In einer Reihe mit autoritären Staaten?
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Das BND-Gesetz ist eines der umstrittensten Gesetze der letzten Jahre, nun wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Was ist aus Sicht der Kläger an dem Gesetz verfassungsfeindlich? Warum hielt die Regierung bisher trotzdem daran fest?
Das BND-Gesetz von 2017 erlaubt dem deutschen Geheimdienst, ausländische Journalisten zu bespitzeln. Die NGO Reporter ohne Grenzen hat deswegen gemeinsam mit fünf weiteren Organisationen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Christian Mihr schrieb in der taz, das Gesetz folge einer autoritären Logik: "Es dreiteilt das Menschenrecht auf Pressefreiheit abhängig von der Nationalität. Deutsche sollen angeblich nicht überwacht werden, EU-Bürger nur mit Einschränkungen, und der Rest der Welt ist vogelfrei. Sonderrechte für Journalisten? Gibt es gar nicht."
Aber es geht um mehr als die Pressefreiheit: Weil es eigentlich keine Leitung gebe, die der Auslands-Nachrichtendienst nicht anzapfen dürfe, seien garantiert auch deutsche Bürger vom Abhören und Ausspionieren betroffen, sagen die Kläger. Sogar ein Sonderberichterstatter der UN hat das Gesetz als menschenrechtswidrig kritisiert.
Was genau daran ist verfassungsfeindlich? Und warum hielt die Regierung bisher trotzdem daran fest? Ulf Buermeyer ist Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Mit seinem Verein unterstützt er die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Wir sprechen mit ihm über das Gesetz und die Klage.