Milliarden-Ablöse für jährliche Ausgleichszahlungen
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Die beiden Kirchen erhalten jährlich - neben der Kirchensteuer - hunderte Millionen Euro aus der Staatskasse. Diese Ausgleichszahlungen für durch Enteignungen entgangene Einnahmen sollten bereits in der Weimarer Republik abgeschafft werden. Nun könnte es bald soweit sein.
Jährlich erhalten die beiden Kirchen in Deutschland für Enteignungen seit der Reformationszeit Ausgleichszahlungen für die entgangenen Einnahmen. Es geht um hunderte Millionen Euro jedes Jahr.
Das soll nun geändert werden: Ein Gesetzentwurf von Linke, FDP und Grünen sieht vor, dass die Zahlungen eingestellt werden, der Staat aber eine Art Ablösesumme zahlen muss.
Hohe Ablösesumme
In dem vorgestellten Gesetzentwurf ist ein Ablösebetrag in 18,6-facher Höhe der jährlichen Überweisungen an die Kirchen vorgesehen. Laut Berechnungen der Humanistischen Union wurden im vergangenen Jahr 538 Millionen Euro an den Klerus transferiert.
Das Geld sei aber nicht in die Tasche gesteckt und verjubelt worden, unterstreicht Martin Dutzmann. Er ist Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. "Wir haben damit sehr wichtige Tätigkeiten, auch soziale, finanziert", so der Prälat.
Die Ablösung der jährlichen Zahlungen durch eine einzige, größere Summe wäre kein finanzieller, aber zumindest ein politischer Vorteil, räumt Dutzmann ein: "Denn die Staatsleistungen werden vielfach in der Bevölkerung nicht verstanden und wir werden mit schöner Regelmäßigkeit dazu kritisch befragt – das müssten wir dann nicht mehr."
Ein Schnitt ist wichtig
So legt Dutzmann dann auch Wert auf die Feststellung, dass die staatlichen Zahlungen keine Geschenke gewesen seien. Der Kirche sei in der Vergangenheit Kapital entzogen worden, deren Erträge sie gebraucht habe – "und immer noch braucht". Nun sei es richtig, "einen Cut zu machen – aber dann auch mit einer Abfindung", fordert der Prälat.
Dass die bereits in der Weimarer Verfassung und auch im Grundgesetz vorgeschriebene, doch bis heute nicht umgesetzte Ablösung der Staatsleistungen bislang nicht stattgefunden habe, sei nicht den Kirchen anzulasten, stellt der EKD-Mann fest. Dafür trage die Politik die Verantwortung.
(rzr)