Korruption und dunkle Geschäfte

Streit um den besten Schutz für Whistleblower

04:52 Minuten
Der US-amerikanischer Whistleblower Edward Snowden ist während einer Videoliveschalte auf einem Monitor zu sehen.
Edward Snowden: Der US-Amerikaner ist der bekannteste Whistleblower der Welt. Seit seinen Enthüllungen lebt er im Asyl in Russland. © picture alliance / dpa / Ole Spata
Arne Semsrott im Gespräch mit Anke Schaefer |
Audio herunterladen
Die EU-Staaten haben sich weitgehend auf Bedingungen geeinigt, unter denen Whistleblower künftig aktiv werden dürfen. Das Europaparlament möchte allerdings einen Schritt weitergehen - was der Netz-Journalist Arne Semsrott sehr vernünftig findet.
Der Schutz von Whistleblowern ist wieder in der Diskussion. Das Europaparlament will mehr Sicherheit für Betroffene und es Whistleblowern einfacher machen, mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen. Deutschland und weitere Länder bestehen aber darauf, dass sich Whistleblower an ein mehrstufiges Meldeverfahren halten - was heißt, dass sie Probleme oder Skandale erst an eine interne Stelle ihres Unternehmens oder ihrer Organisation melden müssen. Die Öffentlichkeit zu informieren, wäre dann erst der letztmögliche Schritt.
Das Europaparlament hält es hingegen für sinnvoll, dass Hinweisgeber selbst wählen, wie sie Missstände aufdecken. Diese Haltung unterstützt der Netz-Journalist Arne Semsrott. Im Deutschlandfunk Kultur sagte er, das von der Bundesregierung favorisierte dreistufige Verfahren sei letztendlich "lebensfremd". Wenn Korruption in einem Unternehmen systematisch sei, dann könnten sich Whistleblower gar nicht an interne Stellen wenden. Hinweisgebern ein solches Verfahren vorzuschreiben, sei "unverantwortlich", sagte Semsrott.
Vor dem Hintergrund verschiedener Skandale hatte die EU-Kommission vor einem knappen Jahr einen Vorschlag zu dem Thema vorgelegt. Dieser sieht zunächst einen internen Beschwerdeweg vor. Wenn der nicht funktioniert, kann eine Behörde kontaktiert werden. Erst wenn das auch nicht hilft, kann der Weg über die Öffentlichkeit beschritten werden. Im Grundsatz hatten sich die EU-Staaten im Januar schon auf das dreigliedrige System geeinigt.
(ahe)
Mehr zum Thema