Hassemer: NPD-Verbotsverfahren ist im Schutz des Staates begründet
Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, sieht ein mögliches NPD-Verbotsverfahren vor allem im Schutz der Institutionen dieses Landes begründet. Eine Prognose über die Erfolgsaussichten eines erneuten NPD-Verbotsantrages wollte Hassemer nicht geben, wies allerdings auf die veränderte Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts hin.
Es gehe bei einem Verbotsverfahren um den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und um die demokratische Gestaltung dieser Republik, sagte Hassemer. "Denn es geht ja darum, eine Partei zu verbieten, was nicht wenig ist. Der Gesetzgeber war sich darüber völlig klar. Er hat an negative Handlungen, negative Entscheidungen für die Partei, insbesondere für ihr Verbot, ja auch qualifizierte Mehrheiten geknüpft."
Ein entsprechender Verbotsantrag könne nur von den Verfassungsorganen gestellt werden und sei deshalb eine politische Entscheidung, betonte Hassemer: "In dem Sinne, dass das Grundgesetz Einzelheiten seinerseits nicht vorgibt oder nur sehr allgemein vorgibt. Also die Verfassungsorgane eigentlich nicht so an die Kette des Rechts und des Wortlauts bindet, sondern ihnen einen weiten Gestaltungsspielraum lässt."
Für Hassemer ist es kein gangbarer Weg, die NPD von der Parteienfinanzierung abzukoppeln. Bisher gelte der Grundsatz, dass die Entscheidung über eine Partei und ihre Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht getroffen werde: "Wenn man nun unterhalb dieser Ebene sagt, 'wir schneiden Euch dieses und jenes ab', dann rückt man von diesem Grundsatz ab und begibt sich auf ein Gelände, in dem am Schluss das Chaos herrschen wird. Solange die NPD nicht verboten ist, sollte man mit so etwas vorsichtig sein."
Sie können das vollständige Gespräch mit mindestens bis zum 08.05.2012 in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören. MP3-Audio
Ein entsprechender Verbotsantrag könne nur von den Verfassungsorganen gestellt werden und sei deshalb eine politische Entscheidung, betonte Hassemer: "In dem Sinne, dass das Grundgesetz Einzelheiten seinerseits nicht vorgibt oder nur sehr allgemein vorgibt. Also die Verfassungsorgane eigentlich nicht so an die Kette des Rechts und des Wortlauts bindet, sondern ihnen einen weiten Gestaltungsspielraum lässt."
Für Hassemer ist es kein gangbarer Weg, die NPD von der Parteienfinanzierung abzukoppeln. Bisher gelte der Grundsatz, dass die Entscheidung über eine Partei und ihre Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht getroffen werde: "Wenn man nun unterhalb dieser Ebene sagt, 'wir schneiden Euch dieses und jenes ab', dann rückt man von diesem Grundsatz ab und begibt sich auf ein Gelände, in dem am Schluss das Chaos herrschen wird. Solange die NPD nicht verboten ist, sollte man mit so etwas vorsichtig sein."
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