Honorar-Streit um Schweiger-Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" geht weiter

Der Streit um eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" geht weiter. Die Drehbuchautorin Anika Decker hat gegen das Urteil des Berliner Landgerichts Berufung eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur dpa sagte. Damit landet der Fall erneut vor dem Berliner Kammergericht. Zwar hatte das Landgericht der Drehbuchautorin grundsätzlich eine höhere Beteiligung an den Kinohits zugesprochen. Ein Großteil ihrer Ansprüche ist nach dem Urteil von Ende September aber verjährt. Decker hatte ursprünglich laut Gericht mehr als zwei Millionen Euro von der Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros. verlangt. Nach dem Urteil des Landgerichts steht ihr für die Zeit bis Ende 2020 lediglich ein Gesamtbetrag von gut 180.000 Euro Beteiligung an den zwei Kinohits zu. "Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" sahen Millionen von Besuchern.