Jurist Thomas Fischer

Vom Paketboten zum Bundesrichter

34:06 Minuten
Prof. Dr. Thomas Fischer als damaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in der ZDF-Talkshow maybrit illner am 13.02.2014 in Berlin.
Thomas Fischer war von 2013 bis zum Ruhestand 2017 Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof. © imago images / Müller-Stauffenberg
Moderation: Britta Bürger |
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Thomas Fischer wollte mal Rockmusiker oder Dichter werden. Dass er nach einem kurzen Umweg über die Deutsche Post schließlich Bundesrichter wurde, bereut er jedoch nicht. Und das Schreiben hat der nebenberufliche Kolumnist nie wirklich aufgegeben.
Als Kind war für Thomas Fischer das Thema Strafe etwas Schreckliches und Bedrohliches. "Meine Eltern haben mich recht ausgiebig und häufig und gerne bestraft, für alles Mögliche, von dem ich dachte und eigentlich auch heute noch denke, man eigentlich als Kind nicht bestraft werden müsste."
Anfangs sei er wohl "das angepassteste, gerade gescheiteltste, und best-Gedicht-aufsagendste blonde Kind im Sauerland" gewesen. Auf dem Gymnasium schlug das Ganze um in Leistungsverweigerung, was zu Sitzenbleiben und zur Einstufung als "Problemkind" führte.
Nach einigen Umwegen inklusive Schulabbruch und einer Phase als Rockmusiker kam es dann doch noch zu einem sehr guten Abitur - und nach weiteren Umwegen, Germanistikstudium und Arbeit als Paketbote, auch noch zum Jurastudium und einer rasanten Karriere als Richter für Strafrecht.

Strafrecht in jeder Hinsicht spannend

"Beim Strafrecht geht es um Extremsituationen", erklärt Thomas Fischer, "da sind viele Leidenschaften und Emotionen mit im Spiel und das ist natürlich eine in jeder Hinsicht, nicht nur kriminalistisch sondern auch intellektuell, spannende Angelegenheit. Das hat mich immer sehr fasziniert."
Fälle, mit denen er im Lauf seiner Karriere zu tun hatte, waren anfangs Bagatell- und Kleinkriminalität, später Tötungsdelikte und dann, während der 17 Jahre am Bundesgerichtshof verschiedenste Fälle, in denen dieses Gericht als Revisionsinstanz entscheiden musste:
"Da macht man ja keine Tatsachen-Verhandlungen mehr, also man ermittelt nicht selbst. Man vernimmt keine Zeugen und Angeklagten. Es werden nur die Urteile der ersten Instanz, meistens der Landgerichte, auf Rechtsfehler untersucht. Das ist eher eine Aktenarbeit als eine klassische Strafrichterarbeit, wie man sie so aus dem Fernsehen kennt." Fälle, die auch auf seinem Tisch landeten, waren unter anderem das Schwarzgeldverfahren der CDU oder der "Kannibale von Rothenburg".
Mit der Ambition eines Gesamtplans im Sinne von "Ich werde die Welt jetzt gerechter machen…" sei man als Richter zum Scheitern verurteilt, oder man liefe Gefahr, zum Zyniker zu werden. Ein realistisches Ziel könnte seiner Ansicht nach lauten: "Möglichst wenig Fehler machen und möglichst vieles richtig."

Öffentlichen Strömungen standhalten

Als Richter ist man nur seinem Gewissen und Recht und Gesetz verpflichtet, sagt Fischer. Man sollte sich bemühen, "Fairness und Verfahrensgerechtigkeit und Fürsorge gegenüber allen Beteiligten zu zeigen" - und sich nicht von der öffentlichen Meinung beeinflussen zu lassen. Gerichte seien eben nicht ausschließlich dazu da, das "Sanktionsbedürfnis von Opfern, Presse, allgemeinen Stimmungen widerzuspiegeln und umzusetzen".
Ein Beispiel für das öffentliche "Erregungspotential" seien die Reaktionen auf den Fall des Jungen, der in Frankfurt vor einen Zug gestoßen wurde. Der AfD wirft er in diesem Zusammenhang eine "geradezu ekelhafte Instrumentalisierung" des Geschehens vor. Aber auch die Presse habe nicht immer angemessen darüber berichtet.

Kolumnist mit treuen Fans und scharfen Kritikern

Neben seiner Arbeit als Richter und auch jetzt noch, im Ruhestand, verfasst Fischer alljährlich "ein relativ dickleibiges Buch", den Kommentar zum Strafgesetzbuch, der Entwicklungen des Rechts und der Rechtswissenschaft dokumentiert. Abgesehen von diesem allgemein als Standardwerk anerkannten Buch schreibt Fischer auch noch Kolumnen - ungewöhnlich lange Kolumnen.
Erst für "Zeit online" als "Fischer im Recht", jetzt für den "Spiegel" unter dem Titel "Recht haben" – zu diesen gehen die Meinungen allerdings recht weit auseinander. Fischer hat treue Fans, aber es gibt auch eine ganze Reihe von scharfen Kritikern.
Damit kann er leben und schreibt weiter. In der aktuellen Kolumne geht es um Radsport, Doping und die Frage, ob der Staat wirklich das Recht haben sollte, uns vor Selbstschädigung zu schützen.
(mah)
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