Zwischen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit
Die Bundesregierung will härter gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Niklas Schurig von der Ärzte-Initiative "Mezis - Mein Essen zahl ich selbst" geht der Entwurf jedoch nicht weit genug.
Künftig soll Korruption im Gesundheitswesen strenger geahndet werden: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will mit einem Gesetzentwurf den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen ins Strafgesetzbuch einführen und mit bis zu drei Jahren Haft ahnden. Bisher konnten nur angestellte Ärzte wegen Korruption belangt werden.
Der Gesetzentwurf sei "ein Beginn und auch sicherlich sinnvoll", sagt der Rastatter Allgemeinmediziner Niklas Schurig, Vorstandsmitglied des Vereins "Mezis – Mein Essen zahl ich selbst", einer Initiative von Ärztinnen und Ärzten gegen Bestechlichkeit. Allerdings umfasse das Gesetz nur Bestechlichkeit und nicht Vorteilsnahme, die sei momentan nur bei Klinikärzten strafbar. Und die Grauzone zwischen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit sei "eigentlich der Knackpunkt".
"Immaterielle Konflikte" größeres Problem als "krasse Bestechlichkeit"
Zwar hätten die Pharmafirmen inzwischen Kodizes entwickelt, die die krassesten Auswüchse verhinderten: "Sie werden nirgendwo mehr Luxusreisen bekommen", so Schurig. "Aber wir sehen dennoch weiterhin, dass zum Beispiel vielverordnende Ärztinnen oder Ärzte, die in bestimmten Schlüsselpositionen sitzen, gut bezahlte Plätze in Gremien bekommen, dafür relativ wenig Gegenleistung bieten." Diese bestehe dann eben darin, dass der Arzt dem Unternehmen gewogen sei. "Und wir glauben, dass auch diese immateriellen Konflikte eine größere Problematik sind als krasse Bestechlichkeit."
Die meisten seiner Kollegen seien ehrlich, betont Schurig. "Aber es gibt eben viele Strategien und Techniken, wenn Pharmakonzerne einfach Produkte verkaufen wollen, die Kollegen dazu verleiten, sich auch korrumpieren zu lassen."