Karlsruhe

    NPD-Verbotsantrag, die Zweite

    Mann mit Glatze vor NPD-Flagge
    "Angehörige anderer Rassen bleiben immer Fremdkörper." - so heißt es in Argumentationshilfen der NPD. © dpa / picture alliance / Matthias Balk
    Im Wesen ähnele die NPD der NSDAP unter Hitler – daher müsse die Partei verboten werden. So heißt es im neuen NPD-Verbotsantrag, den die Länder am Dienstag beim Verfassungsgericht in Karlsruhe stellten.
    Der Bundesrat wagte am heutigen Dienstag einen zweiten Versuch, die rechtsextreme NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Ein erster Verbotsantrag war 2003 gescheitert. Die neue Begründung der Länder: Die NPD weise eine gefährliche Nähe zu Hitlers NSDAP auf.
    Auf knapp 290 Seiten haben die Autoren des Verbotsantrags die Sprache und Thesen der NPD seziert und stellten fest: Das politische Programm der NPD ähnelt dem der Nationalsozialisten unter Hitler. Es bestehe eine "Wesensverwandschaft" der Parteien. Die NPD sei rassistisch, fremdenfeindlich und verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands – daher sei ein Verbot begründet.
    Das NPD-Konzept der "Volksgemeinschaft" etwa sei "biologisch-rassistisch geprägt" heißt es: "Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers [...] ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert", heißt es in einer Argumentationshilfe für NPD-Funktionäre, aus der die Antragsteller zitieren. "Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb [...] immer Fremdkörper."
    Der Antrag stützt sich auf ein Gutachten des Münchner Instituts für Zeitgeschichte , das sich auf die Erforschung der Nationalsozialisten spezialisiert hat. Als Quellen analysierten die Autoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff, beide Jura-Professoren an der Berliner Humboldt Universität, ausschließlich allgemein zugängliches Material der NPD. Sie betonen, das Verständnis der NPD beispielsweise davon, wie mit Ausländern umzugehen sei, sei nicht mit der Menschenwürde vereinbar.
    Strenge Kriterien für Parteiverbote
    Die Parallelen, die die Verfasser zwischen NPD und NSDAP ziehen, sind interessant mit Blick auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort könnte ein Verbot selbst bei einem Erfolg in Karlsruhe noch scheitern. Die Kriterien der Straßburger Richter für Parteiverbote waren bislang eher streng. Allerdings haben sie mögliche Spielräume bei historischen Besonderheiten erkennen lassen.
    Schon vor gut einem Jahr hatten die Länder im Bundesrat beschlossen, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten, nachdem der erste Verbotsantrag vor zehn Jahren gescheitert war. Laut Verfassungsgericht war kein rechtsstaatliches Verbotsverfahren möglich, da der Verfassungsschutz auch in der Führungsebene der NPD Informanten eingesetzt hatte. Das Problem sei ausgeräumt, seit Dezember 2012 gebe es keine V-Leute mehr in der NPD-Spitze, versichern die Länder.
    Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch ungewiss. Bislang wurden in der Geschichte der Bundesrepublik erst zweimal Parteien verboten: 1952 die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
    bre mit dpa

    Programmhinweis:

    In der Sendung Ortszeit ist der NPD-Verbotsantrag Tagesthema.
    Ab 17 Uhr hören Sie auf Deutschlandradio Kultur folgende Beiträge und Interviews dazu:

    Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein, Gudula Geuther

    Zum Scheitern des ersten Antrags auf ein NPD-Verbotsverfahren, Martin Roeber

    NPD oder Freie Kameradschaften - wer ist die größere Gefahr für Mecklenburg-Vorpommern? Gespräch, Thilo Schmidt

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