Mehr Datenschutz für Versicherte!
Um Informationen über ihre Schuldner einzuholen, sollen einige Betriebskrankenkassen in den vergangenen Jahren Auskünfte über ihre Versicherten bei der Schufa eingeholt haben. Nach Ansicht der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff sei dies jedoch nicht zulässig.
Sie sind Kioskbesitzer, freie Grafiker oder auch Schauspieler: Selbstständige mit häufig geringem und vor allem unregelmäßigem Einkommen. Ihre Krankenkassenbeiträge müssen diese freiwillig Versicherten selbst entrichten, kein Arbeitgeber zahlt für sie ein. Immer mehr können das aber nicht mehr - und bleiben ihren Krankenkassen deshalb etwas schuldig. Doch die Krankenkassen sind verpflichtet, ausstehende Beiträge auch einzutreiben- und deshalb arbeiten vor allem einige Betriebskrankenkassen mit privaten Auskunfteien und Adresshändlern zusammen. Christine Richter vom Dachverband der Betriebskrankenkassen:
"Es ist im Grunde ein Dilemma. Kassen werden ja regelmäßig von ihren Aufsichten geprüft. Und dann steht im Prüfbericht: Ja, diese Kasse hat noch Beitragsrückstände, die sie nicht eingetrieben hat. Das hört sich sehr nach Nachlässigkeit hat. Auf der anderen Seite ist es sehr schwer, säumige Schuldner dazu zu bekommen, ihre Schulden zu bezahlen."
Datenschutzbeauftragte kritisiert Krankenkassen
Doch Krankenkassen dürfen nach Ansicht der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff nicht mit Auskunfteien zusammenarbeiten, so steht es in einem Brief an Krankenkassen, der diesen vor wenigen Tagen zuging. Eine Zusammenarbeit, Zitat:
"Von Krankenkassen mit privaten Auskunfteien oder Adresshändlern zu Zwecken des Forderungsmanagements ist aus Sicht des Datenschutzes unzulässig, soweit hierbei Adressdaten oder Informationen zur Solvenz der Versicherten selbst ermittelt werden",
Das Schreiben blieb nicht ohne Wirkung. Die Deutsche BKK mit 1,2 Millionen Versicherten hat eine solche Kooperation nach eigenen Angaben nun aufgekündigt. Nach Recherchen von NDR Info, sie hatte sie einen Vertrag mit der Schufa in Wiesbaden. Der Branchenverband der Handelsauskunfteien aber protestiert: Die Verträge seien rechtskonform, der Brief der Bundesdatenschutzbeauftragten geschäftsschädigend. Verbandssprecher Thomas Riemann:
"Es werden lediglich bei einer Auskunftsanfrage der Name und die Adresse genannt, aber keine weiteren Daten. In dem Schreiben der Bundesbeauftragten hört es sich so an, als würde der gesamte Datensatz, der dort gespeichert ist, uns, also den Auskunfteien, übermittelt. Das ist natürlich nicht der Fall."
Die Bundesdatenschutzbeauftragte aber weist darauf hin, dass die Kassen sich auch bei amtlichen Stellen Informationen über Schuldner holen könnten - und die Dienste privater Auskunfteien oder Adresshändler gar nicht brauchen.