Zu viel Reichweite für die Kanzlerin
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Gegen die mediale Selbstinszenierung von Politikern klagt der Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow. Er sieht die Mittler-Rolle von Presse und Rundfunk in Gefahr und verweist auf das Grundgesetz.
Das Internet ist für Angela Merkel im Jahr 2019 kein "Neuland" mehr. Die Bundeskanzlerin hat einen Instagram-Kanal mit einer Million Follower, auf Facebook sind es über 500.000 Follower. Auch auf YouTube gibt es regelmäßig Erklärungen und Interviews aus dem Kanzleramt. Der Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow hat nun eine Klage eingereicht, weil die Bundesregierung werbliche Beiträge nach seiner Ansicht in den sozialen Netzwerken zu Unrecht streamt. (Az.: Vg 6 K 406.19).
Eigentlich gilt Artikel 5 Grundgesetz: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten." Gilt das nicht für die Kanzlerin?
"Artikel 5 Grundgesetz ist ein Grundrecht, das gilt für die Bürgerinnen und Bürger und im Absatz 1 Satz 2 auch für die Presse", sagt Engelbrechten-Ilow. "Die Kanzlerin in ihrem Amt ist keine Bürgerin, die sich auf Grundrechte berufen kann, sondern die Kanzlerin kommuniziert mit der Gesellschaft, weil das Grundgesetz ihr Kompetenzen zuweist." Da sei einmal die Kompetenz zu regieren und die Richtlinien der Politik zu bestimmen. Teil der Regierungsarbeit sei natürlich auch, die Politik zu kommunizieren. "Aber sie selbst als Kanzlerin ist jetzt nicht grundrechtsfähig."
Wichtige Mittler-Rolle der Journalisten
Das Bundesverfassungsgericht habe Anfang der 1960er-Jahre im "Spiegel-Urteil" die Mittler-Rolle der Presse klargestellt, erläutert der Jurist. Eigentlich seien zwischen Volk und Staat die journalistischen Medien und die Parteien zwischengeschaltet. Es sei die Aufgabe journalistischer Medien Themen nach Relevanz zu beurteilen, Meinungen und Stimmungen aus der Bevölkerung aufzunehmen und an die Regierung zurückzuspielen.
Wenn die Bundeskanzlerin heute direkt mit dem Volk in Kontakt trete, sei sie automatisch im Bereich der freien gesellschaftlichen Meinungsbildung mit drin und könne dort Einfluss nehmen. Anders als früher Pressemitteilungen mit reinem Text hätten die heutigen Videos der Kanzlerin eine andere Suggestivkraft, sagt Engelbrechten-Ilow. Problematisch sei dies vor allem in der Kombination, dass Merkel kaum mehr Interviews gebe. "Der Kuhhandel zwischen Journalismus und Politik, ich gebe dir Reichweite und dafür darf ich dir kritische Fragen stellen, der funktioniert nicht mehr, wenn die Politik selber über Reichweite verfügt." Da habe sich das Kräfteverhältnis verschoben, sagt der Anwalt.
Merkel gibt weniger Interviews
Der Jurist hatte bei einer früheren Klage gegen das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bereits Recht bekommen und auf diese Weise erfahren, dass Merkel Rundfunk und Presse 2018 nur noch 22 Interviews gegeben habe – und damit viel weniger als in den Vorjahren. 2017 waren es noch 78 Interviews.
Engelbrechten-Ilow beanstandet, dass bei der Kanzlerin zunehmend die Unmittelbarkeit fehle, damit Journalisten kritische Fragen stellen könnten und die Politik konfrontierten. Aber auch der Umgang anderer Politiker mit den sozialen Medien sei problematisch, beispielsweise von Außenminister Heiko Maas auf Instagram, wo schöne Bilder beim Kaffeetrinken gezeigt würden. Wenn aber Journalisten an die Politiker nicht mehr wirklich herankämen, sei das nur eine Inszenierung von Transparenz.
(gem)