Kodex gegen Grenzüberschreitungen
Vor 50 Jahren wurde in Bonn der Deutsche Presserat gegründet. Die Organisation, der Verleger- und Journalistenverbände angehören, ist freiwilliges Selbstkontrollorgan der deutschen Printmedien. Mit einer Art Ehrenkodex für Medienvertreter tritt der Rat für Pressefreiheit und den ungehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen ein.
Was darf die Presse? Darf sie Regierungsgeheimnisse aufdecken, ausländische Staatsoberhäupter beleidigen, Menschen wegen einer Straftat vorverurteilen? Im Prinzip darf sie das alles nicht. Wer aber schafft die Maßstäbe und setzt Grenzen? Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer war der Ansicht, der Staat müsse die Presse beaufsichtigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf alarmierte die publizistischen Berufsverbände und führte dazu, dass sich am 20. November 1956 fünf Zeitungsverleger und fünf Journalisten zu einer Konferenz in Bonn trafen und nach dem Vorbild des British Press Council den Deutschen Presserat als freiwillige Instanz der publizistischen Selbstkontrolle gründeten. Erster Sprecher des Presserates war Rupert Gießler vom Deutschen Journalistenverband:
"Wir sagten, das ist nicht der Sinn der Pressefreiheit, dass uns der Staat vorschreibt, wie wir anständig uns verhalten sollen in der Presse. Der Staat soll nicht Takt und Anstand vorschreiben, wir selber müssen uns darauf besinnen. Wir müssen, weil wir eine freie Presse sind, auch frei darauf hinwirken, dass die Presse nicht mit Missbräuchen belastet wird."
Der Presserat entwickelte Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten und legte sie in einem allgemein verbindlichen Pressekodex fest.
"Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde. Gründliche und faire Recherche. Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen. Achtung vor Privatleben und Intimsphäre. Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität."
Wird gegen diese Grundsätze verstoßen, kann sich jeder schriftlich beim Deutschen Presserat beschweren. Für Gegendarstellungs- und Schmerzensgeldansprüche sowie für Werbeinhalte ist das Gremium allerdings nicht zuständig. Über die eingereichten Beschwerden entscheiden die Ausschüsse des Rates in ihren viermal im Jahr stattfindenden Sitzungen. Ist eine Beschwerde begründet, kann ein Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge ausgesprochen werden. Rügen müssen vom betroffenen Publikationsorgan abgedruckt werden, es sei denn, der Presserat verzichtet zum Schutz eines Betroffenen darauf. Helmut Cron, DJV-Delegierter im Gremium, erläuterte 1960:
"Die Urteile des Presserats werden veröffentlicht, und es ist für jeden außerordentlich unangenehm, in der Öffentlichkeit als Sünder hingestellt zu werden."
Im Jahr 2005 wurden 259 Beschwerden behandelt und 25 öffentliche Rügen erteilt. Der jetzige Sprecher des Deutschen Presserates, Fried von Bismarck:
"Wir entscheiden immer nur über Fälle, die uns von Lesern, von einzelnen Personen, von Betroffenen, gelegentlich auch von Institutionen, das macht unsere Arbeit nicht leichter, vorgelegt werden. Und wir entscheiden immer nur über Einzelfälle. Und wer da entscheidet, das sind eben auch keine Juristen, das sind keine Staatsanwälte, wir haben ein Verfahren, das wir - den Gegebenheiten angepasst - immer wieder versuchen zu verbessern. Aber im Grunde ist es eben doch ein berufsständisches Verfahren, wo lauter Laienspieler sich über die Frage unterhalten, in jedem Einzelfall, darf man das oder darf man das nicht."
Der Deutsche Presserat reagiert nicht nur. Er wird auch aktiv, wenn seine Mitgliedsverbände die Pressefreiheit bedroht sehen. 1962 verurteilte der Deutsche Presserat die wegen eines angeblichen "Abgrunds von Landesverrat" eingefädelte Verhaftung der leitenden Herren des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" und die Durchsuchung der Verlagsräume als Angriff auf die Pressefreiheit. Im Jubiläumsjahr sorgt man sich um den Informantenschutz. Die Abhöraktionen, Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmen beim Magazin "Cicero", bei der "Dresdner Morgenpost" oder der "Wolfsburger Zeitung", mit denen die Strafverfolgungsbehörden undichte Stellen im Staatsapparat ausfindig machen wollen, sieht der Presserat als gezielte Einschüchterung von Journalisten. Entsprechende parlamentarische Initiativen zum Schutz der Pressefreiheit werden daher unterstützt. Fried von Bismarck weiß:
"Presseethik ist eben nichts, was eine Gemeinschaft von einer anderen Gemeinschaft einfordern kann, sondern es ist etwas, wo der Journalist und der Verleger, der Publizist sich jeden Tag eben wieder fragen muss, wie mache ich es richtig."
"Wir sagten, das ist nicht der Sinn der Pressefreiheit, dass uns der Staat vorschreibt, wie wir anständig uns verhalten sollen in der Presse. Der Staat soll nicht Takt und Anstand vorschreiben, wir selber müssen uns darauf besinnen. Wir müssen, weil wir eine freie Presse sind, auch frei darauf hinwirken, dass die Presse nicht mit Missbräuchen belastet wird."
Der Presserat entwickelte Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten und legte sie in einem allgemein verbindlichen Pressekodex fest.
"Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde. Gründliche und faire Recherche. Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen. Achtung vor Privatleben und Intimsphäre. Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität."
Wird gegen diese Grundsätze verstoßen, kann sich jeder schriftlich beim Deutschen Presserat beschweren. Für Gegendarstellungs- und Schmerzensgeldansprüche sowie für Werbeinhalte ist das Gremium allerdings nicht zuständig. Über die eingereichten Beschwerden entscheiden die Ausschüsse des Rates in ihren viermal im Jahr stattfindenden Sitzungen. Ist eine Beschwerde begründet, kann ein Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge ausgesprochen werden. Rügen müssen vom betroffenen Publikationsorgan abgedruckt werden, es sei denn, der Presserat verzichtet zum Schutz eines Betroffenen darauf. Helmut Cron, DJV-Delegierter im Gremium, erläuterte 1960:
"Die Urteile des Presserats werden veröffentlicht, und es ist für jeden außerordentlich unangenehm, in der Öffentlichkeit als Sünder hingestellt zu werden."
Im Jahr 2005 wurden 259 Beschwerden behandelt und 25 öffentliche Rügen erteilt. Der jetzige Sprecher des Deutschen Presserates, Fried von Bismarck:
"Wir entscheiden immer nur über Fälle, die uns von Lesern, von einzelnen Personen, von Betroffenen, gelegentlich auch von Institutionen, das macht unsere Arbeit nicht leichter, vorgelegt werden. Und wir entscheiden immer nur über Einzelfälle. Und wer da entscheidet, das sind eben auch keine Juristen, das sind keine Staatsanwälte, wir haben ein Verfahren, das wir - den Gegebenheiten angepasst - immer wieder versuchen zu verbessern. Aber im Grunde ist es eben doch ein berufsständisches Verfahren, wo lauter Laienspieler sich über die Frage unterhalten, in jedem Einzelfall, darf man das oder darf man das nicht."
Der Deutsche Presserat reagiert nicht nur. Er wird auch aktiv, wenn seine Mitgliedsverbände die Pressefreiheit bedroht sehen. 1962 verurteilte der Deutsche Presserat die wegen eines angeblichen "Abgrunds von Landesverrat" eingefädelte Verhaftung der leitenden Herren des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" und die Durchsuchung der Verlagsräume als Angriff auf die Pressefreiheit. Im Jubiläumsjahr sorgt man sich um den Informantenschutz. Die Abhöraktionen, Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmen beim Magazin "Cicero", bei der "Dresdner Morgenpost" oder der "Wolfsburger Zeitung", mit denen die Strafverfolgungsbehörden undichte Stellen im Staatsapparat ausfindig machen wollen, sieht der Presserat als gezielte Einschüchterung von Journalisten. Entsprechende parlamentarische Initiativen zum Schutz der Pressefreiheit werden daher unterstützt. Fried von Bismarck weiß:
"Presseethik ist eben nichts, was eine Gemeinschaft von einer anderen Gemeinschaft einfordern kann, sondern es ist etwas, wo der Journalist und der Verleger, der Publizist sich jeden Tag eben wieder fragen muss, wie mache ich es richtig."