CDU-Politikerin verteidigt Eigentumsrecht der Supermärkte
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Es ist nun mal ihr Eigentum, deswegen dürfen Supermärkte Lebensmittel in den Müll werfen, meint die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker. Allerdings könnte das Steuerrecht Anreize schaffen, nicht verkäufliche Lebensmittel zu spenden.
Julius Stucke: Containern – das ist ein Wort, das gerade die Runde macht, ein Wort, das gerade auch Behälter für zwei Tatsachen ist. Die erste Tatsache: In den Müllcontainern von Supermärkten landen viele Lebensmittel, Essen, das weggeworfen wird am Ende jedes Tages - und das eben nicht immer Müll ist. Die zweite Tatsache, die da drinsteckt: Es gibt Menschen, die sich aus diesen Containern bedienen, entweder aus Armut oder manchmal vielleicht auch aus Protest gegen das Wegwerfen. Containern gilt bislang als Diebstahl.
Daran will der Hamburger Justizsenator Till Steffen von den Grünen etwas ändern, hat das vorgeschlagen. Einige stimmen ihm, wie gehört, zu, und darüber ist eine Diskussion entbrannt, über das Containern. Wir reden darüber mit Elisabeth Winkelmeier-Becker, Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz.
Jedes Jahr werden Tonnen von Lebensmitteln weggeworfen, viel davon, obwohl es noch essbar ist. Was ist Ihrer Ansicht nach schlimmer gerade eigentlich, dass Essen massenweise im Müll landet oder dass manche es aus dem Müll rausfischen?
Winkelmeier-Becker: Also es ist sehr schlimm, dass so viel weggeworfen wird. Das ist so nicht zu verantworten. Das ist nicht nachhaltig, das ist eine grundsätzliche Verschwendung, und da müssen wir Ansätze finden, um das einzudämmen, dagegen vorzugehen. Ich finde aber nicht, dass es der richtige Weg wäre, beim strafrechtlichen Schutz des Eigentums anzusetzen, zumal es bessere Möglichkeiten gibt, andere wirksame Möglichkeiten, die wir da eher in Betracht ziehen können und auch umsetzen können.
Stucke: Das heißt aber im Endeffekt, man kriminalisiert diejenigen, die dieses Essen aus dem Müll retten und schätzt das Eigentum derjenigen, die das Essen wegwerfen als höher ein.
Winkelmeier-Becker: Dann, wenn erkennbar noch das Eigentum besteht, ja, dann ist das geschützt. Der Eigentumsschutz und auch der Schutz der Handlungsfreiheit, der umfasst auch Handlungsweisen, die andere für unvernünftig oder für nicht verantwortlich halten. Das ist ein sehr hoher Grundsatz, und den sollten wir auch nicht relativieren.
Man kann hier und da die Frage stellen – das kommt immer auf den Einzelfall an –, ob das Eigentum überhaupt noch aufrechterhalten wird, wenn jemand etwas wegwirft, ob es dann nicht delegitimiert ist. Dann wäre es kein Eigentumsdelikt mehr. Also das kommt an der Stelle auf die konkrete Fallgestaltung an.
Aber hier geht es ja auch nicht nur ums Eigentum, sondern häufig ist dann damit auch verbunden, dass man in einen geschützten Bereich eindringt und dort auch möglicherweise Unordnung anstellt und dergleichen. Dass da der Eigentümer sagt 'Das will ich nicht', das ist dann schon auch zu schützen, meiner Meinung nach.
"Wir müssen Wege finden, wie das geändert wird"
Stucke: Trotzdem noch mal die Frage, was halten Sie für schützenswerter oder was halten Sie für problematischer? Die Tatsache, dass etwas weggeworfen wird – also müsste man eigentlich eher bei den Supermärkten was ändern? Oder die Tatsache, dass manche Leute das dann aus den Tonnen holen?
Winkelmeier-Becker: Also ich finde das Verhalten der Supermärkte an der Stelle auch sehr kritikwürdig. Wir müssen Wege finden, wie das geändert wird, und da gäbe es auch andere konkrete Ansätze. Es darf überhaupt nicht dazu kommen, dass gute und verwertbare Lebensmittel, zumal in diesen Mengen, in den Tonnen landen.
Aber ich möchte hier auch nicht relativieren, dass der Eigentümer mit seinen Waren, mit seinen Dingen eben verfahren kann, wie er es will. Wenn wir das relativieren, dann ist das sehr schwer, noch mal einzugrenzen. Da gehört dann zum Eigentum auch die Freiheit, damit umzugehen, wie es andere für verwerflich halten oder wie es auch noch objektiv nicht wirklich verantwortungsvoll und nachhaltig ist.
Stucke: Was wäre dann Ihrer Ansicht nach ein anderer Weg, an diesem Problem etwas zu ändern? Es gibt ja zum Beispiel die Möglichkeit – und das gibt es in anderen Ländern zum Beispiel auch –, ein Wegwerfverbot einzurichten. Also in Frankreich dürfen große Supermärkte Lebensmittel zum Beispiel nicht wegwerfen, sondern müssen die dann an gemeinnützige Organisationen verschenken. Es gibt sowas ähnliches in Tschechien auch. Wäre das in Ihren Augen eine gute Maßnahme, um etwas daran zu ändern?
Winkelmeier-Becker: Das finde ich einen sehr guten Vorschlag. Den sollten wir auch konkret für uns einmal prüfen. Das wäre auf jeden Fall der bessere Weg, die Lebensmittel auf diesem Weg, auch auf geordnetem Weg dort hinzubringen, wo sie gebraucht werden. Da habe ich auch wenig Verständnis dafür, dass diese Lebensmittel weggeworfen werden, und es wäre auf jeden Fall der kleinere Eingriff auch in die Freiheit der Lebensmittelgeschäfte, denen vorzugeben 'Gebt eure brauchbaren Waren an diejenigen, die es noch brauchen können, schmeißt nichts weg'. Ich denke, das wäre der richtigere Weg.
Umsatzsteuer macht Wegwerfen billiger als Spenden
Stucke: Prüfen klingt aber nach: Dauert ziemlich lange. Warum macht man so etwas nicht?
Winkelmeier-Becker: Also von mir aus würde das sicherlich unterstützt. Ich finde das einen sehr guten Weg, den ich auch konkret in die Prüfung bringen kann. Auch in der Partei haben wir uns das vorgenommen bereits. Weil die (… O-Ton an dieser Stelle nicht verständlich, die Red.) zum Beispiel will genau diesen Punkt aufgreifen. Das haben wir vor Kurzem vereinbart. Das kann man sicherlich politisch sehr konstruktiv aufgreifen.
Es gibt noch einen anderen Punkt, den ich benennen will, wo wir einen Ansatz aufgreifen müssen: Ein Problem, weshalb auch Waren weggeschmissen werden und nicht gespendet werden, liegt auch im Steuerrecht. Das ist noch ein Zusammenhang, den man auch wissen muss und den man auch etwas ändern muss. Wenn Lebensmittel gespendet werden, dann müssen trotzdem die Umsatzsteuern auf diese Lebensmittel entrichtet werden, und dann sagt sich natürlich der Geschäftsinhaber, es ist billiger für mich, es wegzuwerfen als es zu spenden. Und dann kommt es auch dazu, dass dann etwas weggeworfen wird, obwohl es noch zu gebrauchen ist.
Stucke: Das spricht allerdings natürlich auch Bände über diejenigen, die es wegwerfen, wenn sie es lieber wegwerfen, um damit etwas an der Umsatzsteuer zu sparen.
Winkelmeier-Becker: Ja, das kann man schon so sehen, aber es läge ja an uns, und es wäre ein konkreter Ansatzpunkt, dieses Hindernis, dass man in der Wirklichkeit diese Auswirkungen hat, dieses Hindernis zu beseitigen.
Stucke: Und rechnen Sie damit, dass sich in Sachen Containern was tut, dass das jetzt vielleicht legalisiert wird?
Winkelmeier-Becker: Ich denke nicht, dass wir diesen Vorschlag aufgreifen. Wie gesagt, es ist ein sehr grundsätzlicher Gedanke, dass das Eigentum und auch die Handlungsfreiheit geschützt sind und dass das nicht dadurch relativiert wird, dass das möglicherweise unvernünftig und möglicherweise nicht sozial nachhaltig ist und dergleichen. Wenn man diesen Gedanken zulassen würde und damit das Eigentum einschränken würde, dann wäre das ein sehr gefährlicher Weg, würde ich fast sagen. Es wäre dann sehr schwierig, diesen Gedanken dann noch mal einzugrenzen. Also an dieser Stelle bekommt das nicht meine Unterstützung.
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