Kriminologe: Polizei kann sich nur um ausgewählte Fälle kümmern
Ob Volksverhetzung oder Beleidigung: Straftaten im Netz sind ein Massendelikt, sagt der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger. Unmöglich, alles zur Anzeige zu bringen. Dennoch könnte die Polizei einiges tun - trotz Personalmangels.
Dass Hetze im Netz heutzutage so weit verbreitet ist, liegt nach Überzeugung Thomas-Gabriel Rüdigers an einem schweren Versäumnis: In den vergangenen 20 Jahren hätten wir es einfach zugelassen, dass sich Menschen in dieser Weise artikulierten. Die Sicherheitsbehörden hätten keine Diskussion darüber geführt, wie sie online für Sicherheit sorgen könnten. Jetzt seien Generationen herangewachsen, denen man für den digitalen Raum niemals "moralische Grenzen" wie Strafnormen aufgezeigt habe: "Oder haben Sie die Polizei online gesehen zufällig?"
Das Legalitätsprinzip als "gigantische Hürde"
In anderen Ländern hätten Polizisten eigene Accounts, um Ansprechpartner für die Bürger zu sein oder Anzeigen aufzunehmen. In Deutschland gebe es allerdings eine "gigantische Hürde": das Legalitätsprinzip, wonach die Polizei jegliche Straftat verfolgen müsse. Dies sei nicht zu schaffen.
Deshalb fordert der Kriminologe eine gesellschaftliche Diskussion darüber, was verfolgt werden müsste im Netz: "Wir müssen es schaffen, dass die Polizei mit ihren knappen Ressourcen eine Auswahl treffen kann." Notwendig seien Schwerpunkte, so Rüdiger: "Dann könnte man erreichen, dass das Netz nicht als dieser rechtsfreie Raum (...) betrachtet werden muss."