Einmal bei Ken Follett auftauchen!
Wer schon immer mal in einem Werk von Ken Follett auftauchen wollte, kann bald einen Charakter im nächsten Buch des Bestsellerautors ersteigern. Was lustig klingt, birgt auch Fallstricke: Die hat die Juristin Eva-Ines Obergfell bei uns erläutert.
Wie bringt man sich ins Gespräch? Zum Beispiel, indem Ken Follett in seinem nächsten Buch eine Figur nach einem benennt. Das ist jetzt möglich, denn prominente britische Autoren wie Follett, Ian McEwan, Julian Barnes, Zadie Smith und die Kanadierin Margaret Atwood haben je einen Namen in einem künftigen Buch zur Verfügung gestellt. Diese können ersteigert werden, der Erlös kommt der Stiftung "Freedom from Torture" zugute, die sich um Folteropfer kümmert.
Doch was ist, wenn man dann damit nicht einverstanden ist, was Ken Follett über die Figur mit dem eigenen Namen schreibt? Juristisch ist die Beziehung zwischen realen Menschen und literarischen Figuren komplex.
Ein Autor besitzt seine Romanfiguren nicht, er genießt aber Urheberrechtsschutz
Grundsätzlich gestalte eine Autor seine Romanfiguren und genieße deswegen Urheberrechtsschutz, betont Eva-Ines Obergfell, Professorin für Bürgerliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität. Deswegen könne er auch darüber bestimmen, was mit den Figuren passiere.
Aber: Andere dürften sich von literarischen Figuren inspirieren lassen, sagt die Expertin und verweist auf die "Pippi-Langstrumpf-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs. Der hatte eine Werbung des Discounters Penny für rechtens befunden. Zentrale Figur war ein Mädchen im Pippi Langstrumpf-Kostüm. Penny habe damit nur ein paar "äußere Merkmale" übernommen, so der BGH. Oder, wie es Obergfell ausdrückt: "Eine Hülle wurde geschaffen."
Im Urteil zum Roman "Esra" wurde die Kunstfreiheit hervorgehoben
Im Fall "Esra", einem Roman von Maxim Biller, mussten sich die Gerichte hingegen mit einem Dilemma beschäftigen: Kunstfreiheit versus Persönlichkeitsrechtsschutz. Eine ehemalige Lebensgefährtin Billers sah ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und bekam Recht. Doch das Bundesverfassungsgericht habe eigentlich die Kunstfreiheit in seinem Urteil hervorgehoben, sagte Obergfell. Die Entscheidung sei damit ein "Fortschritt für die Kunstfreiheit". Der Fall sei aber so speziell gewesen, dass hier der Schutz der Persönlichkeitsrechte überwogen habe.