Kunstschaffende in Thüringen sollen Mindesthonorare erhalten
Thüringen plant, Künstlerinnen und Künstlern künftig Mindesthonorare bei der Beauftragung durch die öffentliche Hand zu zahlen. Mit dieser Selbstverpflichtung solle eine angemessene Bezahlung sichergestellt werden. Das teilte die Staatskanzlei in Erfurt mit. Eine erste Orientierung für die Beauftragung sollen dabei die Honorar-Mindeststandards geben, die bereits 2020 von der Kultur-Ministerkonferenz entwickelt worden waren. Hintergrund ist die häufig prekäre Situation von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Laut Statistik der Künstlersozialkasse lag das Einkommen 2021 je nach Tätigkeit bei 9.600 bis 21.200 Euro im Jahr.