"Ich finde das nicht sein bestes Kunstwerk"
Im Sinne der Kunstfreiheit sei das Urteil im Hitlergruß-Prozess gegen Jonathan Meese zu begrüßen, sagt der Kunsthistoriker Rein Wolfs. Dennoch müsse die Grenze zwischen Kunst und Realität klarer definiert werden.
"Dass die Freiheit der Kunst hier gewahrt wird, ist natürlich positiv zu werten", sagt Rein Wolfs, niederländischer Kunsthistoriker und Intendant der Bundeskunsthalle in Bonn, zum Urteil im Hitlergruß-Prozess gegen Jonathan Meese. Es sei positiv zu werten, dass es in der Wirklichkeit noch Bereiche gebe, die sich "ab und zu mal ein bisschen anders verhalten als die Wirklichkeit selber". Das lasse Gestaltungsfreiraum und den Hoffnungsschimmer aufkommen, dass man "immer noch so etwas wie Freiheit auch gestalten kann in der normalen Realität, aber dann leicht davon weg, weil man das dann als Kunst markiert".
Positiv sei außerdem, dass durch diesen Prozess wieder die "moralisch brisante Frage" thematisiert worden sei, "ob wir so etwas machen dürfen". Diese Frage müsse immer wieder aufgeworfen werden. In diesem Sinne zeigten Prozesse wie der um den von Jonathan Meese gezeigten Hitlergruß, "wie es um unsere Demokratie und um unsere Gesellschaft und unser Rechtssystem bestellt ist".
Aber man müsse sich auch fragen, wo die Grenze liege zwischen Kunst und Realität, wer diese Grenze definiere und wie man sie bei einem Auftritt wie dem von Jonathan Meese markiere. "Das ist etwas, was nicht so einfach zu beantworten ist", so Wolfs. Bei diesem Auftritt sei Meese von einem Nachrichtenmagazin zu einem Gespräch in eine Universität eingeladen worden. Hier gehe er zuerst einmal davon aus, dass die Regeln des Journalismus gelten, die andere seien als die der Kunst. "Müssen wir das dem Meese auch abnehmen, dass es sich hier um ein Kunstwerk in dem Moment handelt, oder ist es etwas anderes?" Das sei aber ein Problem, das Performance öfter mit sich mitbringe, wenn sie nicht in einem klar abgesteckten Rahmen stattfinde.
Wenn das Gericht gegen Jonathan Meese entschieden hätte, hätte ihn das nicht gewundert, erklärt Wolfs. Er wäre auch nicht "unglaublich traurig gewesen". Er fände Meese "wirklich zum Teil einen interessanten Künstler, das ist eine wichtige deutsche künstlerische Position". Aber ihm fehlt bei dieser Geste von Jonathan Meese "ein bisschen die gestalterische Distanz", "das eigentlich Künstlerische". Wolfs' Fazit: "Ich finde das nicht sein bestes Kunstwerk, sagen wir es einmal so."
Positiv sei außerdem, dass durch diesen Prozess wieder die "moralisch brisante Frage" thematisiert worden sei, "ob wir so etwas machen dürfen". Diese Frage müsse immer wieder aufgeworfen werden. In diesem Sinne zeigten Prozesse wie der um den von Jonathan Meese gezeigten Hitlergruß, "wie es um unsere Demokratie und um unsere Gesellschaft und unser Rechtssystem bestellt ist".
Aber man müsse sich auch fragen, wo die Grenze liege zwischen Kunst und Realität, wer diese Grenze definiere und wie man sie bei einem Auftritt wie dem von Jonathan Meese markiere. "Das ist etwas, was nicht so einfach zu beantworten ist", so Wolfs. Bei diesem Auftritt sei Meese von einem Nachrichtenmagazin zu einem Gespräch in eine Universität eingeladen worden. Hier gehe er zuerst einmal davon aus, dass die Regeln des Journalismus gelten, die andere seien als die der Kunst. "Müssen wir das dem Meese auch abnehmen, dass es sich hier um ein Kunstwerk in dem Moment handelt, oder ist es etwas anderes?" Das sei aber ein Problem, das Performance öfter mit sich mitbringe, wenn sie nicht in einem klar abgesteckten Rahmen stattfinde.
Wenn das Gericht gegen Jonathan Meese entschieden hätte, hätte ihn das nicht gewundert, erklärt Wolfs. Er wäre auch nicht "unglaublich traurig gewesen". Er fände Meese "wirklich zum Teil einen interessanten Künstler, das ist eine wichtige deutsche künstlerische Position". Aber ihm fehlt bei dieser Geste von Jonathan Meese "ein bisschen die gestalterische Distanz", "das eigentlich Künstlerische". Wolfs' Fazit: "Ich finde das nicht sein bestes Kunstwerk, sagen wir es einmal so."