Nachzulesen ist die Paritätsregelung in § 29 Abs. 5 Thüringer Landeswahlgesetz ThürLWG.
"Paritätsgesetz reagiert auf demokratischen Missstand"
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Die AfD wird mit ihrer Klage gegen das Thüringer Paritätsgesetz keinen Erfolg haben – davon ist die Juristin Silke Laskowski überzeugt. Das Gesetz stelle die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Landespolitik grundgesetzkonform sicher.
Das Thüringer Landeswahlgesetz schreibt den Parteien einen gleichen Anteil von Männern und Frauen auf den Wahllisten vor. Gegen dieses Paritätsgesetz vom Sommer 2019 hat nun die Thüringer AfD vor dem Landesverfassungsgericht geklagt. Heute wird verhandelt, mit einer Entscheidung wird im Juli gerechnet.
Die Juristin Silke Laskowski ist zuversichtlich, dass das Thüringer Paritätsgesetz bestehen bleibt. Dabei verweist sie darauf, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen seit 1994 im Grundgesetz verankert ist.
"Das Gesetz reagiert auf einen demokratischen Missstand", betont Laskowski. "Wir können anhand der Nominierungszahlen erkennen, dass die Chancengleichheit von Kandidatinnen in den meisten Parteien nicht besteht. Darauf reagiert das Gesetz. Es stellt die Chancengleichheit von Kandidatinnen her und bewirkt dadurch, dass gleichmäßig viele Frauen und Männer in die Parlamente einziehen können. Diese Chance besteht im Moment nicht."
Frauenanteil im Erfurter Parlament deutlich gesunken
Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags in Thüringen, der eine andere Ansicht vertritt, argumentiere mit veralteten Rechtsauffassungen, die heute keinen Bestand mehr hätten.
Für alle Parteien bestehe die Aufgabe, "sich frühzeitig auf den Weg zu machen, um ausreichend Frauen zu finden", sagt Laskowski.
Derzeit liegt der Frauenateil unter den Mandatsträgern im Landesparlament in Erfurt bei 31 Prozent. Er ist nach der zurückliegenden Landtagswahl vom Oktober deutlich gesunken. In der zurückliegenden Legislaturperiode hatte das Landesparlament noch einen Frauenanteil von 42 Prozent gehabt.
(huc)