jahrelang gegen Lübcke vor allem im Internet hetzte. Der Grund war Lübckes Einsatz für die Aufnahme von syrischen Geflüchteten in Kassel.
In Deutschland steht dieser Fall exemplarisch dafür, wie aus Worten Taten werden, wie digitaler Hass zu einer realen Lebensgefahr wird. Das Bundesjustizministerium setzte daraufhin Reformen um. So wurde etwa im Strafrecht das Wort „Schrift“ durch „Inhalt“ ersetzt. Dadurch werden alle digitalen Äußerungen miteinbezogen, auch Posts oder Likes.

Polizei bei Anzeigen von Straftaten überfordert

Doch trotz der Sensibilisierung und der Strafrechtsreformen in Sachen Hasskriminalität im Internet scheinen Polizeidienststellen in Deutschland Schwierigkeiten zu haben, die angezeigten Straftaten aufzuklären. Darauf machten im Mai der Satiriker Jan Böhmermann und die Redaktion der Sendung ZDF Magazin Royale aufmerksam.

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Sie wollten herausfinden, wie gut die Strafverfolgung im Internet in Deutschland funktioniert. „Deshalb haben wir mit Polizei und Staatsanwaltschaften aus allen 16 Bundesländern ein kleines Experiment gestartet“, erklärt Jan Böhmermann. „Mit einem geheimen bundesweiten Polizeiwettbewerb. Es war sehr aufwendig, ist ein kleines bisschen frech gewesen. Aber was dabei rausgekommen ist, ich sage mal so: sehr interessant.“
Für das Experiment hat die Redaktion sieben Hassverbrechen aus dem Internet recherchiert. Das Ergebnis: Wenn die Anzeigen überhaupt gestellt werden konnten, weil manche Polizeidienststellen die Hassverbrechen gar nicht ernst genommen haben, liefen die Ermittlungen meist sehr langsam.
Ebenso konnten die Täterinnen und Täter dieser Straftaten in vielen Bundesländern nicht ermittelt werden. In Bremen und Sachsen-Anhalt führten die Vorwürfe gegen die jeweiligen Beamtinnen und Beamten sogar zu Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.

Verfolgung von Hasskriminalität die Ausnahme

Wie kann es sein, dass die Anzeigen im Experiment nicht alle aufgeklärt werden konnten?
“Die Verfolgung von Hasskriminalität ist nicht der Regelfall, sondern eher die Ausnahme. Und wir haben ein paar spezialisierte Dezernate, aber für die Polizei ist ganz klar: Sie kann sich nicht um jeden kümmern, sie hat nicht die Kapazitäten und auch nicht die Kompetenzen dazu“, sagt Chan-jo Jun. Er ist Rechtsanwalt für IT-Recht und Experte für Hasskriminalität im Internet.
Eine seiner Mandantinnen ist die Grünen-Politikerin Renate Künast. Sie hat im September 2019 vor dem Berliner Landgericht einen Antrag gestellt: Facebook und Twitter sollen die Daten von 22 Personen herausgeben, die sie auf den Plattformen massiv beleidigt und bedroht haben.

Der lange Kampf von Renate Künast

Für sie sei der Schritt wichtig gewesen, damit die Persönlichkeitsrechte der Menschen geschützt werden, die sich politisch oder ehrenamtlich engagieren.

Dass diese Gerichte endlich mal sehen, dass es nicht einmal ein Schimpfwort ist, das einem entgegengeworfen wird, sondern dass es tatsächlich reproduzierbar, wiederholbar ist und es Zehntausende sehen. Und deshalb die Wucht einer solchen Beleidigung viel schlimmer ist.

Renate Künast, Politikerin

Das Urteil des Landgerichts Berlin hat damals für Aufsehen gesorgt, denn der Antrag von Künast wurde abgelehnt. Nach einer Beschwerde hat sie in zweiter Instanz einen Teilsieg errungen, bis ihr Anfang des Monats nun vom Kammergericht Berlin vollständig recht gegeben wurde.
Für Rechtsanwalt Jun ist der Beschluss wegweisend. Allerdings hofft er, dass die Gerichte diesen Beschluss als Art Anleitung nehmen für alle Menschen, die von Hasskriminalität im Netz betroffen sind. Doch dafür müssen die Betroffenen erst mal vor Gericht ziehen.

Großer Nachholbedarf bei den Behörden

Ihren Erfolg hat Renate Künast auch mithilfe von HateAid erreicht, einer Organisation, die Opfer von digitaler Gewalt unterstützt. Anna-Lena von Hodenberg, die Geschäftsführerin von HateAid, bestätigt, dass es bei Ermittlungsbehörden und der Polizei insgesamt einen großen Nachholbedarf gibt, was den Umgang mit Anzeigen bei Cybermobbing, Vergewaltigungsandrohungen oder Beleidigungen im Netz betrifft.

Wir haben immer noch Betroffene, die zum Beispiel von Polizeidienststellen wieder nach Hause geschickt werden, ohne eine Anzeige zu stellen, und ganz oft Einstellungen bei Staatsanwaltschaften, wo das eben nur als geringfügig angesehen wird.

Anna-Lena von Hodenberg, HateAid

Sie erkennt aber auch eine positive Entwicklung. In Nordrhein-Westfalen habe man als erstes Bundesland eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet und ein Modellprojekt, bei dem mit Medienunternehmen zusammengearbeitet wurde. In Hessen wurde nach dem Mord an Walter Lübcke die Staatsanwaltschaft personell massiv aufgestockt und die Meldestelle "Hessen gegen Hetze" eingerichtet, bei der Menschen aus ganz Deutschland digitale Gewalt melden können.

Gesetze ausreichend, Umsetzung mangelhaft

Die aktuelle gesetzliche Grundlage, auf der die Ermittlungsbehörden gegen Hass im Netz agieren können, sei ausreichend, meint Anna-Lena von Hodenberg. Die letzte Bundesregierung mit der damaligen Justizministerin Christine Lambrecht habe ein großes Gesetzespaket vorangebracht. „Da sind wirklich einige Straftatbestände dazugekommen“, erklärt sie und nennt Vergewaltigungsandrohungen oder sogenannte Feindeslisten als Beispiele.
Von der Politik fordert sie eine klare Entscheidung, die Umsetzung dieser Gesetze zu verbessern. Es gehe darum, auf der Ebene der Polizei und der Strafverfolgung Beamtinnen und Beamte gezielt weiterzubilden und neue Stellen für gut ausgebildetes Personal zu schaffen. Bisher fehle es dort oft an einer entsprechenden Medienkompetenz und einem grundsätzlichen Bewusstsein für digitale Gewalt und die Funktionsweise sozialer Medien.

Wenn die Orte, an denen digitale Gewalt passiert, oftmals nicht gekannt werden und man dann sagt: ‚Sie gehen ja da drauf auf dieses Netzwerk, warum haben Sie sich denn da überhaupt angemeldet? Dann löschen sie doch ihren Account.‘ Das ist total kontraproduktiv: Soziale Netzwerke sind mittlerweile auch öffentliche Orte, wo Menschen sich aufhalten.

Anna-Lena von Hodenberg, HateAid

Anna-Lena von Hodenberg plädiert generell dafür, die föderale Zuständigkeit für digitale Gewalt durch eine zentralisierte Erfassung derartiger Delikte zu ersetzen. „Wenn Sie im Internet angegriffen werden: Das ist Tatort Internet. Das ist nicht in irgendeinem Bundesland“, begründet sie ihren Vorschlag.
(Timur Gökce, hum)
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