Künstliche Befruchtung
Gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch müssen in Deutschland viele Hürden überwinden. © Unsplash / Marie S.
Lesbische Paare müssen selbst zahlen
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Die gesetzliche Krankenkasse muss lesbischen Ehepaaren keine Ausgaben für eine künstliche Befruchtung erstatten. Eine Klage dagegen hat das Bundessozialgericht zurückgewiesen. Die Juristin Christina Klidzsch-Eulenburg hofft nun auf eine Verfassungsbeschwerde.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat über die Klage einer Frau verhandelt, die an einer Fruchtbarkeitsstörung leidet und in gleichgeschlechtlicher Ehe lebt. Sie wollte von ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung erstattet bekommen. Vor zwei Landgerichten war die Klägerin gescheitert. Ihre Revision wurde nun vom Bundessozialgericht zurückgewiesen.
Kostenübernahme nur für Hetero-Ehen
Die Vorinstanzen verwiesen auf eine Vorschrift des Sozialgesetzbuches, die eine Kostenübernahme lediglich für Hetero-Ehen vorsieht. Voraussetzung ist demnach, dass "ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden". Die von der Klägerin verlangte Behandlung mit Spendersamen sei vom Gesetz nicht erfasst. Grundrechte der Klägerin sahen die Gerichte nicht verletzt, da die Regelung auch heterosexuelle Ehepaare treffen könne, bei denen der Mann keine zur Zeugung geeigneten Samen produziert.
Die Juristin Christina Klidzsch-Eulenburg dagegen sieht durch dieses Urteil "die Rechte von Eltern, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, massiv beschnitten" - und elementare Grundrechte verletzt.
Adoption als Voraussetzung für Elternschaft
Klidzsch-Eulenburg hat selbst ein gemeinsames Kind mit ihrer Ehefrau, und setzt sich mit der Inititative Nodoption für die Rechte gleichgeschlechtlicher Eltern ein. Für sie reiht sich das Gerichtsurteil in viele weitere Diskriminierungserfahrungen ein, die gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland erführen.
Was die Anerkennung von Elternschaft betreffe, stehe Deutschland "im Europa-Vergleich sicherlich nicht in der Mitte, sondern eher weit hinten", sagt Klidzsch-Eulenburg: "Wir müssen unsere eigenen Kinder adoptieren, damit wir überhaupt Eltern werden können."
Andere westeuropäische Länder seien da längst viel weiter: "Es gibt Spanierinnen in unserer Initiative, die hierher gezogen sind, um zu arbeiten, und jetzt werden sie nicht als Eltern anerkannt und müssen über einen Adoptionsweg gehen, um ihre eigenen Kinder als Eltern auch rechtlich vertreten zu dürfen. Traurig finde ich das, schlimm!"
Letzte Chance: die Verfassungsbeschwerde
Zum Glück sei es ja möglich, gegen das Urteil des Bundessozialgerichts Verfassungsbeschwerde einzulegen, sagt Klidzsch-Eulenburg: "Und ich hoffe, das wird auch passieren." Denkbar wäre aber auch, dass die Politik hier schneller sei. Die Grünen wollen ihrem Wahlprogramm zufolge die Diskriminierung abschaffen, bei der Kostenerstattung wie bei der Elternschaft.