Historiker kritisieren neu gefassten Strafrechtsparagrafen
Der neu gefasste Strafrechtsparagraf 130, mit dem der Tatbestand der Volksverhetzung weiter gefasst wird, stößt bei führenden Historikern auf Kritik. Die Geschichtsschreibung sehe sich der Wahrheitssuche verpflichtet, sagte der Direktor des Münchner Instituts für Zeitgeschichte, Andreas Wirsching, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Doch mit der neuen Regelung gerate jede Äußerung, die auf eine Klärung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit abzielt, in Gefahr, als Verleugnung angesehen zu werden, sagen Wirsching und sein Kollege Lutz Raphael, Vorsitzender des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands. Nach dem neuen Absatz 5 des Gesetzes, das der Bundestag kürzlich beschlossen hat, soll künftig mit Strafe bedroht sein, wer Völkermord oder Kriegsgräuel leugnet. Bislang galt diese Bestimmung nur für den Holocaust.