Klage vor US-Gericht

Erben fordern Welfenschatz zurück

Tragaltar des Eilbertus aus dem Welfenschatz
Tragaltar des Eilbertus aus dem Welfenschatz © dpa / picture alliance / Alina Novopashina
Von Christiane Habermalz |
Der Streit um den mittelalterlichen Welfenschatz geht vor ein US-Gericht. Erben jüdischer Kunsthändler haben in Washington Klage eingereicht. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz lehnt den Anspruch ab.
Für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz kam es völlig überraschend. Stiftungspräsident befand sich gerade auf einer Pressekonferenz, um voller Stolz die neueste Dauerleihgabe des Sammlers Erich Marx an die Preußenstiftung zu präsentieren.
Dann platzte die Nachricht hinein: Die Erben jüdischer Kunsthändler verklagten die Bundesrepublik Deutschland und die Stiftung vor einem US-Gericht auf Rückgabe des sogenannten Welfenschatzes. Man habe den Wert auf 260 Millionen Euro geschätzt, erklärte der Bostoner Anwalt Nicholas O'Donnell heute in Berlin.
Nicholas O'Donnell: "Die Klageschrift fordert die umgehende Rückgabe der bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Welfenschatz geführte Kunstsammlung. Meine Klienten Alan Philipp und Gerald Stiebel sind die Blutsverwandten und Nachfahren des Händlerkonsortiums, das von der nationalsozialistischen Regierung 1935 unter Druck gesetzt wurde, den Welfenschatz zu verkaufen."
Der Welfenschatz gehört zu den Hauptattraktionen des Kunstgewerbemuseums, er war eins für den Braunschweiger Dom zusammentragen worden und ist eine der wertvollsten Kunstschätze des Mittelalters. 1929 wurde er von der Welfenfamilie an drei jüdische Kunsthändler verkauft.
Diese verkauften ihn 1935 an den preußischen Staat, im Hintergrund zog Hermann Göring die Fäden. Seit 2008 reklamieren die Erben den Schatz für sich. Der Verkauf sei unter Zwang und weit unter Wert erfolgt. Der Preis von 4,25 Millionen Reichsmark sei nur etwa ein Drittel des damaligen tatsächlichen Wertes gewesen. Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz weist das zurück.
Kulturstaatsministerin Grütters zeigt sich gelassen
Parzinger: "Wir konnten sehr klar darlegen, erstens, dass der Kaufpreis angemessen war, zweitens, dass die Empfänger des Kaufpreises frei darüber verfügen konnten. Beides ist ja nach den Washingtoner Prinzipen entscheidend.
Wenn eines von beidem nicht der Fall ist, wenn der Kaufpreis nicht angemessen oder die Verkäufer überhaupt nicht verfügen konnten dann wäre es ein verfolgungsbedingter Fall. Das ist in beiden Punkten ganz klar zu verneinen."
Auch die Limbach-Kommission, die von beiden Parteien als Schiedsinstanz angerufen worden war, hatte im vergangenen Jahr den Welfenschatz nicht als Restitutionsfall eingestuft, weil klar nachgewiesen sei, dass das jüdische Händlerkonsortium damals die Kunstwerke in finanziell schwieriger Situation als Folge der Weltwirtschaftskrise verkauft hätte.
Die Einreichung der Klage vor dem United States District Court in Washington D. C. erfolgte nur kurz, nachdem die Stiftung Preußischer Kulturbesitz den umstrittenen Welfenschatz in die Liste national wertvollen Kulturgutes eingetragen hatte.
Nach dem Kulturgüterschutzgesetz ist mit dieser Eintragung ein Verbringen der Kunstwerke ins Ausland verboten. Die Anwälte der Kläger werteten das als Versuch, ihren Mandanten das ihnen zustehende Eigentum per "einseitiger Verstaatlichung" zu entziehen.
O'Donnell: "Ich möchte klarstellen, dass das keinen Einfluss auf den Rechtsanspruch meiner Klienten hat. Es spricht aber über das Rechtsverständnis der Stiftung. Sie hat offenbar ein Problem mit den Rechten unserer Klienten. Sonst hätten sie diesen Schritt wohl kaum getan."
Sowohl die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters gaben sich jedoch gelassen. Ihres Erachtens seien keine neuen Fakten hinzu gekommen, der Fall sei über Jahre ausgiebig recherchiert und dokumentiert worden, sagte Parzinger.
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