Koloniale Verbrechen

Eine Einigung mit Namibia ist nicht in Sicht

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Ein Denkmal zur Erinnerung an den von deutschen Kolonialtruppen begangenen Völkermord an den Herero und Nama im Zentrum der namibischen Hauptstadt Windhoek.
Deutscher Völkermord in Namibia: In Windhoek erinnert ein Denkmal an die deutschen Verbrechen an den Herero und Nama. © Picture Alliance / dpa /
Jürgen Zimmerer im Gespräch mit Sigrid Brinkmann |
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Deutschland hat Namibia zehn Millionen Euro als Wiedergutmachung für die Gräueltaten in der Kolonialzeit angeboten. Namibia lehnt das Angebot ab. "Die Summe ist eigentlich als Affront zu sehen", sagt der Historiker Jürgen Zimmerer.
In geheimen Verhandlungen diskutieren Deutschland und Namibia seit 2015 über die Verantwortung Deutschlands als einstige Kolonialmacht in Namibia. Es geht um eine angemessene moralische und finanzielle Wiedergutmachung für die zwischen 1884 bis 1915 begangenen Morde der deutschen Kolonialtruppen an den Herero und Nama, die als erster Völkermord des 20. Jahrhunderts betrachtet werden.
Nach Namibischen Medienberichten soll sich die Bundesregierung bereit erklärt haben, zehn Millionen Euro an Namibia zu zahlen. Dass der namibische Präsident Hage Geingob dies abgelehnt hat, ist für Jürgen Zimmerer nachvollziehbar. Zimmerer ist Professor für die Geschichte Afrikas und leitet seit 2014 die Forschungsstelle Hamburgs (post-) koloniales Erbe.
"Die Summe ist eigentlich als Affront zu sehen, das sieht auch der Präsident so." Denn bereits 2004 hätten die Herero eine Milliarde Wiedergutmachung gefordert, vor eineinhalb Jahren habe dann eine Summe von 25 bis 75 Milliarden Euro im Raum gestanden.
"Das kann man ja auch nur schwer beziffern. Es zeigt aber, dass wir im zweistelligen Millionenbereich den Erwartungen in Namibia nicht gerecht werden."

Rechtsansprüche vermeiden

Streitpunkt ist neben der Höhe der Wiedergutmachung auch deren Bezeichnung. Die Bundesregierung lehnt den Begriff Reparationen und Genozid ab und spricht stattdessen von der Aufgabe, "Wunden zu heilen". Auch das finde der namibische Präsident nicht ausreichend, so Zimmerer.
"Die Bundesregierung möchte keinen Rechtsanspruch einräumen, dass es einen Genozid gab, der die Bundesrepublik zur Zahlung verpflichten würde. Oder dass es eine Pflicht zu Reparationen, zur Wiedergutmachung gibt, sondern man argumentiert, dass man etwas freiwillig beiträgt."

Falsche Verhandlungsführer

Ein ganz entscheidendes Problem bleibe die Zusammensetzung der Verhandlungsführer. Denn die Opfervertreter – die Vertreter der Herero und Nama – hätten vor einigen Tagen erklärten, dass sie, egal welche Einigung die namibische und die deutsche Regierung erzielen würden, die Entschuldigung nicht annehmen werden, weil sie nicht mit ihren selbst gewählten Vertretern und Vertreterinnen am Verhandlungsprozess beteiligt sind.
"Das ist natürlich letztendlich eine desaströse Aussage. Denn wenn Deutschland um Entschuldigung nachsucht und es ja darum geht, dass wir um Entschuldigung bitten für ein historisches Verbrechen und die Opfervertreter sagen ‚Wir erkennen das nicht an‘, dann ist dieser Prozess nichts wert."
In der bisherigen Verhandlungskonstellation könne es kein sinnvolles Ergebnis geben, sagt Zimmermann, selbst dann nicht, wenn es zu einem Deal zwischen den Regierungen komme sollte: "Das Problem wird wirklich sein, die Herero und Nama einzubinden. Ohne deren Zustimmung ist das Papier nichts wert, auf das man die Unterschriften setzt."
(mle)
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