"Das ist ein verheerendes Signal"
Derzeit wird heftig über eine Entlassung des Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen spekuliert. Der Beamtenrechtsexperte Josef-Franz Lindner hält das für fatal, denn aus seiner Sicht wäre das Signal: Wer widerspricht wird gefeuert.
Stephan Karkowsky: Die SPD hat es bereits angekündigt, als wäre schon sicher, dass Verfassungsschutzpräsident Maaßen am heutigen Dienstag entlassen wird, nach einem Treffen der Parteivorsitzenden von Union und SPD, also Merkel, Seehofer und Nahles im Kanzleramt heute Nachmittag. Aber wäre eine solche Entlassung überhaupt vom Beamtenrecht gedeckt? Das fragen wir Josef Franz Lindner. Der Augsburger Jura-Professor ist spezialisiert aufs Beamtenrecht und hielte eine Signalwirkung einer Entlassung Maaßens für fatal. Herr Lindner, warum denn das?
Josef Franz Lindner: Ja, guten Morgen! Es könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass die Bundeskanzlerin den Leiter einer wichtigen Behörde, der es gewagt hat, ihr oder ihrem Sprecher öffentlich zu widersprechen, einfach entlassen kann. Also, wer öffentlich widerspricht, wird gefeuert, so das Signal. Das ist ein verheerendes Signal, denn das hätte schon den Geschmack von Maulkorb und Obrigkeitsstaat.
Karkowsky: Ist das denn auch Ihr Eindruck, Maaßen könnte entlassen werden, bloß weil er gesagt hat, das sind keine Hetzjagden gewesen, und damit der Kanzlerin widersprochen hat?
Lindner: Zum Einzelfall möchte ich jetzt nicht unbedingt was sagen, doch man muss die rechtlichen Spielregeln beachten. Die Bundeskanzlerin, ob sie die Zuständigkeit nun in Anspruch nimmt oder nicht, ist für die Entlassung von Herrn Maaßen nicht zuständig. Das ist entweder ein Gericht, wenn man ihn aus dem Beamtenverhältnis entfernen will, oder es ist der Bundespräsident, wenn es um die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand geht. Ansonsten ist die Kanzlerin hier kompetenzmäßig, zuständigkeitsmäßig außen vor.
Falsche Darstellung in der Öffentlichkeit
Karkowsky: Ich dachte bisher, es ist der Bundesinnenminister als Maaßens oberster Dienstherr, der ihn entlassen könnte.
Lindner: Auch das ist eine falsche Darstellung in der Öffentlichkeit. Für die Versetzung in den Ruhestand ist nach 54 Bundesbeamtengesetz der Bundespräsident zuständig. Für die Versetzung in ein anderes Amt, beispielsweise ins Ministerium oder auf einen anderen Posten, also für eine fristlose Versetzung, dafür ist der Innenminister zuständig, aber nicht für die Entlassung.
Karkowsky: Dann schauen wir doch mal gemeinsam rein ins Beamtenrecht. In Ihrem Kommentar dazu habe ich gelernt, ein Beamter müsse sich bei politischem Engagement in zwei Rollen aufspalten. Als Beamter darf er nicht das Gleiche tun oder sagen wie als Bürger. Was glauben Sie denn, in welcher Rolle Maaßen der "Bild"-Zeitung sein Interview gegeben hat?
Lindner: Ich gehe mal davon aus, dass er das als Präsident des Bundesamts gemacht hat. Und hier muss man natürlich schon zwischen zwei verschiedenen Kategorien von Beamten unterscheiden, dem normalen Beamten innerhalb einer Behörde und dem Leiter eines Bundesamtes. Der Leiter eines Bundesamtes steht als Vertreter der Behörde ein Stück in der Öffentlichkeit. Er vertritt die Behörde nach außen gegenüber der Presse, gegenüber der politischen Öffentlichkeit. Und in dieser Funktion kann er sich natürlich schon politisch äußern, wenn er dabei das Mäßigungsgebot beachtet. Er muss schon darauf achten, dass er nicht als Politiker spricht, aber er darf sich zu politischen Themen aus seiner fachlichen Zuständigkeit her äußern. Und das ist nicht nur sein Recht, das ist aus meiner Sicht auch seine Pflicht.
Karkowsky: Ich habe gedacht, und auch das habe ich bei Ihnen gelesen, dass Amt sei völlig herauszuhalten aus dem politischen Meinungskampf.
Das Amt nicht für politische Forderungen missbrauchen
Lindner: Er darf sein Amt nicht einsetzen, um irgendwelche ihm genehme politische Forderungen zu erheben. Das ist klar. Er darf aber, und das ist auch, glaube ich, unstreitig, als Präsident des Bundesamtes, der in der Öffentlichkeit steht und seine Behörde vertritt gegenüber der Presse, zu aus seiner Sicht fachlich relevanten Themen Stellung nehmen. Das erwartet auch jedes Presseorgan von ihm. Stellen Sie sich vor, Sie würden die Präsidentin des Bundesumweltamtes, Frau Krautzberger, zur Dieselproblematik fragen, und sie würde Ihnen sagen, da sage ich Ihnen nichts dazu. Das ist die Aufgabe des Leiters einer Behörde, hier auch fachlich Stellung zu nehmen. Natürlich, keine Politik zu machen. Das ist natürlich immer eine durchaus schwierige Gratwanderung, aber das ist der Grundsatz.
Karkowsky: Im Beamtenrecht steht drin, der Beamte ist verpflichtet, sich parteipolitisch neutral zu halten. Halten Sie es denn zumindest für strittig, ob er das dieser Ansicht nach getan hat oder nicht?
Lindner: Das ist wie häufig im Recht eine Auslegungsfrage. Ich hatte nicht den Eindruck, zumindest nicht, was ich vernommen habe, dass es sich um eine parteipolitisch motivierte Äußerung gehandelt hat.
Zuständig ist der Bundespräsident
Karkowsky: Nun ist ja Maaßen auch CDU-Mitglied, das weiß man. Wie würde es denn jetzt weitergehen, mal angenommen, heute Nachmittag käme es zu keiner Einigung zwischen den Koalitionsspitzen. Kann der Bundespräsident, wenn er es für nötig hält, von sich aus aktiv werden?
Lindner: Zuständig für die Versetzung des politischen Beamten in den Ruhestand ist der Bundespräsident. Der Bundespräsident bedarf aber – er wird das nicht ohne sagen wir mal Rückendeckung des zuständigen Fachministers machen. Er braucht für seine Entscheidungen ja auch eine Gegenzeichnung. Also, ein Alleingang des Bundespräsident halte ich für ausgeschlossen.
Karkowsky: Der Umgang mit Maaßen vor dem Hintergrund des Beamtenrechts. Professor Josef Franz Lindner lehrt Öffentliches Recht in Augsburg und hat uns darüber aufgeklärt. Herr Lindner, herzlichen Dank!
Lindner: Gern!
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