"Es gibt keinen Freibrief für verbalen Amoklauf"
Eine Minderheit der Deutschen lässt Ablehnung und Hass gegenüber Flüchtlinge ungeniert raus. Was davon ist strafbar? Unsere Rechtsexpertin im Hauptstadtstudio, Gudula Geuther, über die Grenzen der Meinungsfreiheit.
Der Berliner NPD-Chef Sebastian Schmidtke
sagte einem ARD-Reporter zum Brandanschlag auf eine zukünftige Flüchtlingsunterkunft in Nauen: "Für die Region vor Ort ist es natürlich erst mal ein Erfolg. Für Brandenburg selber trotzdem nicht, weil sie natürlich in anderen Heimen untergebracht werden. Vor Ort, für die Bürger ist es erst mal gut."
Ein Brandanschlag als "Erfolg": Zynischer geht es kaum. Doch ist so ein Satz auch strafbar? Sicher ist jedenfalls nicht, dass Schmidtke vor Gericht auch verurteilt würde. Denn die Grenzen zwischen solchen Aussagen und der Meinungsfreiheit sind fließend, und jeder Richter muss sich den Einzelfall genau anschauen.
Rechtsextremisten arbeiten mit der gezielten Provokation
Anzeigen könnte man Schmidtke allerdings erst mal ohne weiteres – darauf verweist unsere Rechtsexpertin im Hauptstadtstudio, Gudula Geuther. Ob das hilft, ist eine andere Frage. Denn Rechtsextremisten arbeiteten mit der gezielten Provokation, deren Ziel Aufmerksamkeit sei, so Geuther. Schmidtke selbst sei schon mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Ein weiterer Gang vor Gericht bedeutet also auch, ihm erneut eine Bühne zu bieten.
Hass-Äußerungen könnten Volksverhetzung sein, aber auch andere Straftatbestände berühren, sagt Geuther. So sei es beispielsweise strafbar, gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufzustacheln und zu Gewalt aufzufordern. Strafbar sei auch die Beleidigung, die sich auch auf Gruppen beziehen könne. Die Meinungsfreiheit sei kein "Freibrief zum verbalen Amoklauf", betont sie. Die Grenzen seien aber tatsächlich oft schwer zu ziehen.