Der Himmel voller Drohnen
Bei der Entwicklung von Drohnen und ihrem Einsatz im Luftverkehr ist die Technik weit fortgeschritten, sagte Andreas Lamprecht, Geschäftsführer der Firma "AirMap". Aber in der Gesetzgebung ist bisher vieles unklar. Die Branche wartet auf notwendige Regelungen.
Eine MIllion Drohnen registriert In Zukunft werden immer mehr Drohnen als Transportmittel eingesetzt, doch der Luftverkehr ist bisher nicht eindeutig geregelt. Ob die Drohne ein Fluggerät oder ein Spielzeug sei, müsse noch abschließend geklärt werden, sagte Andreas Lamprecht, Geschäftsführer der Firma "AirMap" im Deutschlandfunk Kultur. Sein Start-Up hat eine Software entwickelt, mit dem sich der Flugverkehr von Drohnen managen ließe und gehört zu den Unternehmen, die heute auf dem "European Drone Summit" in Frankfurt am Main mit Herstellern, Politikern, Energieversorgern und Dienstleitern zusammenkommen. Die Branche warte auf eine Reform der Gesetzgebung, sagte Lambrecht.
Das Interview im Wortlaut:
Liane von Billerbeck: Bisher ist das, was bei uns in der Luft rumfliegt, sagen wir, überschaubar. Das wird sich jedoch drastisch ändern, denn immer mehr wird mir unbemannten Drohnen transportiert werden können. Stellen wir uns also vor, wie das ist, wenn nicht mehr die Straßen von Lastern befahren, sondern der Himmel von Drohnen beflogen wird. Vom Poetischen mal ganz abgesehen muss man diesen Drohnenverkehr ja auch irgendwie regeln, damit es nicht zu Verwechslungen, Unfällen oder Unglücken kommt.
In Frankfurt am Main, und das ist der Anlass unseres Gesprächs, findet heute der European Drone Summit statt. Andreas Lamprecht ist dort, er ist Geschäftsführer von AirMap Deutschland, einem Start-up, das aus dem Silicon Valley gegründet worden ist, und das Software für eine Art Drohnenmanagement entwickelt. Wir wissen ja, das habe ich ihn zuerst gefragt, dass private, staatliche und militärische Flugzeuge und Hubschrauber von der deutschen Flugsicherung überwacht werden. Wer aber überwacht all die Drohnen?
Andreas Lamprecht: Das ist eine sehr gute Frage und ist auch bis dato nicht hundertprozentig geklärt. Wir sind also gerade in einer Reform der Gesetzgebung, wo überhaupt erst mal die Zuständigkeit geklärt werden musste. Ist denn jetzt eine Drohne ein Flugzeug, ein Fluggerät oder ein Spielzeug. Da gibt es ja einen fliehenden Übergang sozusagen.
Wenn man sich vorstellt, man fliegt jetzt mit einer Drohne, die vielleicht nur 500 Gramm wiegt, im Garten von seinem eigenen Grundstück – muss ich dann da bei der Deutschen Flugsicherung Bescheid geben oder gibt es da andere Instanzen, die so was regeln? Im Grunde ist man jetzt auf europäischer Ebene so weit, zu sagen, dass auch die EASA, also die europäische Behörde, die die Gesetzgebung für die großen Flugzeuge macht, dafür zuständig ist. Und man diskutiert jetzt gerade, wo man sich frei bewegen darf im Luftraum, ohne dass man weitere Gesetze beachten muss.
Der Steuerer ist verantwortlich
von Billerbeck: Das heißt aber, bisher ist derjenige, der die Drohne steuert, selbst dafür verantwortlich, vor einem Flug zu checken, ob er fliegen darf mit dieser Drohne oder nicht?
Lamprecht: Genau. Das ist also die konsequente Fortführung, die es auch aus der bemannten Luftfahrt gibt. Der Pilot, der Steuerer des Luftfahrzeugs ist immer verantwortlich. Bis dato sitzt der ja im Flugzeug drin oder im Helikopter und ist so bis in die letzte Konsequenz dafür verantwortlich, nicht irgendwo hineinzufliegen, wo er nicht darf. Und da gibt es also gewisse Zonen, wo diese Verantwortung an die Flugsicherung übergeht, nämlich wenn man an einem großen Verkehrsflughafen landen will. Dann gibt es da die Fluglotsen, die den Piloten ganz genau sagen, wie schnell er fliegen soll, wie hoch er fliegen soll, welchen Kurs er nehmen soll. Und der Pilot muss das dann umsetzen. Und genau so ist es bei einer Drohne auch, nur dass es da noch keine Flugsicherung gibt.
Das heißt, der Fernsteuerer der Drohne ist immer selbst dafür verantwortlich, Abstand zu halten, was er natürlich nur machen kann, wenn die Drohne noch in Sichtweite ist. Und das stellt jetzt schon die erste große Herausforderung dar, weil der Reiz dieser neuen Technik besteht ja darin, dass ich da sehr schnell und unkompliziert auch bis zu fünf Kilometer weit weg fliegen kann, was sehr hilfreich ist, um zum Beispiel Inspektionsflüge durchführen zu können oder nach vermissten Personen zu suchen. Und dafür braucht es eben Regularien. Die Europäische Kommission spricht da von dem Begriff U-Space, was also ein Baukasten werden soll aus Gesetzen und digitalen Systemen, die es dann ermöglichen, solche Szenarien einerseits zu ermöglichen und natürlich die Gefährdung, die davon ausgeht, auch zu minimieren.
Eine Million Drohnen registriert
von Billerbeck: Also ganz klar, bisher muss der Pilot, die Pilotin im Auge behalten, wo die Drohne rumfliegt. Das mag ja noch funktionieren bei so kleinen Dingen. Aber wir gehen ja jetzt von einem viel größeren Verkehr aus. Taxi-Drohnen, Lieferdrohnen und andere kommerzielle Anwendungen. Sie haben es ja schon so ein bisschen angedeutet. Wohin sollen denn die Regeln sich entwickeln?
Lamprecht: Zunächst mal ist Digitalisierung ein ganz zentrales Thema. Es gibt Statistiken in den USA von der Luftfahrtbehörde auf der US-Bundesebene, die eine Datenbank eröffnet haben, wo sich Drohnenpiloten registrieren müssen mit ihren zugehörigen Drohnen. Und da hat man also innerhalb von einem Jahr bereits eine Zahl von über einer Million Einträgen erreicht, was, wenn man das mal vergleicht mit den herkömmlichen Luftfahrzeugen, quasi die Gesamtanzahl der je auf der Erde gebauten Flugzeuge bereits übersteigt.
Und da sieht man also, dass die Komplexität jetzt nicht mehr damit bewältigt werden kann, manuell Sprechverbindungen mit dem Piloten aufzubauen oder mit Papierprozessen irgendwelche Anträge hinzusenden, die dann von Personen bearbeitet werden, sondern es muss eigentlich wie im Internet oder mit Mobilfunkgeräten muss weitestgehend alles automatisiert passieren.
Natürlich weiterhin global interoperabel, sodass Sie, wenn Sie mit der Drohne von Deutschland über die Grenze nach Österreich fliegen, Sie sich dann nicht jedes Mal neu registrieren müssen und ein neues Kennzeichen sich von der Behörde organisieren müssen, sondern das weitestgehend der ganze Vorgang sich in offenen Standards bewegt und es auch den Behörden dann ermöglicht, zum Beispiel Straftaten dann auch nachvollziehen zu können.
von Billerbeck: Das heißt, diese Drohnen brauchen also so was wie ein elektronisches Autokennzeichen?
Lamprecht: Genau. Das ist unter anderem eines der zentralen Probleme, die wir heute sehen. Man muss sich das so vorstellen: Sie sind jetzt in Ihrem Garten, sehen da eine Drohne, die da nicht hingehört. Sie können jetzt die Polizei rufen. Aber bis die dann an Ort und Stelle ist, ist natürlich die Drohne schon längst wieder weg. Und nachdem die ja auch bis zu fünf Kilometer weit wegfliegen kann von demjenigen, der sie fernsteuert, haben Sie eigentlich so gut wie keine Chance, den dafür Verantwortlichen ausfindig zu machen.
Dafür braucht es eben ein System, zum einen eine Registrierung, zum anderen das, was die Fachwelt E-Identifikation nennt, also eine Möglichkeit, dann sowohl ad hoc als auch dann im Nachhinein sozusagen ausfindig machen zu können, wer denn da jetzt was gemacht hat, so ähnlich, wie das bei einem Kraftfahrzeug auch ist.
Verschiedene technische Lösungen
von Billerbeck: Es geht ja nicht nur darum, die Drohne kenntlich zu machen, sondern auch darum, dass die Drohnen, die da alle oben rumkurven, sich auch gegenseitig erkennen und sich nicht den Weg abschneiden oder kollidieren. Das muss man doch auch irgendwie elektronisch hinkriegen, sage ich jetzt hier mit meinem laienhaften Verstand. Dass die Drohnen nicht nur ein Zeichen haben, woran man erkennt, wenn die da irgendwie illegal rumspringt, sondern was auch ermöglicht, dass eine Drohne der anderen nicht ins Gehege kommt.
Lamprecht: Genau. Da gibt es also durchaus mehrere mögliche technische Lösungsvorschläge, die da aktuell getestet werden weltweit. Im Grunde gibt es zwei Kerntechnologien, die man dafür verwenden kann. Man spricht da von Sehen und gesehen werden sozusagen. Einerseits gibt es sogenannte Transponder, die man auf die Drohne draufschrauben kann, jetzt lax gesagt. Die senden dann permanent in bestimmten Frequenzbereichen die eigene Position aus, und so können dann andere Zonen das empfangen und entsprechend darauf reagieren.
Das wäre die logische Fortführung dessen, was auch in der bemannten Luftfahrt heute funktioniert. Die Alternative dazu basiert weitestgehend auf der Infrastruktur, die ja am Boden schon vorhanden ist, nämlich dem Internet, also die gleiche Technologie, die wir auch verwenden, um mit unseren Smartphones zu kommunizieren und Nachrichten zu senden.
Drohnen fliegen ja jetzt in einer relativ geringen Flughöhe. Das heißt, es ist nicht so wie im Flugzeug, dass man da irgendwann einfach kein Netz mehr hat. Und U-Space hat also genau so ein System "in petto", wo ich dann, wenn es "eng" wird im Luftraum, dann eben meine Positionsdaten austauschen kann und so dann ein sicheres Zusammenleben im Luftraum auch möglich wird.
von Billerbeck: Wie weit ist man denn mit all diesem, was ja auch schon noch so ein bisschen nach Zukunftsmusik klingt?
Lamprecht: Man ist eigentlich technisch sehr weit. Es gibt zu jedem Problem mindestens drei bis vier Lösungen. Es geht eigentlich eher drum, dass man sich mal einigt auf das, was jetzt die für alle gesetzlich verbindlich durchzuführende Lösung sein soll. Es gibt in den USA Tests, von der NASA durchgeführt mit ganz vielen Drohnen in einem Korridor, die sich dann gegenseitig warnen.
Da gibt es auch dann keine zentrale Instanz, wie jetzt die Deutsche Flugsicherung wie bei uns, die das für alle regelt, sondern es wird dezentral durchgeführt. Und genauso im europäischen Raum. In der Schweiz gibt es von der Schweizer Flugsicherung und dem Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt diverse Aktivitäten, die dann sogar es ermöglichen, dass eben unter einer zentralen Staatskoordination in Anführungszeichen da mehrere Privatfirmen, so wie auch wir eine sind, sich dann auf dem Markt etablieren können und solche Services anbieten können.
von Billerbeck: Drohnenverkehr regeln, aber wie? Das waren einige Vorschläge und Zukunftsaussichten von Andreas Lamprecht, Geschäftsführer von AirMap Deutschland. Ich danke Ihnen!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.