"Kein Krieg im völkerrechtlichen Sinne"
Bernhard Kroener, Militärhistoriker an der Universität Potsdam, hält es - trotz der internationalen Militärpräsenz in Afghanistan - für unangebracht, von Krieg zu sprechen. Es sei eher eine Polizeiaktion, "eine Form der bewaffneten Verbrechensbekämpfung", sagte Kroner angesichts des beginnenden Bundeswehr-Abzugs aus Afghanistan.
André Hatting: Der Abzug aus Afghanistan hat begonnen, die ersten Bundeswehrfahrzeuge sind bereits aus dem Feldlager Masar-i-Scharif abtransportiert worden, heute werden sie auf Schiffe verladen, und dann geht es ab nach Hause. Anfang vom Ende eines gescheiterten Einsatzes, den Krieg gegen die Taliban hat die NATO und ihre Verbündeten nicht gewinnen können.
Aber war das überhaupt ein Krieg? Es hat nie eine offizielle Kriegserklärung gegeben, internationale Militärpräsenz heißt das stattdessen offiziell. Warum und was das für Folgen hat, darüber möchte ich jetzt mit Professor Bernhard Kroener sprechen. Er ist Militärhistoriker an der Universität Potsdam. Guten Morgen, Herr Kroener!
Bernhard Kroener: Guten Morgen!
Hatting: Wenn man den Taliban in Afghanistan nicht den Krieg erklärt hat, kann man ihn dann überhaupt beenden?
Kroener: Natürlich kann man ihn beenden, denn es ist kein Krieg im völkerrechtlichen Sinne. Es ist ein Konflikt, ein bewaffneter Konflikt mit nicht staatlichen Akteuren, den man beenden kann, wenn man das für richtig hält.
Hatting: Und was bedeutet das in diesem Fall konkret, wenn es kein Krieg ist?
Kroener: Das hat Wirkungen auf die Behandlungen der jeweiligen Kriegsgegner auf der einen Seite, auf der anderen Seite werden ganz bestimmte Formen, die in einem traditionellen Krieg gewahrt werden müssen, müssen nicht angewandt werden. Es handelt sich eher um eine Polizeiaktion, es ist eine Form der bewaffneten Verbrechensbekämpfung, die einen schon deutlich anderen Charakter hat als ein Krieg.
Hatting: Polizeiaktion, das klingt so ein bisschen euphemistisch. Ich meine, dort sind Soldaten, dort wird gekämpft, dort sterben Soldaten. Geht es jetzt hier wirklich nur um eine Begriffsherumeierei?
Kroener: Eigentlich nicht. Den Krieg im eigentlichen Sinne gibt es nicht mehr, seit er seit Beginn des 20. Jahrhunderts im Grunde aus dem Völkerrecht eliminiert worden ist. Man hat aus den Erfahrungen des Ersten Weltkriegs heraus gesagt, Krieg darf eigentlich nicht mehr sein, Krieg wird geächtet. Verteidigungskrieg ja, das ist so eine Möglichkeit gewesen, die noch geöffnet wurde, aber im Grunde darf es keine Angriffskriege, darf es keine Kriege mehr geben, sodass sich alle Beteiligten an gewaltsamen Aktionen sehr genau überlegen, ob sie etwas einen Krieg nennen oder eben einen bewaffneten Konflikt oder eine Polizeiaktion. Was natürlich nichts anderes ist, was die Formen angeht, als ein Krieg, aber man möchte ihn nicht Krieg nennen.
Hatting: Ist dieser Einsatz in Afghanistan – also einfach einmarschieren ohne Kriegserklärung –, ist das ein typisches Beispiel für moderne Kampfhandlungen?
Kroener: Ja, das kann man sagen. Es gibt verschiedene Formen, in denen solche Konflikte stattfinden. Die können durch ein Mandat des Sicherheitsrates bedingt sein, also Wiederherstellung der Menschenrechte, Wiederherstellung einer staatlichen Souveränität, Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Bekämpfung von nicht staatlichen Akteuren, Kampf gegen Massenvernichtungswaffen.
Also, es gibt verschiedene Begründungen, mit denen man solche Formen der Gewaltanwendung begründen kann, die aber eben nicht mit einer formalen, im Sinne der historischen Entwicklung formalen Kriegserklärung begonnen werden, sondern eben mit bestimmten Mandaten oder mit dem Aufruf einer Regierung, ihnen zu helfen. Früher hatte man das ja etwas freundlich auch als brüderliche Hilfe bezeichnet, im Sozialismus. Also, diese Formen des Eingriffes in die staatliche Souveränität anderer Staaten gibt es natürlich bis heute.
Hatting: Will man mit diesen neuen Formulierungen, also zum Beispiel internationale Militärpräsenz oder Polizeiaktion, auch den Eindruck erwecken, dass es kein Einmarsch fremder Mächte ist, sondern nur die militärische Unterstützung einer Staatsmacht?
Kroener: Richtig, das ist das Entscheidende, dass hier kein Angriffskrieg geführt wird, dass hier kein militärischer Angriff eines Drittstaates gegen zwei Krieg führende Parteien stattfindet, sondern dass man gerufen wird, dass man aufgefordert wird, die staatliche Souveränität eines anderen Staates mit sichern zu helfen, also friedenssichernde oder auch wieder Frieden herstellende Missionen.
Hatting: Herr Kroener, Sie haben das schon angedeutet, für den Krieg gibt es nach dem Völkerrecht klare Regeln, für das, was wir jetzt erleben weltweit, gibt es sie nicht. Heißt das einfach, der Stärkere bestimmt, was dort gemacht wird?
Kroener: Nein. Es gibt ein Gewohnheitsrecht, ein Völkerrecht, was sich sozusagen eingeführt hat, was die Behandlung von Kombattanten angeht. Also, das Genfer Abkommen legt das sehr genau fest seit 1949 mit verschiedenen Zusatzprotokollen, wie mit der Zivilbevölkerung, wie mit dem gefangenen Gegner umzugehen ist, welche Rechte er hat, wie er zu behandeln ist und so weiter. Was nicht im Einzelnen geregelt ist, das wird sozusagen durch ethische Maximen eigentlich der Kriegsgegner dann auch festgelegt. Es gibt eigentlich schon einen ganz deutlichen Kodex, wie mit einem Gegner umzugehen ist.
Hatting: Die scheinen aber im Falle von Guantánamo oder Abu Ghraib ganz schön gedehnt worden zu sein, diese Kodizes!
Kroener: Richtig. Denn die Frage ist, ob ich meinen Gegner als Kombattanten bezeichne. Das Entscheidende ist, ob ich ihm den Kombattantenstatus zuerkenne. Und das ist natürlich sozusagen eine Einschätzung, die vorgenommen wird. Die USA haben die Kombattanten im Irak wie auch in Afghanistan als illegale Kombattanten bezeichnet. Das ist ein Begriff, den es eigentlich im Völkerrecht nicht gibt, aber damit wird klargemacht, sie werden nicht als Kombattanten angesehen, also wird ihnen auch sozusagen der selbstverständliche Schutz nicht zuerkannt.
Deswegen kann man sie wie Gefangene behandeln. Also, wenn ich sage, ich führe einen Kampf gegen ein internationales Verbrechen, dann ist das eine Form der Verbrechensbekämpfung, aber eben nicht eine Form der Kriegsführung. Und damit werden die Kämpfer auf der anderen Seite wie Verbrecher, nicht aber wie Kriegsgefangene oder wie Kombattanten behandelt.
Hatting: Hatte die gute alte Kriegserklärung auch Vorteile für die Zivilbevölkerung?
Kroener: Das ist schwer zu sagen. Also, eigentlich ja, zumindest de jure und in der Theorie. Seit dem Mittelalter, seit der Spätantike wird immer wieder festgehalten, Frauen, Kinder, alte Leute, Geistliche, Priester sind nicht in einen Konflikt mit einzubeziehen. In der Realität sieht das häufig anders aus. Weil derjenige, der der Stärkere ist, dann auch festlegt, ob eine Gruppe von Zivilpersonen unmittelbar an Kampfhandlungen teilgenommen hat oder die Kampfhandlungen bewusst unterstützt hat und sie damit dann sozusagen auch in das Kriegsgeschehen mit einbezogen hat.
Also, es gibt all diese Regelungen, wie man menschlich im Kriege mit Bevölkerungsgruppen umzugehen hat, aber es liegt immer wieder im Ermessen der Krieg Führenden, des Krieg führenden Staates, wie er mit diesen Personengruppen umgeht. Und da haben wir leider tragische Beispiele über die gesamte Weltgeschichte zu erkennen.
Hatting: Das war ja fast eine Sensation, als die Bundeskanzlerin vor zwei Jahren zum ersten Mal von einem Krieg in Afghanistan gesprochen hatte. Warum lange dieser Eiertanz in der Bundesregierung, hat das auch juristische Gründe?
Kroener: Ich denke, weniger unmittelbar juristische Frage, also von Versorgungsansprüchen und dergleichen mehr, sondern vielmehr tatsächlich eine historisch gewachsene Furcht, etwas Krieg zu nennen. Also, das 20. Jahrhundert hat mit seinen beiden Weltkriegen eine solche Phobie im Grunde gegen den Begriff, gerade in europäischen Staaten, gegen den Begriff Krieg hervorgerufen, dass man das ungern in den Mund nimmt.
Man spricht eben auch nicht von Verwundeten, man spricht nicht von Gefallenen. Das sind Begriffe, die sofort Erinnerungen wecken und die man einfach nicht wecken will. Und hinzukommt, dass der Begriff in der Tat in der Satzung der Vereinten Nationen sozusagen ausgeschlossen ist. Es gibt keinen Krieg mehr, und Krieg ist im Grunde ungesetzlich. Und deswegen vermeidet man den Begriff, dass man sich hier in einem Krieg befindet, der ja quasi nach den Satzungen der Vereinten Nationen ungesetzlich wäre.
Hatting: Professor Bernhard Kroener, Militärhistoriker an der Universität Potsdam. Ich danke Ihnen für das Gespräch, Herr Kroener!
Kroener: Dankeschön!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Aber war das überhaupt ein Krieg? Es hat nie eine offizielle Kriegserklärung gegeben, internationale Militärpräsenz heißt das stattdessen offiziell. Warum und was das für Folgen hat, darüber möchte ich jetzt mit Professor Bernhard Kroener sprechen. Er ist Militärhistoriker an der Universität Potsdam. Guten Morgen, Herr Kroener!
Bernhard Kroener: Guten Morgen!
Hatting: Wenn man den Taliban in Afghanistan nicht den Krieg erklärt hat, kann man ihn dann überhaupt beenden?
Kroener: Natürlich kann man ihn beenden, denn es ist kein Krieg im völkerrechtlichen Sinne. Es ist ein Konflikt, ein bewaffneter Konflikt mit nicht staatlichen Akteuren, den man beenden kann, wenn man das für richtig hält.
Hatting: Und was bedeutet das in diesem Fall konkret, wenn es kein Krieg ist?
Kroener: Das hat Wirkungen auf die Behandlungen der jeweiligen Kriegsgegner auf der einen Seite, auf der anderen Seite werden ganz bestimmte Formen, die in einem traditionellen Krieg gewahrt werden müssen, müssen nicht angewandt werden. Es handelt sich eher um eine Polizeiaktion, es ist eine Form der bewaffneten Verbrechensbekämpfung, die einen schon deutlich anderen Charakter hat als ein Krieg.
Hatting: Polizeiaktion, das klingt so ein bisschen euphemistisch. Ich meine, dort sind Soldaten, dort wird gekämpft, dort sterben Soldaten. Geht es jetzt hier wirklich nur um eine Begriffsherumeierei?
Kroener: Eigentlich nicht. Den Krieg im eigentlichen Sinne gibt es nicht mehr, seit er seit Beginn des 20. Jahrhunderts im Grunde aus dem Völkerrecht eliminiert worden ist. Man hat aus den Erfahrungen des Ersten Weltkriegs heraus gesagt, Krieg darf eigentlich nicht mehr sein, Krieg wird geächtet. Verteidigungskrieg ja, das ist so eine Möglichkeit gewesen, die noch geöffnet wurde, aber im Grunde darf es keine Angriffskriege, darf es keine Kriege mehr geben, sodass sich alle Beteiligten an gewaltsamen Aktionen sehr genau überlegen, ob sie etwas einen Krieg nennen oder eben einen bewaffneten Konflikt oder eine Polizeiaktion. Was natürlich nichts anderes ist, was die Formen angeht, als ein Krieg, aber man möchte ihn nicht Krieg nennen.
Hatting: Ist dieser Einsatz in Afghanistan – also einfach einmarschieren ohne Kriegserklärung –, ist das ein typisches Beispiel für moderne Kampfhandlungen?
Kroener: Ja, das kann man sagen. Es gibt verschiedene Formen, in denen solche Konflikte stattfinden. Die können durch ein Mandat des Sicherheitsrates bedingt sein, also Wiederherstellung der Menschenrechte, Wiederherstellung einer staatlichen Souveränität, Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Bekämpfung von nicht staatlichen Akteuren, Kampf gegen Massenvernichtungswaffen.
Also, es gibt verschiedene Begründungen, mit denen man solche Formen der Gewaltanwendung begründen kann, die aber eben nicht mit einer formalen, im Sinne der historischen Entwicklung formalen Kriegserklärung begonnen werden, sondern eben mit bestimmten Mandaten oder mit dem Aufruf einer Regierung, ihnen zu helfen. Früher hatte man das ja etwas freundlich auch als brüderliche Hilfe bezeichnet, im Sozialismus. Also, diese Formen des Eingriffes in die staatliche Souveränität anderer Staaten gibt es natürlich bis heute.
Hatting: Will man mit diesen neuen Formulierungen, also zum Beispiel internationale Militärpräsenz oder Polizeiaktion, auch den Eindruck erwecken, dass es kein Einmarsch fremder Mächte ist, sondern nur die militärische Unterstützung einer Staatsmacht?
Kroener: Richtig, das ist das Entscheidende, dass hier kein Angriffskrieg geführt wird, dass hier kein militärischer Angriff eines Drittstaates gegen zwei Krieg führende Parteien stattfindet, sondern dass man gerufen wird, dass man aufgefordert wird, die staatliche Souveränität eines anderen Staates mit sichern zu helfen, also friedenssichernde oder auch wieder Frieden herstellende Missionen.
Hatting: Herr Kroener, Sie haben das schon angedeutet, für den Krieg gibt es nach dem Völkerrecht klare Regeln, für das, was wir jetzt erleben weltweit, gibt es sie nicht. Heißt das einfach, der Stärkere bestimmt, was dort gemacht wird?
Kroener: Nein. Es gibt ein Gewohnheitsrecht, ein Völkerrecht, was sich sozusagen eingeführt hat, was die Behandlung von Kombattanten angeht. Also, das Genfer Abkommen legt das sehr genau fest seit 1949 mit verschiedenen Zusatzprotokollen, wie mit der Zivilbevölkerung, wie mit dem gefangenen Gegner umzugehen ist, welche Rechte er hat, wie er zu behandeln ist und so weiter. Was nicht im Einzelnen geregelt ist, das wird sozusagen durch ethische Maximen eigentlich der Kriegsgegner dann auch festgelegt. Es gibt eigentlich schon einen ganz deutlichen Kodex, wie mit einem Gegner umzugehen ist.
Hatting: Die scheinen aber im Falle von Guantánamo oder Abu Ghraib ganz schön gedehnt worden zu sein, diese Kodizes!
Kroener: Richtig. Denn die Frage ist, ob ich meinen Gegner als Kombattanten bezeichne. Das Entscheidende ist, ob ich ihm den Kombattantenstatus zuerkenne. Und das ist natürlich sozusagen eine Einschätzung, die vorgenommen wird. Die USA haben die Kombattanten im Irak wie auch in Afghanistan als illegale Kombattanten bezeichnet. Das ist ein Begriff, den es eigentlich im Völkerrecht nicht gibt, aber damit wird klargemacht, sie werden nicht als Kombattanten angesehen, also wird ihnen auch sozusagen der selbstverständliche Schutz nicht zuerkannt.
Deswegen kann man sie wie Gefangene behandeln. Also, wenn ich sage, ich führe einen Kampf gegen ein internationales Verbrechen, dann ist das eine Form der Verbrechensbekämpfung, aber eben nicht eine Form der Kriegsführung. Und damit werden die Kämpfer auf der anderen Seite wie Verbrecher, nicht aber wie Kriegsgefangene oder wie Kombattanten behandelt.
Hatting: Hatte die gute alte Kriegserklärung auch Vorteile für die Zivilbevölkerung?
Kroener: Das ist schwer zu sagen. Also, eigentlich ja, zumindest de jure und in der Theorie. Seit dem Mittelalter, seit der Spätantike wird immer wieder festgehalten, Frauen, Kinder, alte Leute, Geistliche, Priester sind nicht in einen Konflikt mit einzubeziehen. In der Realität sieht das häufig anders aus. Weil derjenige, der der Stärkere ist, dann auch festlegt, ob eine Gruppe von Zivilpersonen unmittelbar an Kampfhandlungen teilgenommen hat oder die Kampfhandlungen bewusst unterstützt hat und sie damit dann sozusagen auch in das Kriegsgeschehen mit einbezogen hat.
Also, es gibt all diese Regelungen, wie man menschlich im Kriege mit Bevölkerungsgruppen umzugehen hat, aber es liegt immer wieder im Ermessen der Krieg Führenden, des Krieg führenden Staates, wie er mit diesen Personengruppen umgeht. Und da haben wir leider tragische Beispiele über die gesamte Weltgeschichte zu erkennen.
Hatting: Das war ja fast eine Sensation, als die Bundeskanzlerin vor zwei Jahren zum ersten Mal von einem Krieg in Afghanistan gesprochen hatte. Warum lange dieser Eiertanz in der Bundesregierung, hat das auch juristische Gründe?
Kroener: Ich denke, weniger unmittelbar juristische Frage, also von Versorgungsansprüchen und dergleichen mehr, sondern vielmehr tatsächlich eine historisch gewachsene Furcht, etwas Krieg zu nennen. Also, das 20. Jahrhundert hat mit seinen beiden Weltkriegen eine solche Phobie im Grunde gegen den Begriff, gerade in europäischen Staaten, gegen den Begriff Krieg hervorgerufen, dass man das ungern in den Mund nimmt.
Man spricht eben auch nicht von Verwundeten, man spricht nicht von Gefallenen. Das sind Begriffe, die sofort Erinnerungen wecken und die man einfach nicht wecken will. Und hinzukommt, dass der Begriff in der Tat in der Satzung der Vereinten Nationen sozusagen ausgeschlossen ist. Es gibt keinen Krieg mehr, und Krieg ist im Grunde ungesetzlich. Und deswegen vermeidet man den Begriff, dass man sich hier in einem Krieg befindet, der ja quasi nach den Satzungen der Vereinten Nationen ungesetzlich wäre.
Hatting: Professor Bernhard Kroener, Militärhistoriker an der Universität Potsdam. Ich danke Ihnen für das Gespräch, Herr Kroener!
Kroener: Dankeschön!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.