Karlsruher Urteil

Parlament darf nicht mitreden bei Waffenexporten

Ein ukrainischer Soldat in Lugansk neben einem Panzer. Er stapelt Patronen.
Meldungen über Rüstungsexporte führen regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Opposition und Bundesregierung. © Ivan Boberskyy, dpa
Moderation: Marianne Allweiss und André Hatting |
Die Regierung muss den Bundestag nicht vorab über mögliche Waffenexporte unterrichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Begründung: Das Parlament habe keinen Anspruch auf diese Information. Einige Grünen-Abgeordnete wollten diesen Informationsanspruch mit ihrer Verfassungsklage durchsetzen.
Nach dem Karlsruher Urteil haben Parlamentarier nun zwar das Recht auf Information über Waffenexporte - jedoch erst nach deren abschließender Genehmigung. Die Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul hatten zuvor eine entsprechende Verfassungsklage eingereicht.
Immerhin urteilten die Richter: Das Parlament habe über den einmal im Jahr veröffentlichte Rüstungsexportbericht hinaus einen Anspruch darauf, über Waffengeschäfte der Regierung auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Das mache die Angelegenheit jedoch nicht einfacher, wie Hauptstadt-Korrespondent Klaus Remme nach dem Urteil erläuterte:"Ich fürchte, es wird jetzt Streit darüber geben: Wann ist eine Genehmigung im Bundessicherheitsrat abschließend." Ein gutes Beispiel seien Panzerlieferungen für Qatar: Diese tauchten noch nicht im Rüstungsexportbericht auf, obwohl sie schon im Jahr zuvor genehmigt worden seien. Begründung der Bundesregierung. Es fehle ja noch die Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz.
Vor diesem Hintergrund bedeutet das Urteil für die Grünen-Politiker eine Niederlage. Denn sie wollten die Bundesregierung mit ihrer Klage zu mehr Transparenz und schnellerer Offenlegung geplanter Waffenexporte zwingen.
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