Kopieren und kopieren lassen
Die Organisation "Creative Commons" bietet für Künstler alternative Lizenzmodelle an. So können Musiker ihre Stücke für die private Nutzung komplett freigeben und nur die kommerzielle Verwertung verbieten, erklärt John Hendrik Weizmann von Creativ Commons.
Jürgen König: Anstelle der Popkomm findet in Berlin ein internationales Branchentreffen der Musikindustrie statt, eine Art Musikmesse von unten, die ausgeht von dem Gedanken, dass man auch im digitalen Zeitalter mit Musik sehr wohl Geld verdienen könne, dass also das Internet und der dort stattfindende Umgang mit Kultur - in diesem Fall mit Musik - nicht als Bedrohung, sondern als Chance begriffen werden kann. "All2gethernow" - so wurde das Branchentreffen überschrieben. Einer der Veranstalter ist die internationale Organisation "Creative Commons". John Hendrik Weitzmann, Projektleiter "Recht" von Creative Commons Deutschland ist jetzt unser Gast.
Creative Commons gibt es seit 2002, eine gemeinnützige Organisation, die versucht, alternative Lizenzmodelle für Künstler und ihre Werke anzubieten. Herr Weitzmann, können Sie noch mal erklären, warum aus ihrer Sicht das herkömmliche Urheberrecht den Ansprüchen des Internetzeitalters nicht mehr angemessen ist?
John Hendrik Weitzmann: Das herkömmliche Urheberrecht ist sehr auf die körperliche Kopie von Dingen ausgerichtet, denn daher kommt das, aus der Tradition. Also, das war ... der erste Regelungsgegenstand des Urheberrechts waren kopierte Bücher, also Buchdruck, Plattenpressungen und solche Dinge. Und man hatte einen Tonträger und der konnte dann in der Welt umherwandern und dann hatte das Recht seine Schuldigkeit getan. Es hat nur die Vervielfältigung geregelt.
Das Internet funktioniert anders, das Internet ist eine große Kopiermaschine, das heißt, jede Nutzung im Internet ... Immer, wenn ich ein Video bei YouTube anschaue, dann wird eine Kopie davon auf meinem Rechner erstellt, die ich dann ansehe. Das merke ich manchmal gar nicht, das will ich vielleicht auch gar nicht unbedingt, aber so funktioniert das Internet nun mal. Und das hat dazu geführt, dass das Urheberrecht ständig an der Grenze zur Verletzung steht, weil das Netz eben anders funktioniert als die alte Industrie, die mit physischen Tonträgern gearbeitet hat.
Und allein das ist schon eine Sache, die das Urheberrecht so ein bisschen in eine problematische Richtung gedrückt hat. Das lässt sich nämlich dann eben auch entsprechend gebrauchen, um Kontrolle auszuüben, die man unter den normalen Bedingungen des Urheberrechts früher gar nicht hatte als derjenige, der der Urheber ist, sondern diese Kontrollmöglichkeiten sind ganz krass gewachsen durch die Technik des Internets, ohne dass jeder Urheber das aber auch will.
Das heißt, manche Urheber haben im Endeffekt mehr Restriktionen in der Hand, als sie eigentlich wollen. Und um denen die Möglichkeit zu geben, davon auch einige Restriktionen wieder aus der Hand zu geben und zu sagen, ich habe nichts dagegen, wenn das kopiert wird, ich habe auch nichts dagegen, wenn für private Nutzung die Leute sich das runterladen, dafür hat man eben ein rechtliches Werkzeug entwickelt in Form dieser Lizenzen, was ein Nicht-Jurist normalerweise nicht könnte. Also, ein Nicht-Jurist kann nicht so einen Vertrag aufsetzen. Das ist einfach ... Urheberrecht ist sehr kompliziert und deswegen hat man gesagt, wir machen Standardverträge und die Leute können diese dann verwenden, wie sie gerne möchten.
König: Das heißt, ich verstehe es richtig: Sie wollen die Künstler selber in die Lage versetzen, ihre Rechte wahrzunehmen?
Weitzmann: Das Wahrnehmen ist eigentlich eine andere Sache. Es geht darum, dass sie sagen können, was sie an Rechten gern behalten wollen, also wo sie sagen, diese Rechte, die mir das Urheberrecht zuschreibt, die möchte ich behalten, die sind mir wichtig, zum Beispiel kommerzielle Verwendung kann ich für mich behalten, aber ich kann zum Beispiel sagen, die private Nutzung möchte ich jedermann freigeben. Das ist ein rechtlicher Vorgang und das kann der Nicht-Jurist normalerweise ohne Hilfe nicht machen. Und die wenigsten können sich das leisten, für so was sich einen Anwalt zu nehmen. Deswegen gibt es sechs verschiedene Lizenzen, die verschiedene Kombinationen von Rechten freigeben, und die können ...
König: Entschuldigung, das sind also Lizenzverträge, die Creative Commons anbietet?
Weitzmann: Genau. Creative Commons hat diese Verträge erstellt, also entwickelt, und die Verwendung dieser Verträge obliegt immer demjenigen, der der Urheber eigentlich ist, also, das machen die Leute selbst. Man muss noch dazu sagen, es ist nicht für jeden unbedingt in jeder Situation sinnvoll, so was zu verwenden. Das muss eben jeder auch selbst wissen.
König: Dann stellen wir uns doch mal vor, ein Musikstück XY, das hat einen Komponisten, es gibt vielleicht auch einen Texter, da gibt es Musiker, da gibt es ein Studio, da gibt es Musiker, die noch zusätzlich ins Studio eingeladen werden. Wie würde das mit dem Creative Commons-Lizenzsystem funktionieren beispielsweise?
Weitzmann: Na, zuerst einmal müssten sich alle, die vom Urheberrecht aus Rechte an diesem Lied oder an diesem Musikstück haben, einigen, was sie damit machen wollen und dann suchen sie sich eine der Lizenzen aus. Das können Creative Commons-Lizenzen sein, es gibt aber auch noch andere Modelle, die noch einen anderen Einschlag haben. Und dann wird diese Lizenz als Link, also Internetlink, wo man draufklicken kann, mit dem Lied verbunden und in den Metadaten des Liedes noch untergebracht, unter welcher Lizenz es stehen soll. Und dann wird das im Internet irgendwo eingestellt. Normalerweise hat man dafür ja entweder eine eigene Webseite, wo man seine Sachen publiziert im Netz als Band oder als Studio oder als Label.
König: Merke ich das als Nutzer? Wenn ich mir dieses Musikstück runterladen will zum Beispiel, werde ich da auf irgendeine Weise auf diesen Lizenzvertrag aufmerksam gemacht?
Weitzmann: Na ja, wenn man sie verwenden will die Lizenz als Urheber, dann sollte man dafür sorgen, dass die Leute darauf aufmerksam gemacht werden, sonst ist das Ganze etwas sinnlos. Man wird ... Also, es ist so vorgesehen: Es gibt da bestimmte Vorgaben in der Lizenz selbst, die sagen, wie das gekennzeichnet werden muss, damit man genau weiß, es ist diese und diese Lizenz in dieser Version und ich darf das und das damit machen.
König: Wenn Sie jetzt die Rechte des Künstlers sozusagen deklariert haben - hat man mit diesen Lizenzverträgen auch die Möglichkeit, das Recht durchzusetzen, denn darauf kommt es ja letztlich an?
Weitzmann: Ja, durchsetzen möchte man ja immer Dinge, wo ein Verstoß passiert ist. Also, wenn man gegen eine CC-Lizenz verstößt, also wenn man mehr macht, als die Lizenz einem erlaubt, dann tritt das normale Urheberrecht wieder in die Bresche und sagt, das ist aber nicht von der Lizenz gedeckt, ist damit eine Urheberrechtsverletzung und kann dann, genauso wie jede andere Urheberrechtsverletzung auch, gerichtlich geltend gemacht werden. Da gibt es verschiedene ...
König: Also Sie müssen klagen.
Weitzmann: Sie müssen ... Ja, klar, erst mal abmahnen und sagen, hier, also, das geht so nicht, und wenn dann nichts passiert, muss man klagen, ja.
König: Nun will ja jeder Musiker, jeder Künstler, jeder Fotograf, jeder Werbedesigner und so weiter, will ja ein Einkommen haben. Ist dieses System dieser Creative Commons-Lizenzen, kann das einen Künstler in den Stand setzen, wirklich ein Einkommen sich auf diese Weise zu sichern?
Weitzmann: Die Sicherung erfolgt unmittelbar nicht durch das System. Das System ist dazu gedacht, Dinge freizugeben, gerade Leuten Dinge zu erlauben, die normalerweise nach dem Urheberrecht nicht erlaubt sind.
König: Und umgekehrt auch wieder andere Dinge zu verbieten?
Weitzmann: Na ja, die werden halt vorbehalten. Der Standardfall des Urheberrechts sagt: Alle Rechte vorbehalten. Das muss ich auch nirgendwo hinschreiben, das ...
König: Sie regeln jetzt die Ausnahmen?
Weitzmann: Das ist automatisch so. Und die Lizenzen schaffen sozusagen Freiräume durch Ausnahmen. Eine sehr populäre Ausnahme ist eben diese Ausnahme "keine kommerzielle Nutzung". Das wird von vielen als Sicherheit wahrgenommen, dann die kommerzielle Nutzung selber machen zu können und Geld damit zu verdienen. Es hat sich gezeigt, dass das gar nicht unbedingt zwingend immer als Bedingung genommen werden muss, um Geld zu verdienen, aber sicherlich ist es für die Leute auch ein Stück weit einfach ein Signal, was dann an dem Werk klebt und wo man sagt, hallo, hier, kommerzielle Nutzung, das mache nur ich.
König: Was sagt denn die GEMA dazu? Ich meine, es gibt ja schon eine Verwertungsgesellschaft Musik und man hört immer wieder, dass es sehr schwer sei für die Creative Commons-Leute, mit der GEMA ins Gespräch zu kommen und auch möglicherweise, noch gleich eine Frage dazu: Ich als Künstler, als Musiker - habe ich die Möglichkeit, Creative Commons-Lizenzen zu nutzen und gleichzeitig bei der VG Wort Mitglied zu sein?
Weitzmann: Wir hatten heute gerade einen relativ regen Austausch mit der GEMA, auch im Rahmen der "All2gethernow". Es gibt da Gespräche. Das Grundproblem ist, dass die GEMA sozusagen sämtliche Rechte bereits sich übertragen lässt in dem Moment, wo man Mitglied wird. In dem Moment, wo ich also alle meine Rechte der GEMA zur Wahrnehmung übertrage, kann ich selber keine Lizenzen mehr vergeben, denn ich habe diese Rechte einfach nicht mehr in der Hand. Die werden exklusiv an die GEMA gegeben, und damit ist eine CC-Lizenzierung für jemanden, der in der GEMA ist, nicht möglich.
Die GEMA bietet an, bestimmte Nutzungen grundsätzlich rauszunehmen, zu sagen, die gesamte Online-Nutzung meiner Werke, meiner Lieder zum Beispiel, die gebe ich jetzt ... die will ich nicht von der GEMA wahrgenommen haben, die mache ich selbst. Nur, das passt mit den CC-Lizenzen nicht, denn die machen keine Unterscheidung nach der Nutzungsart. Das heißt, wenn ich in der GEMA bin, kann ich das nicht machen.
Wenn ich vorher CC-lizenzierte Musik ins Netz gestellt habe und werde dann später GEMA-Mitglied, dann ist das kein Problem, dann vertritt die GEMA aber diese Lieder nicht. Das heißt, das sind also alles Sachen, die sich ausschließen auf dieser Ebene des einzelnen Titels. Das Ähnliche ist auch bei der VG Wort der Fall, also man hat in Deutschland das traditionelle System, das so aussieht, dass die exklusive Wahrnehmung durch die Gesellschaften wahrgenommen wird, und das verträgt sich nicht mit dem Selbstlizenzieren.
König: Und was müsste da passieren?
Weitzmann: Es gibt verschiedene Ansätze. Die GEMA hat heute auch wieder signalisiert, dass sie erstens sagt, sie sind lernfähig und sie sind auch bereit, alles auf den Tisch zu legen, um mal zu gucken, was man machen kann. Es müsste eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Leute, die das wollen, Sachen, also einzelne Titel oder Alben oder solche Dinge aus dem GEMA-Repertoire rausnehmen und wieder selber ins Netz stellen. Und dann können sie es auch unter einer CC-Lizenz machen.
Das wird von der GEMA im Moment noch sehr kritisch sehen, denn die sagen, das ist ein solidarisches System und wir können den Leuten nicht erlauben, hier einzelne Werke rauszunehmen, wir müssen also alles oder gar nichts ... Ja, ich denke, da ist die Diskussion noch nicht am Ende, da wird man sehen, was da noch rauskommt.
Creative Commons gibt es seit 2002, eine gemeinnützige Organisation, die versucht, alternative Lizenzmodelle für Künstler und ihre Werke anzubieten. Herr Weitzmann, können Sie noch mal erklären, warum aus ihrer Sicht das herkömmliche Urheberrecht den Ansprüchen des Internetzeitalters nicht mehr angemessen ist?
John Hendrik Weitzmann: Das herkömmliche Urheberrecht ist sehr auf die körperliche Kopie von Dingen ausgerichtet, denn daher kommt das, aus der Tradition. Also, das war ... der erste Regelungsgegenstand des Urheberrechts waren kopierte Bücher, also Buchdruck, Plattenpressungen und solche Dinge. Und man hatte einen Tonträger und der konnte dann in der Welt umherwandern und dann hatte das Recht seine Schuldigkeit getan. Es hat nur die Vervielfältigung geregelt.
Das Internet funktioniert anders, das Internet ist eine große Kopiermaschine, das heißt, jede Nutzung im Internet ... Immer, wenn ich ein Video bei YouTube anschaue, dann wird eine Kopie davon auf meinem Rechner erstellt, die ich dann ansehe. Das merke ich manchmal gar nicht, das will ich vielleicht auch gar nicht unbedingt, aber so funktioniert das Internet nun mal. Und das hat dazu geführt, dass das Urheberrecht ständig an der Grenze zur Verletzung steht, weil das Netz eben anders funktioniert als die alte Industrie, die mit physischen Tonträgern gearbeitet hat.
Und allein das ist schon eine Sache, die das Urheberrecht so ein bisschen in eine problematische Richtung gedrückt hat. Das lässt sich nämlich dann eben auch entsprechend gebrauchen, um Kontrolle auszuüben, die man unter den normalen Bedingungen des Urheberrechts früher gar nicht hatte als derjenige, der der Urheber ist, sondern diese Kontrollmöglichkeiten sind ganz krass gewachsen durch die Technik des Internets, ohne dass jeder Urheber das aber auch will.
Das heißt, manche Urheber haben im Endeffekt mehr Restriktionen in der Hand, als sie eigentlich wollen. Und um denen die Möglichkeit zu geben, davon auch einige Restriktionen wieder aus der Hand zu geben und zu sagen, ich habe nichts dagegen, wenn das kopiert wird, ich habe auch nichts dagegen, wenn für private Nutzung die Leute sich das runterladen, dafür hat man eben ein rechtliches Werkzeug entwickelt in Form dieser Lizenzen, was ein Nicht-Jurist normalerweise nicht könnte. Also, ein Nicht-Jurist kann nicht so einen Vertrag aufsetzen. Das ist einfach ... Urheberrecht ist sehr kompliziert und deswegen hat man gesagt, wir machen Standardverträge und die Leute können diese dann verwenden, wie sie gerne möchten.
König: Das heißt, ich verstehe es richtig: Sie wollen die Künstler selber in die Lage versetzen, ihre Rechte wahrzunehmen?
Weitzmann: Das Wahrnehmen ist eigentlich eine andere Sache. Es geht darum, dass sie sagen können, was sie an Rechten gern behalten wollen, also wo sie sagen, diese Rechte, die mir das Urheberrecht zuschreibt, die möchte ich behalten, die sind mir wichtig, zum Beispiel kommerzielle Verwendung kann ich für mich behalten, aber ich kann zum Beispiel sagen, die private Nutzung möchte ich jedermann freigeben. Das ist ein rechtlicher Vorgang und das kann der Nicht-Jurist normalerweise ohne Hilfe nicht machen. Und die wenigsten können sich das leisten, für so was sich einen Anwalt zu nehmen. Deswegen gibt es sechs verschiedene Lizenzen, die verschiedene Kombinationen von Rechten freigeben, und die können ...
König: Entschuldigung, das sind also Lizenzverträge, die Creative Commons anbietet?
Weitzmann: Genau. Creative Commons hat diese Verträge erstellt, also entwickelt, und die Verwendung dieser Verträge obliegt immer demjenigen, der der Urheber eigentlich ist, also, das machen die Leute selbst. Man muss noch dazu sagen, es ist nicht für jeden unbedingt in jeder Situation sinnvoll, so was zu verwenden. Das muss eben jeder auch selbst wissen.
König: Dann stellen wir uns doch mal vor, ein Musikstück XY, das hat einen Komponisten, es gibt vielleicht auch einen Texter, da gibt es Musiker, da gibt es ein Studio, da gibt es Musiker, die noch zusätzlich ins Studio eingeladen werden. Wie würde das mit dem Creative Commons-Lizenzsystem funktionieren beispielsweise?
Weitzmann: Na, zuerst einmal müssten sich alle, die vom Urheberrecht aus Rechte an diesem Lied oder an diesem Musikstück haben, einigen, was sie damit machen wollen und dann suchen sie sich eine der Lizenzen aus. Das können Creative Commons-Lizenzen sein, es gibt aber auch noch andere Modelle, die noch einen anderen Einschlag haben. Und dann wird diese Lizenz als Link, also Internetlink, wo man draufklicken kann, mit dem Lied verbunden und in den Metadaten des Liedes noch untergebracht, unter welcher Lizenz es stehen soll. Und dann wird das im Internet irgendwo eingestellt. Normalerweise hat man dafür ja entweder eine eigene Webseite, wo man seine Sachen publiziert im Netz als Band oder als Studio oder als Label.
König: Merke ich das als Nutzer? Wenn ich mir dieses Musikstück runterladen will zum Beispiel, werde ich da auf irgendeine Weise auf diesen Lizenzvertrag aufmerksam gemacht?
Weitzmann: Na ja, wenn man sie verwenden will die Lizenz als Urheber, dann sollte man dafür sorgen, dass die Leute darauf aufmerksam gemacht werden, sonst ist das Ganze etwas sinnlos. Man wird ... Also, es ist so vorgesehen: Es gibt da bestimmte Vorgaben in der Lizenz selbst, die sagen, wie das gekennzeichnet werden muss, damit man genau weiß, es ist diese und diese Lizenz in dieser Version und ich darf das und das damit machen.
König: Wenn Sie jetzt die Rechte des Künstlers sozusagen deklariert haben - hat man mit diesen Lizenzverträgen auch die Möglichkeit, das Recht durchzusetzen, denn darauf kommt es ja letztlich an?
Weitzmann: Ja, durchsetzen möchte man ja immer Dinge, wo ein Verstoß passiert ist. Also, wenn man gegen eine CC-Lizenz verstößt, also wenn man mehr macht, als die Lizenz einem erlaubt, dann tritt das normale Urheberrecht wieder in die Bresche und sagt, das ist aber nicht von der Lizenz gedeckt, ist damit eine Urheberrechtsverletzung und kann dann, genauso wie jede andere Urheberrechtsverletzung auch, gerichtlich geltend gemacht werden. Da gibt es verschiedene ...
König: Also Sie müssen klagen.
Weitzmann: Sie müssen ... Ja, klar, erst mal abmahnen und sagen, hier, also, das geht so nicht, und wenn dann nichts passiert, muss man klagen, ja.
König: Nun will ja jeder Musiker, jeder Künstler, jeder Fotograf, jeder Werbedesigner und so weiter, will ja ein Einkommen haben. Ist dieses System dieser Creative Commons-Lizenzen, kann das einen Künstler in den Stand setzen, wirklich ein Einkommen sich auf diese Weise zu sichern?
Weitzmann: Die Sicherung erfolgt unmittelbar nicht durch das System. Das System ist dazu gedacht, Dinge freizugeben, gerade Leuten Dinge zu erlauben, die normalerweise nach dem Urheberrecht nicht erlaubt sind.
König: Und umgekehrt auch wieder andere Dinge zu verbieten?
Weitzmann: Na ja, die werden halt vorbehalten. Der Standardfall des Urheberrechts sagt: Alle Rechte vorbehalten. Das muss ich auch nirgendwo hinschreiben, das ...
König: Sie regeln jetzt die Ausnahmen?
Weitzmann: Das ist automatisch so. Und die Lizenzen schaffen sozusagen Freiräume durch Ausnahmen. Eine sehr populäre Ausnahme ist eben diese Ausnahme "keine kommerzielle Nutzung". Das wird von vielen als Sicherheit wahrgenommen, dann die kommerzielle Nutzung selber machen zu können und Geld damit zu verdienen. Es hat sich gezeigt, dass das gar nicht unbedingt zwingend immer als Bedingung genommen werden muss, um Geld zu verdienen, aber sicherlich ist es für die Leute auch ein Stück weit einfach ein Signal, was dann an dem Werk klebt und wo man sagt, hallo, hier, kommerzielle Nutzung, das mache nur ich.
König: Was sagt denn die GEMA dazu? Ich meine, es gibt ja schon eine Verwertungsgesellschaft Musik und man hört immer wieder, dass es sehr schwer sei für die Creative Commons-Leute, mit der GEMA ins Gespräch zu kommen und auch möglicherweise, noch gleich eine Frage dazu: Ich als Künstler, als Musiker - habe ich die Möglichkeit, Creative Commons-Lizenzen zu nutzen und gleichzeitig bei der VG Wort Mitglied zu sein?
Weitzmann: Wir hatten heute gerade einen relativ regen Austausch mit der GEMA, auch im Rahmen der "All2gethernow". Es gibt da Gespräche. Das Grundproblem ist, dass die GEMA sozusagen sämtliche Rechte bereits sich übertragen lässt in dem Moment, wo man Mitglied wird. In dem Moment, wo ich also alle meine Rechte der GEMA zur Wahrnehmung übertrage, kann ich selber keine Lizenzen mehr vergeben, denn ich habe diese Rechte einfach nicht mehr in der Hand. Die werden exklusiv an die GEMA gegeben, und damit ist eine CC-Lizenzierung für jemanden, der in der GEMA ist, nicht möglich.
Die GEMA bietet an, bestimmte Nutzungen grundsätzlich rauszunehmen, zu sagen, die gesamte Online-Nutzung meiner Werke, meiner Lieder zum Beispiel, die gebe ich jetzt ... die will ich nicht von der GEMA wahrgenommen haben, die mache ich selbst. Nur, das passt mit den CC-Lizenzen nicht, denn die machen keine Unterscheidung nach der Nutzungsart. Das heißt, wenn ich in der GEMA bin, kann ich das nicht machen.
Wenn ich vorher CC-lizenzierte Musik ins Netz gestellt habe und werde dann später GEMA-Mitglied, dann ist das kein Problem, dann vertritt die GEMA aber diese Lieder nicht. Das heißt, das sind also alles Sachen, die sich ausschließen auf dieser Ebene des einzelnen Titels. Das Ähnliche ist auch bei der VG Wort der Fall, also man hat in Deutschland das traditionelle System, das so aussieht, dass die exklusive Wahrnehmung durch die Gesellschaften wahrgenommen wird, und das verträgt sich nicht mit dem Selbstlizenzieren.
König: Und was müsste da passieren?
Weitzmann: Es gibt verschiedene Ansätze. Die GEMA hat heute auch wieder signalisiert, dass sie erstens sagt, sie sind lernfähig und sie sind auch bereit, alles auf den Tisch zu legen, um mal zu gucken, was man machen kann. Es müsste eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Leute, die das wollen, Sachen, also einzelne Titel oder Alben oder solche Dinge aus dem GEMA-Repertoire rausnehmen und wieder selber ins Netz stellen. Und dann können sie es auch unter einer CC-Lizenz machen.
Das wird von der GEMA im Moment noch sehr kritisch sehen, denn die sagen, das ist ein solidarisches System und wir können den Leuten nicht erlauben, hier einzelne Werke rauszunehmen, wir müssen also alles oder gar nichts ... Ja, ich denke, da ist die Diskussion noch nicht am Ende, da wird man sehen, was da noch rauskommt.