Volkszählung
Heutzutage geben viele Bürgerinnen und Bürger zig Daten heraus, ohne ihren genauen Verwendungszweck zu kennen. Umso wichtiger sei die europaweite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), betont die ehemalige Justizsenatorin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). © imago images / aal.photo / Piero Nigro
Vor 40 Jahren fiel erstes Grundsatzurteil zum Datenschutz
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Kanzler Helmut Kohl ordnet 1983 eine Volkszählung an, bei der erstmals Bürgerdaten verknüpft werden sollen. Dagegen wird geklagt - mit Erfolg. Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt, was wir heute daraus lernen können.