Kirsch fordert besseren Rechtsschutz für deutsche Soldaten im Ausland
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Oberstleutnant Ulrich Kirsch, hat für einen Rechtsbeistand im Fall von Ermittlungen gegen Soldaten plädiert. Im Fall des Bundeswehrangehörigen, der im afghanischen Kundus eine Frau und zwei Kinder erschossen hatte, habe der Bundeswehrverband dem Sodaten nun Rechtsschutz gewährt, sagte Kirsch.
Für solche Fälle sei aber bisher nicht ausreichend Vorsorge getroffen worden. Es gebe inzwischen auch Überlegungen, ob nicht eine einzige Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten zuständig sein sollte, so der Oberstleutnant. Nicht jede Staatsanwaltschaft verfüge über ausreichende Kenntnisse über den Afghanistan-Einsatz.
"Wenn die Lage, wie sie in Afghanistan entstanden ist, nach deutschem Recht abgehandelt wird, dann muss auch von der ersten Minute an, nachdem das passiert ist, ein Rechtsbeistand zur Verfügung stehen können", sagte Kirsch. Das müsse das Bundesministerium für Verteidigung ressortübergreifend regeln.
Bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien zudem auch Lokaltermine wichtig. "Das heißt, der Staatsanwalt und der Rechtsbeistand müssen nach Afghanistan fliegen und müssen sich angucken, wie ist denn das hier vor Ort passiert", sagte der Oberstleutnant. "Das in Deutschland nachzustellen, ist aus unserer Sicht schon ein wenig abenteuerlich."
Dabei gebe es eine Fülle an Regelungsbedarf. "Wir werden das als Berufsverband sehr genau begleiten."
Das vollständige Gespräch mit Ulrich Kirsch können Sie bis zum 9.03.2009 als
[url=http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/10/09/drk_20081009_0838_19dd3c7c.mp3
title="MP3-Audio" target="_blank"]MP3-Audio[/url] in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören.
"Wenn die Lage, wie sie in Afghanistan entstanden ist, nach deutschem Recht abgehandelt wird, dann muss auch von der ersten Minute an, nachdem das passiert ist, ein Rechtsbeistand zur Verfügung stehen können", sagte Kirsch. Das müsse das Bundesministerium für Verteidigung ressortübergreifend regeln.
Bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien zudem auch Lokaltermine wichtig. "Das heißt, der Staatsanwalt und der Rechtsbeistand müssen nach Afghanistan fliegen und müssen sich angucken, wie ist denn das hier vor Ort passiert", sagte der Oberstleutnant. "Das in Deutschland nachzustellen, ist aus unserer Sicht schon ein wenig abenteuerlich."
Dabei gebe es eine Fülle an Regelungsbedarf. "Wir werden das als Berufsverband sehr genau begleiten."
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