Ich drucke mir die Welt

Von Thomas Reintjes |
Vor 20 Jahren war vieles unvorstellbar, was inzwischen längst üblich ist - zum Beispiel, dass man zu Hause einen Farbdrucker benutzt. Ähnlich verhält es sich derzeit mit 3D-Druckern. Das sind technische Geräte, die Gegenstände ausdrucken und allmählich erschwinglich werden.
Schicht für Schicht trägt der 3D-Drucker mit dem Namen "Makerbot" einen geschmolzenen Kunststoffstrang auf eine etwa drei mal vier Zentimeter große Arbeitsfläche auf. Der Drucker steht in einer offenen Werkstatt an der RWTH Aachen, betreut von René Bohne:

"Wir brauchen jetzt noch zehn Minuten. Ich könnte das schneller laufen lassen, da muss man immer ei nen Kompromiss eingehen, Geschwindigkeit und Qualität."

Langsam formt der Kunststoff eine kleine Schildkrötenfigur. Die digitale Bauanleitung dafür, mit der ein Computer den 3D-Drucker füttert, stammt aus dem Internet. Auf der Plattform Thingiverse gibt es digitale 3D-Modelle für alles mögliche: Plektren für Gitarristen, Ersatzschnallen für Trageriemen, Knöpfe, Broschen und Halsketten, Handyschutzhüllen und kleine Kunstobjekte. Kurz heruntergeladen, und schon macht der Drucker aus dem virtuellen Modell ein handfestes Kunststoff-Objekt.

Bei Thingiverse gibt es allerdings auch: Deckel und Kappen für Nikon-Objektive, zusammen mit Lego verwendbare Bausteine und Vier-Gewinnt-Spiele. Und da sieht Jan Borchers, Informatik-Professor in Aachen, Probleme – nicht nur für den einzelnen, sondern für die Gesellschaft.

Und ob man dann ein Copyright verletzt hat, eine Urheberrechtsverletzung hat, einen Patentschutz hat, ist dann eine Frage der legalen Auslegung und der Prozesse, die dahinter stehen müssen. Also nicht Gerichtsprozesse, aber einfach gesellschaftliche Prozesse, die diese Wertschöpfungskette neu überdenken müssen.

Und auch der Gesetzgeber muss tätig werden. Wie schon die zunehmenden Urheberrechtskonflikte bei Fotos und Musik zeigen, ist manches Gesetz anscheinend nicht mehr zeitgemäß. 3D-Drucker könnten diese Entwicklung verstärken – erst recht, wenn auch noch 3D-Scanner hinzukommen. Zusammen bilden sie eine digitale Kopierstation für analoge Gegenstände. Für Juristen wird es dann nicht mehr nur um Virtuelles wie das so genannte geistige Eigentum gehen, sondern um ganz reale Dinge – und vielleicht sogar um Waffengesetze.

Es wäre durchaus denkbar, dass ich ins Internet gehe und mir einen Bauplan runterlade, ein 3D-Druckmodell für eine Waffe, die dann aus Hartplastik oder Metallkunststoffen, da gibt es diverse Materialien schon, dann auf so einem 3D-Drucker ausgedruckt wird.
Im vergangenen Jahr kursierten die ersten Fotos von selbstgedruckten Waffen im Internet.


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