Publizist Friedman fordert "mehr Mut" der Justiz
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"Die Rechte" hat im Europawahlkampf mit mehrdeutigen Wahlplakaten provoziert. Ermittelt werden soll gegen die rechtsextreme Partei nun aber nicht. Der Publizist Michel Friedman hätte sich eine andere Entscheidung der Staatsanwaltschaft gewünscht.
"Die Staatsanwaltschaft hat einen Ermessensspielraum", sagt der Publizist und Jurist Michel Friedman. Damit hätte sie ein Signal gesetzt, erklärt er im Deutschlandfunk Kultur. Statt der Meinungsfreiheit mehr Gewicht einzuräumen, hätte man das Umfeld, die Zeit in der solche Plakate gehängt werden, berücksichtigen können. "Ich weise darauf hin, dass eine rassistische, antisemitische Partei wie die AfD mittlerweile die größte Oppositionspartei in unserem Land ist."
Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten
Gerade das Strafrecht sei nicht unabhängig von der Zeit, in der die Dinge passieren, betont Friedman. "Es ist gar keine Frage, die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter. Aber sie steht auch nicht allein. Sondern immer mit den anderen Grundrechten im Konflikt. Zum Beispiel Persönlichkeitsrechten. Deshalb gibt es Paragrafen wie Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung. Ich glaube, jetzt ist es allerhöchste Zeit, dass sich auf der juristischen Ebene mehr Mut einspielt."
Allerdings sind das Gericht und die Justiz laut Friedman die allerletzte Instanz, wenn alle versagt haben. "Man kann sich auch die Frage stellen, ob wir alle viel zu lange die Anfänge der Gewalt nicht sehen wollten."
Plakate mussten nach Anzeigen abgehängt werden
Ursprünglich hatte die rechtsextreme Partei "Die Rechte" die Plakate schon im Europawahlkampf an Laternenmasten und Wänden angebracht. Wahlplakate mit den Sprüchen "Israel ist unser Unglück" und "Wir hängen nicht nur Plakate!", darunter kleingedruckt: "Wir kleben auch Aufkleber". Doch die Partei hatte sie in vielen Städten wieder abnehmen müssen. Nach einer Anzeige der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe hatte das Oberverwaltungsgericht Münster so entschieden.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat nun mitgeteilt, dennoch keine Ermittlungen aufzunehmen. Man sehe weder einen Anfangsverdacht für Volksverhetzung, noch den Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten.