Hochschulen

"Ein Kompromiss, der in die richtige Richtung weist"

Außenansicht eines Universitätsgebäudes bei Nacht mit hellerleuchteten Fenstern, im Vordergrund der Schriftzug "Universität".
Noch dürfen Bund und Länder im Bereich der Hochschulen nicht zusammenarbeiten © dpa / Jens Wolf
Jürgen Oelkers im Gespräch mit Kathrin Heise und Christian Rabhansl |
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, die das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der Hochschulen lockern soll. Mit der Neuregelung soll es dem Bund künftig erlaubt werden, anders als bisher dauerhaft in Hochschulprojekte zu investieren.
Nach Ansicht des Bildungsforschers Jürgen Oelkers ist das ein "Kompromiss, der in die richtige Richtung weist". Er hätte allerdings eine Aufhebung des Koalitionsverbot auch für die Schulen für vernünftig gehalten, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Auch die Schulen bräuchten zusätzliche Mittel: "Aber das war in dieser Koalition nicht durchzusetzen." Oelkers betonte, was heute verabschiedet worden sei, ziele nicht auf Elitenförderung, sondern "auf die Verbesserung des Bildungsstandorts Deutschland insgesamt".
Der Grundgesetzänderung muss nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD hatten sich bereits auf die BAföG-Reform und die Grundgesetzänderung verständigt.
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