Laut Gerichtsurteil befreit Kritik am öffentlichem Rundfunk nicht von Beitragspflicht

Subjektive Kritik an der Qualität und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreit nicht von der Pflicht zur Beitragszahlung. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Der Rundfunkbeitrag werde ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben, heißt es in der Urteilsbegründung. Mit der Entscheidung wies das Gericht in zweiter Instanz die Klage einer Frau aus dem Landkreis Rosenheim ab. Sie war juristisch gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen für ihre Wohnung vorgegangen. Ihre Klage begründete die Frau laut Gerichtshof mit "mangelnder Meinungsvielfalt".