Bayern unterrichtet Flüchtlinge in Rechtskunde
Zivilrecht, Strafrecht, Familienrecht - in Bayern gibt es seit kurzem für Flüchtlinge eine Rechtsschulung. In dem bundesweit einmaligen Projekt wird ihnen das deutsche Rechtssystem erklärt. Ein Erfolgsmodell?
Stühle scharren, es herrscht leises Getuschel in den akkurat aufgestellten Reihen. 50 junge Flüchtlinge sitzen an diesem Nachmittag im Foyer der Ansbacher Berufsschule, schauen fragend in Richtung Podium. Ein großes blauweißes Plakat des bayerischen Justizministeriums hängt über der Bühne. Eine Frau legt sorgfältig ein Manuskript auf das Pult.
Lektion Nummer eins: In Deutschland hat alles seinen Platz und seine Ordnung. Nicht ganz so einfach wird Bayerns Justizminister später das deutsche Recht beschreiben, bevor er aber die erste Unterrichtseinheit von insgesamt vieren hält, geht er durch die erste Reihe und gibt jedem die Hand:
"Guten Tag, grüß Gott, grüß Gott, grüß Gott."
Neugierde oder echtes Interesse?
Lektion Nummer zwei: In Deutschland herrscht Gleichberechtigung. Eigentlich lernen die jungen Migranten an dieser Berufsschule Deutsch in sogenannten Berufsintegrationsklassen, einige sind seit zwei Monaten in Deutschland, andere seit einem Jahr. Zur ersten Stunde des bayerischen Rechtsbildungsunterrichtes haben sie sich freiwillig gemeldet. Aus Neugier oder aus echtem Interesse?
"Meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn Sie sich mal nach hinten schauen – machen Sie das ruhig – dann sehen Sie dass eine ganze Reige wichtiger Personen aus Ansbach und aus ganz Bayern da sind."
Die jungen Flüchtlinge drehen sich kurz verwundert um. Der örtliche Landrat, die Oberbürgermeisterin und einige Stadträte von Ansbach lächeln tapfer. Daneben sitzen auch Parlamentarier aus München.. So ganz klar ist ihnen noch nicht, worauf der Justizminister hinaus will: Winfried Bausback redet sich erst einmal warm. Er spricht von Volksvertretern - davon, dass die Bürger in Deutschland bestimmen, wer regiert. Dann findet er den Dreh:
"Die Kollegen müssen sich auch, wenn wieder Wahlen sind und sie wieder im Parlament sitzen wollen, müssen sie die Bürger überzeugen. Denn es werden auch in Ansbach sich andere Menschen zur Wahl stellen wollen. Die Bürger haben alle fünf Jahre in Bayern die Wahl, dass sie Vertreter ihrer Region, ihrer Meinung in das bayerische Parlament entsenden."
Deutsches Wahlrecht für Migranten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland klingt einfach an diesem Nachmittag.
Eine Tour de Force quer durch Gesetzesbestimmungen
Bausback, der auch als Dozent Wirtschaftsrecht in Wuppertal lehrt, versucht in seinem Vortrag, begleitet von einer Übersetzerin, grundlegende Prinzipien anzusprechen. Klar gegliedert ist sein Vortrag nicht, eher eine Tour de Force quer durch Gesetzesbestimmungen und gesellschaftliche Normen:
"Bei uns haben Frauen und Männer gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Egal in welcher Situation, eine Frau bestimmt immer darüber, mit wem sie sich unterhält, mit wem sie Kontakt hat, und Vorgänge wie in Köln sind in unserem Rechtssystem nicht akzeptabel und werden verfolgt werden."
Nicht nur die Gleichberechtigung von Mann und Frau, auch die freie Meinungsäußerung sei in Deutschland gesetzlich festgeschrieben. Bayerns Justizminister springt von Paragraf 1 des Grundgesetzes, die Würde des Menschen ist unantastbar hin zum Recht auf körperliche Unversehrtheit. Er fragt die Zuhörer, ob man Kinder schlagen darf, wie sie darauf reagieren, wenn die Schwester zum Christentum übertreten würde. Heikle Fragen.
Mit einfachen Worten versucht Bausbach auch die Demokratie zu erklären:
Mit einfachen Worten versucht Bausbach auch die Demokratie zu erklären:
"Natürlich kann Demokratie nicht bedeuten, dass jeder Bürger jede Entscheidung selbst trifft, sondern das machen wir über bestimmte Personen, die glaubwürdig sind, die die Menschen überzeugen müssen und die auch immer wieder sich beweisen müssen in Wahlen, das heißt Demokratie bedeutet auch immer, dass Machtausübung zeitlich begrenzt ist."
700.000 Euro für den Rechtsbildungsunterricht
"Wenn wir einfordern, dass sich die Menschen an Regeln halten, dann muss auch klar sein, was sind die Grundregeln und dazu leistet die Justiz einen wichtigen und bemerkenswerten Beitrag."
700.000 Euro lässt sich der Freistaat den Rechtsbildungsunterricht kosten. Im Justizministerium wurde ein kleiner Film in unterschiedlichen Sprachen entworfen, den die jungen Migranten auf dem Smartphone anschauen können:
"Einig sein, Recht achten, Freiheit leben. So funktioniert der deutsche Rechtsstaat. Angekommen in Deutschland. Ein Land, in dem Toleranz und Respekt groß geschrieben werden."
Dass nicht alles so einfach und problemlos gesetzestreu abläuft in Deutschland, blenden das Filmchen und Justizminister Bausback in seinem Vortrag aus. Keine Rede vom Fall Gustl Mollath, der jahrelang rechtswidrig in einer bayerischen Psychatrie untergebracht war. Oder dass Toleranz und Respekt auch von Deutschen nicht unbedingt hoch gehalten wird. Aber das interessiert nicht im Rechtsbildungsunterricht.
800 Justizbeamte haben sich seit der ersten Ankündigung im Oktober bereit erklärt, Stunden zu geben, entweder in den Flüchtlingsunterkünften direkt oder wie in Ansbach an Berufsschulen, wo die Sprachkurse laufen. Diese Rechtsschulung sei längst überfällig gewesen, ist Bausback überzeugt:
"Also wir betreten hier heute natürlich Neuland, auch für die bayerische Justiz, ich glaube für die deutsche Justiz auch insgesamt. Wir werden uns nach Ostern zusammensetzen, die Erfahrungen diskutieren. Wir werden mit 30 bis 40 Veranstaltungen bis Ostern starten und uns dann zusammensetzen und überlegen, was man verändern kann und wie man auch weitermacht."
Keine andere Wahl
Auf vier Module ist der Unterricht aufgegliedert. Neben dem allgemeinen Teil, den zum Auftakt der Justizminister übernommen hatte, behandeln die drei Spezialmodule unter anderem die Grundfragen des deutschen Strafrechts, des Zivilrechts mit seiner Handlungs- und Vertragsfreiheit wie auch das Familienrecht, Sorgerecht und Gewaltschutz.
"Ich meine auch, dass man durchaus nachdenken muss, ob nicht ein solcher Rechtskundeunterricht, eine Information über unsere grundlegenden Werte unserer Gesellschaft, wenn wir diskutieren über Integrationspflichten, ob wir dann nicht auch ein Pflichtprogramm irgendwann einmal damit verbinden, aber das ist Zukunftsmusik."
Gut eine Stunde dauert die erste Einführungsveranstaltung mit Bayerns Justizminister. Irgendwann werden die jungen Flüchtlinge unruhig, die Konzentration lässt nach. Trotzdem überwiegend positive Reaktionen:
"Ich finde des sehr gut und wichtig."
"Wichtigste Thema war Frauen, denn Frauen sind nicht so stark wie Männer, muss man sie unterstützen. Und können gleiche Arbeit machen wie Männer, können alles machen. Und Kinder unterstützen, das finde ich auch wichtig. Zum Beispiel darf man sein Kind nicht schlagen."
"Diese Veranstaltung ist gut für uns, wenn wir wissen wollen, wie das Leben hier funktioniert, wenn du ein gutes Leben haben willst musst du es wissen, deshalb war das Treffen wichtig."
Dass sie keine andere Wahl haben, als sich an die für sie neuen Gesetze zu halten, wissen die jungen Flüchtlinge. Ob sie unbedingt gleich mit Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Gerichtsbeamten in Berührung kommen wollen, ist fraglich. Denn in ihren Ländern stehen diese für Korruption und Gesetzbruch.
Und: Die deutschen Grundregeln wären auch in Sozialkundestunden vermittelbar. Die Rechtsbildungskurse sind eine Gradwanderung für beide Seiten. Bayerns Justiz wirbt um Vertrauen, die Migranten hoffen auf Vertrauen - zu ihnen. Bis Ostern stehen die Termine, danach wird über die Ergebnisse diskutiert.