Beschlagnahmt zur Beschaffung von Devisen
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Private Sammler in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR mussten Kunstwerke abgeben, die dann oftmals in den Westen verkauft wurden. Das Ausmaß des Kulturgutentzugs in der DDR sei kaum erforscht, sagt der Jurist Ulf Bischof.
Unter dem Titel "VEB Kunst – Kulturgutentzug und Handel in der DDR" ging es bei der Herbstkonferenz des Deutschen Zentrums ce um ein bisher politisch und rechtlich stiefmütterlich behandeltes Thema: Wo sind Kunstwerke aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und späteren DDR verblieben.
Die Fälle sind sehr unterschiedlich. Es geht um Objekte aus Privatbeständen in der SBZ, die in Museen oder bei Sammlern im Westen gelandet sind. Außerdem um Kunstwerke von Privatsammlern, die in den Besitz von DDR-Museen übergegangen sind, sowie Objekte aus DDR-Museen, die für Devisen in den Westen verkauft wurden.
Ähnliche Rechtslage wie bei NS-Raubkunst
Aus rechtlicher Perspektive stehe die Frage im Mittelpunkt, ob die Betroffenen ihr Kulturgut freiwillig abgegeben haben oder ob sie unter den Umständen dazu gezwungen waren, erläutert der Jurist Ulf Bischof. "Ist ihnen das abgepresst worden oder einfach nur beschlagnahmt worden?"
Die Rechtslage sei ähnlich wie bei der NS-Raubkunst. "Es handelt sich in der Regel um abhandengekommene Kunstwerke, an denen die Käufer nicht ohne Weiteres gutgläubig Eigentum erwerben können", so Bischof.
Ein Weiterverkauf sei heute nicht mehr möglich. Die Werke könnten nicht mehr in den Kunsthandel eingeschleust werden.
Forschung und Kommission gefordert
Es gehe um Zehntausende Kunstwerke, angefangen von der sogenannten Schlossbergung und Beschlagnahmungen in der SBZ über Bestände von Republikflüchtlingen, die beim Grenzübertritt keine großen Dinge mitnehmen konnten, bis zu Einzelaktionen des Ministeriums für Staatssicherheit seit den 60er-Jahren.
Von der Politik wünscht sich Bischof, dass Mittel zur Erforschung bereitgestellt werden. Außerdem fordert er eine Kommission zur Klärung streitiger Fälle.
(huc)